Extra Sperma in Vagina geschoben - Muss ich trotzdem zahlen?

12 Antworten

Das Gesetz differenziert nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.

Insbesondere wäre eine Vereinbarung über den Verzicht auf den künftigen Kindesunterhalt oder den Unterhalt der Mutter unwirksam (§ 1614 BGB bzw. § 1615l Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB).

Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Barunterhalt zusammen.

Der Betreuungsunterhalt wird durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt.

Natürlich kann auch der Vater den Betreuungsunterhalt leisten und die Mutter zahlt dann den Barunterhalt.

Alles Gute für dich!

Dem Kind ist es egal, wie es gezeugt wurde. Es hat auf jeden Fall einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern.

ich persönlich würde sagen du schuldest dem Kind in jedem Fall unterhalt, hast aber einen (finanziellen)schadensersatzanspruch an die Mutter die das ganze mutwillig entgegen der Absprache zu verschulden hat. Gab es eigentlich schon mal irgend eine Verteidigung in die Richtung? :-)

Ich habe Beweise, dass sie geschrieben hat, dass sie das zwar nicht gemacht hat, 

Sehr lustig, dass musst du sicher nicht beweisen. Das wird sie nämlich sowieso behaupten.

Es ist vollkommen egal. Beim Unterhalt geht es nicht um Schuld oder Unschuld. Das Kind ist da, es muss versorgt werden, und wenn du der Vater bist, zahlst du für die Versorgung. Wenn nämlich irgendjemand ganz sicher nichts dafür kann, ist es das Kind. Es gibt nur einen sicheren Weg, wie du nicht unterhaltspflichtigen wird. Immer schön die Hose oben und geschlossen halten.

So unfair das auch ist, aber du bist in diesem Fall der Erzeuger.
Das wie auch immer entstandene Kind hat Anspruch auf Unterhalt.

PS: Ich würde sicherheitshalber trotzdem auf einen Vaterschaftstest bestehen.