Muss ich Unterhalt zahlen, wenn Frau sich selber mit meinem Sperma aus Kondom schwängert?

20 Antworten

Du bist und bleibst der Vater und damit unterhaltsverpflichtet.

"Annehmen" musst du das Kind nicht, denn ist ist ja bereits dein Kind. Ein vorausgehender Vaterschaftstest schafft dann Klarheit. Und bei positivem Ergebnis besteht dann die Unterhaltspflicht ab Geburt.

Tja und dann kommt natürlich noch der Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter dazu (wenn du leistungsfähig bist):

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

https://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/pflege-erziehung-kind.html

Also was lernen wir daraus? Man sollte sich sehr, sehr genau überlegen mit wem man ins Bett geht. Und mal davon abgesehen kann man trotz Pille schwanger werden. sogar trotz Pille UND Kondom... Sehr gering die Wahrscheinlichkeit, aber nicht unmöglich. Und da es eben Solche und Solche gibt, man bei einem ONS auch nie weiß ob ein Kinderwunsch generell existiert, muss man halt mit solchen Tatsachen dann leben...

Aber man hat ja auch Rechte am Kind: Umgangsrecht oder man beantragt die gemeinsame Sorge.

Ja, das müsstest Du. Den Unterhaltsanspruch hat nämlich nicht die Mutter, sondern das Kind gegen Dich. Und das ist ja Dein eigenes. Und es ist nicht für die Handlungen seiner Mutter verantwortlich.

Die Mutter hat übrigens ggf. am Anfang auch noch einen eigenen Unterhaltsanspruch.

Das Kind ist dann dein Kind. Diese biologische Tatsache ist auch rechtlich verbindlich, solange es nicht von einem anderen adoptiert wurde.

Und das Kind kann nichts dafür, also zahlst du.

Zu erwägen wäre höchstens, die alleinige elterliche Sorge zu beantragen und das Kind selber großzuziehen, weil seine Mutter reichlich unverantwortlich und eigentlich zur Kindererziehung ungeeignet ist.

Aber damit wirst du nur schwer durchkommen. Wenn doch, zahlt natürlich sie den Unterhalt.

Da gabs doch mal so ein Fall von einem Millionär, dessen Putzfrau das mit einem gebrauchten Kondom gemacht hat. Soviel ich weiss, hat er den Prozess verloren. Du wärst der biologische Vater, aber eventuell kannst du sie verklagen. Das Kind tut mir leid.

Und ja, wenn dass Kind nachweislich Dein Erbgut trägt (Pos. Vaterschaftstest), wirst Du für das Kind Unterhalt zahlen, bis es finanziell auf eigenen Füßen steht - so locker 20 Jahre und evtl. sogar mehr. Es ist nebensächlich (nach deutschen Recht), wie Deine Samen den Weg zur Eizelle gefunden haben - es ist und bleibt Dein Kind !

Richtig oder falsch (gerecht) ? Bin zweigeteilter Meinung. Ob Betrug (Taeuschung) vorliegt oder nicht, egal, das Kind hat aber auf jeden Fall nichts falsch gemacht und das ueberwiegt bei mir in deinem "Szenario-Fall" in der Schluss-Abrechnung.