Nachzahlung bei Steuerklasse 3?

5 Antworten

Dein Denkfehler ist wahrscheinlich die Annahme, dass die Steuern von der Steuerklasse abhängig sind. Aber es wurde bereits ausführlich hier erläutert, dass am Jahresende die Einkünfte addiert werden minus Freibeträge (von beiden Personen) und daraus der zu versteuernde Betrag errechnet wird. Nun erfolgt der Vergleich, ob über die Steuerklassen genug voraus bezahlt wurde. Die Differenz wird dann ausgeglichen, + oder -.

Die Lohnsteuer ist eigentlich eine vorauszahlung auf die tatsächliche Einkommensteuer. Mit Abgabe der Einkommensteuer Erklärung wird die Einkommensteuer berechnet die sich aufgrund des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens ergibt. Auf diese Einkommensteuer wird die gezahlten Lohnsteuer voll angerechnet. Steuerlich nacht auf das Jahr gerechnet daher keinen unterschied welche Lohnsteuerklasse man wählt.

Ob/ wie hoch am Ende die Nachzahlung ist hängt also auch von der Lohnsteuer ab die der Ehegatte mit Steuerklasse 5 gezahlt hat. Die ist dann ja höher als bei Steuerklasse 4

Aufgrund des progressiven steuersatzes kann man das nur schwer pauschal erklären. Jemand mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro zahlt einen viel geringen Steuersatz als Jemand mit 50.000 Euro.

Bei verheiratet wird die Einkommensteuer anhand des gemeinsamen Einkommens berechnet. Wie hoch der Steuersatz ist lässt sich beim Lohnsteuerabzug daher nicht sagen da man das Einkommen des Ehegatten ja nicht kennt. Hat der Ehegatte mit Steuerklasse 3 jetzt ein sehr hohes Einkommen ist der gemweisame Einkommensteuersatz auch relativ hoch. Das geringere einkommen des anderen Ehegatten wir trotz Steuerklasse 5 aber eventuell mit einem viel geringeren Steuersatz belastet. Daher kommt es zu Nachzahlungen

Leute in Steuerklasse 3 zahlen weniger Lohnsteuer jeden Monat, kriegen also mehr Netto.

Das ist der Sinn dabei, weil in dieser SK angenommen bzw. erwartet wird, das durch die nachträgliche Zusammenveranlagung mit einem deutlich weniger verdienenden Partner sowieso eine geringere Steuerbelastung besteht, als als Singel.

Die gesamte gesparte Lohnsteuer müssen sie (in der Regel) bei der Steuererklärung aber nicht zurückzahlen, sondern nur einen Teil davon, (je weniger der andere Ehepartner in Steuerklasse 5 arbeitet, desto geringer ist auch die Nachzahlung)?

Das ist ja nun mal die Konsequenz aus der zusammenveranlagung. Doppelte Freibeträge und geringere Steuerprogression führen nunmal zu niedrigen Abgaben.

Angenommen jemand verdient als Singel 24.000 Euro Bruttojahreseinkommen, dann zahlt nach dem Freibetrag für ca. 14.000 Euro steuern. Dies wird von der Steuerklasse 1 berücksichtigt und die zu leistenden monatlichen Abgaben entsprechend geschätzt.

Ist derjenige im gleichen Beispiel verheiratet mit jemandem ohne Einkommen, dann nutzt das Paar beide Freibeträge und es bleiben noch 4.000 Euro zu versteuern. Dafür wurde Steuerklasse 3 eingeführt. Die vorraussichtliche Belastung wird von vornherein niedriger geschätzt und das Gehalt wird entsprechend niedriger besteuert. Es ist also eine Art Rabatt auf Steuern mit Vorbehalt.

Aber um so mehr der Partner selbst verdient, um so mehr nutzt er seinen Freibetrag selbst und um so weniger stimmt die Schätzung des Hauptverdiener, vorraus dann eine höhere Nachzahlung resultiert, weil besagter Rabatt zu hoch angesetzt war.

