Steuererklärung, kann man sie zurückziehen, wenn man sie freiwillig abgegeben hat und plötzlich zur Nachzahlung aufgefordert wird?

7 Antworten

tja, alle bisher gegebenen Antworten sind KÄSE!

Steuererklärung zurückziehen - so geht es

Du hast deine Steuererklärung vor Wochen abgegeben und kannst es kaum erwarten, den Brief des Finanzamtes zu öffnen und dann das: Du musst Steuern nachzahlen, obwohl du mit einer satten Rückzahlung gerechnet hast.

Das Kind ist dann aber noch lange nicht in den Brunnen gefallen, zumindest nicht für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig eingereicht haben. Sie haben nämlich die Möglichkeit, die Erklärung mit Hilfe eines Einspruchs zurückzuziehen. Das muss allerdings innerhalb der ersten vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids geschehen, ansonsten muss der Steuerzahler in den sauren Apfel beißen. Unter Umständen kann es anschließend trotzdem vorkommen, dass der Sachbearbeiter den Fall erneut überprüft und sich aufgrund der Angaben eine Pflichtveranlagung ergibt. Nur wer hundertprozentig nicht dazu verpflichtet war, hat Aussicht auf Erfolg.

https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuererklaerung-zurueckziehen

Genau darauf bin ich nämlich auch gestoßen und war mir unsicher wie das denn jz ausschaut. Also kann ich mich darauf auch wirklich stützen, insofern ich den Einspruch innerhalb der 4 Wochen abgebe? Klappt es zu 100% wenn ich sie freiwillig abgab?

Wenn tatsächlich keine Pflichtveranlagung vorliegt, kann mit einem Einspruch die Steuererklärung zurückgezogen werden. Die Einspruchsfrist ist zu beachten.

Du kannst den Antrag ggf noch zurückziehen, ich würd an deiner Stelle direkt morgen beim zuständigen Finanzamt anrufen.

ist falsch!

@wurzlsepp668

habs korrigiert, sorry. Ist mir danach auch aufgefallen, hab die Frage am Anfang falsch verstanden.

Nein, leider nicht, du kannst höchstens erst mal einen Einspruch machen und die Sache noch mal einem Steuerberater zur Prüfung vorlegen.

ist falsch!

@wurzlsepp668

Du hast recht und ich korrigiere mich hiermit:

Führt eine freiwillig abgegebene Steuererklärung unerwartet zu einer Nachzahlung, kann man die Erklärung mit einem Einspruch zurücknehmen. Das Finanzamt wird dann auf die Forderung verzichten.

@Bubbu120

ich weiß, dass ich recht hatte .....