Extreme Nachzahlung bei Steuererklärung?

6 Antworten

Die Problematik liegt in Deinen Vorsorgeaufwendungen.

In der monatlichen Gehaltsabrechnung verwendet Dein Arbeitgeber die sogenannte Vorsorgepauschale um die monatliche Lohnsteuer zu berechnen. Das heisst, dass Dein Gehalt fiktiv um diese pauschale verringert wird und erst dann die Lohnsteuer berechnet wird. In der Regel beläuft sich dies auf knapp 1.900,-€ im Jahr ( Siehe Zeile 28 Deiner Lohnsteuerbescheinigung).

In der Einkommensteuererklärung werden jedoch die tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht. Da diese bei Soldaten durch die Anwartschaft  deutlich geringer sind als die bereits berücksichtigte Vorsorgepauschale, wurde durch den Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten, so dass es am Ende zu einer Nachzahlung kommt.

Auf Grund dieser Tatsache bist Du somit zudem verpflichtet eine jährliche Einkommensteuererklärung einzureichen.

Faderhead616 
Fragesteller
 26.08.2016, 10:49

Ich Handle also jetzt am besten wie ?

123dieanni  26.08.2016, 13:00
@Faderhead616

Du musst die Nachzahlung leisten und diese für zukünftige Einkommensteuererklärungen mit einplanen.

Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob der Steuerbescheid sonst inhaltlich in Ordnung ist ( ob alle Werbungskosten anerkannt wurden usw. ) Vielleicht solltest Du dich, auch für die Zukunft, von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen ( welche zusätzlichen Werbungskosten sind abzugsfähig usw.)

123dieanni  26.08.2016, 13:03
@123dieanni

Vielleicht kannst Du Dich auch mit der Abrechnungsstelle Deines Arbeitgebers in Verbindung setzen und diese bitten zukünftig anstatt der Vorsorgepauschale die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen. Ob dies jedoch rechtlich möglich ist, oder ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Pauschale in Ansatz zu bringen, kann ich leider nicht sagen.

Wie ein Vorredner bereits erläutert hat, entsteht das durch die rechnerische Vorsorgepauschale. Die werden im öffentlichen Dienst gerne mit 1.899,90 in der Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Damit geht das Lohnprorgramm von Kranken- und Pflegeversicherung in dieser Höhe aus. Da sich Krankenk- und Pflegeversicherung steuermindernd auswirken, zahlst Du natürlich entsprechend monatlich zu wenig Steuern.

Die Versicherung schickt normalerweise für den Dienstherrn eine Bescheinigung, diese vorlegen und dann müssten die monatlichen Abzüge stimmen. Eine andere Variante ist, genug absetzbare Versicherungen zu haben, so dass man mit denen an die 1.900,-- € kommt. Da wären sämtliche haftpflichtversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeit.

Solltest Du unsicher sein, empfehle ich einen Lohnsteuerhilfeverein. Da gibt es oft Mitarbeiter, die sich speziell auch mit Soldaten auskennen.

ist schon sonderbar, aber hier auch schwer zu beurteilen, was falsch gelaufen sein koennte. Man kann alles überprüfen. Wenn Kirchensteuer und Soli moniert wurde vom Finanzamt, dann wäre die Frage,

1. bist du Mitglied der Kirche

2. hat die Bundeswehr Kirchensteuer abgeführt? (das siehst du auf deinem Lohnzettel) . 

3. Arbeitest du vielleicht in einem anderen Bundesland als du wohnst (es bit ja 8 oder 9 % Kirchensteuer),

Beim Soli, hattest du vielleich Kinderfreibeträge von ehemaligen Beziehungen und hast die nicht angegeben im Jahresausgleich (Anlage K ist auszufüllen, wenn man Unterhalt zahlt, hat man einen halben Freibetrag pro Kind)

Sonst muss das jemand überprüfen, der sich halt auskennt damit. Du musst aber Einspruch einlegen, um den Zeitfaktor zu wahren, den kannst du auch wieder zurück ziehen. Schreib einfach, weil man noch mal eine Prüfung vornehmen will. 

Wie sieht es denn bei dir aus mit Fahrkosten, hattest du gar keine? 

Gelernter Bäcker, jetzt Soldat mit Katze.... Lass Deine Steuerbescheide von einem Steuerberater überprüfen, andere Möglichkeiten gibt es auch noch...

"Doch das geht ja automatisch von meinem Konto ab"? Steuerabzugsbeträge von deinem Arbeitslohn gehen nicht "automatisch von deinem Konto ab" sondern werden von dem Arbeitgeber (Bundeswehr) von deinen Bezügen einbehalten und an das für die Wehrbereichverwaltung/Bundeskasse zuständige Finanzamt abgeführt.