Es ist Wurscht wer was verdient.

Am Ende des Jahres werden beide Einkommen zusammengerechnet und darauf die Steuer erhoben (bei der Zusammenveranlagung)

Beispiel:

Mann 80000 Euro

Frau 20000 Euro

= 100000 Euro - darauf die Steuer ( sagen wir mal 20.000 Euro)

Bei 50.000 +50.000 = 100000 sind das auch 20.000 Steuer.

Der Unterschied ist nur das durch die Steuerklasse unterschiedliche Abschläge (monatliche Abzüge) erhoben werden.

So kann es sein, das man bei IV / IV (also die höheren Vorauszahlungen) Geld wiederbekommt.

Bei III / V sind die Abschläge geringer, so läuft man Gefahr nachzuzahlen.

Aber egal für welche Steuerklasse man sich entscheidet: Am Ende zahlt man die gleichen Steuern.

Da aber das Arbeislosengeld nach Nettoeinkommen berechnet wird, ist es ratsam einen Steuerklassenwechsel vorzunehmen. (Wenn man weis, das Arbeitslosigkeit droht) Wer allerdings dann sich die ersparten Steuern nicht zurücklegt, wird am Ende des Jahres ein Problem haben.

Maxxx12 
Fragesteller
 28.11.2020, 07:42

Danke für die Antwort, aber so ganz zufrieden bin ich leider noch nicht.

Es muss doch irgendwie einen Knackpunkt geben, so dass man in Steuerklasse IV mehr Steuern zahlt als in 3/5.

Auch hier in der Frage sehe ich, dass alle meinen, als Alleinverdienender in Steuerklasse 3 zahlt man nichts nach: https://www.gutefrage.net/frage/steuernachzahlung-in-steuerklasse-35-als-alleinverdiener-moeglich

Hat das eventuell was mit dem Freibetrag zu tun?

Wenn beide Ehepartner in der IV wären, zahlt jeder ja seine eigenen Steuern, mit seinem eigenen Freibetrag. Wenn der/die zweite Ehepartner dann nicht arbeitet, profitiert man von dem ja auch nicht.

Wenn man nun 3/5 wählt und es zusammen veranlagt wird, werden die Freibeträge ja auch addiert. Liegt es eventuell daran, dass Alleinverdienende (oder Leute deren Partner nur gering verdient) dann weniger Steuern zahlen?

Mal als Beispiel:

Partner 1: 40.000 im Jahr

Partner 2: arbeitslos

beide in Steuerklasse 4

Dann wird nur der Freibetrag vom Partner 1 auf die 40.000 berechnet und damit die zu zahlende Steuer.

Anderes Beispiel:

Partner1: 40.000 im Jahr,

Partner 2 wieder arbeitslos.

DIesmal Steuerklasse 3/5

Nun wird das Einkommen zusammengerechnet, ist ja immer noch 40.000 Euro aber diesmal wird der Freibetrag vom Partner 2 auch berücksichtigt, also größerer Freibetrag, und daher auch weniger Steuern als im Vergleich zu der IV/IV Variante, oder ist das Quatsch?

meinereiner100  28.11.2020, 22:52
@Maxxx12

So tief steck ich jetzt nicht in der Materie.

Aber Du könntest mal mit einem Steuerprogramm eine Steuererklärung machen (ohne abzusenden) und zwar in beiden Steuervarianten.

Dann müsste sich was zeigen.

Meine Steuererklärung über Wiso war auf den Cent gleich mit dem Finanzamt.

Mir ist das jetzt aber zu heikel darin zu verändern, um das herauszubekommen.

Ich hatte für 2019 eine Steuerklassenänderung auf III / V. Statt ca 1000 Euro (so die Vorjahre) erstattet zu bekommen, mußte ich 2400 Euro nachzahlen. Das entsprach relativ genau dem erspartem Steuerabschlag.

richtig verstanden.

Abgerechnet wird auch immer zum Schluß, heißt im nächsten Jahr.