Exmatrikulation auf Antrag, Frist zum Rückmeldung verpasst?
Ich könnte mich wirklich selber ohrfeigen für meine Verpeiltheit...
Also ich besuche momentan eine Uni, die ich zum Semesterende verlassen will und somit mein Studium dort abbreche.
Meine Bewerbungen für die anderen sind schon raus.
Ich wollte mich hier für freiwillig zum Semesterende Exmatrikulieren, d.h. eine Exmatrikulierung auf Antrag.
Jetzt habe ich - eigene Blödheit - Die Rückmeldefrist um einen Tag verpasst. Ich gehe morgen zu dem Büro meiner Uni und wollte diesen Antrag einreichen. Leider endet die Frist heute. Aber es gibt ja normalerweise noch die Möglichkeit nach einreichen, wenn man sich wieder einschreiben will. Meine Frage ist, gilt die auch wenn ich mich Exmatrikuliere?
Ich bin der Meinung ich brauche den Exmatrikulationsbescheid für mein Einschreiben in der Neuen Uni, wenn ich dort angenommen werde.
Ich weiß es ist nicht ideal sozusagen zwangsexmatrikuliert zu werden, aber abgesehen von der Formalie, welchen Unterschied macht das?
Und ja, es ist mir durchaus bewusst wie dämlich es war diese Frist zu verpassen.
Wenn Informationen fehlen, gerne nachfragen.
3 Antworten
Ist kein Problem, wie du ja sagtest, erst zur EINSCHREIBUNG brauchst du die Exmatrikulationsbescheinigung, das geht normalerweise Ruckzuck. (die Fristen sind nicht soo starr wie es scheint, du musst daran denken, dass bei so viel Studenten es unmöglich ist, das wirklich alle alles fristgerecht machen)
Ja
Auch eine Zwangsexmatrikulation ist nichts Schlimmes (im Falle von nicht Rückmelden), es dauert nur sehr lange, bis das passiert, ansonsten hat man dadurch keine Nachteile (manche Hochschulen warnen davor, habe es dennoch so gemacht und nochmal nachgefragt, Antwort sinngemäß:"Für uns ist der Aufwand höher")
Vielen Dank für die Hilfe! Gut zu wissen das manche Leute sich damit tatsächlich auskennen... Sobald cih versuche mich einzulesen, werde ich von Seite zu Seite verwiesen die teilweise 10 jahre alt sind!
Vielen Danke auf jeden Fall und einen Schöne Woche!
Eine Rückmeldefrist hat normalerweise nichts mit einer Frist für eine Exmatrikulation zu tun. So eine Frist gibt es meines Wissens auch gar nicht. Exmatrikuliert wird auf Antrag. Prinzip: Raus kommt man aus einer Hochschule immer, nur rein zu kommen kann manchmal recht schwierig sein.
Alles klar, vielen Dank! Ich dachte nur vielleicht, da ich ja die Rückmeldefrist verpasst habe, das ich mich gar nicht mehr freiwillig exmatrikulieren kann sondern quasi so oder so zwangsexmatrikuliert werde.
Aber mit der Nacheinreichungsfrist etc sind wir ja sowieso noch nicht durch. Und Die Zwangsexmatrikulierung sollte ja eigentlich erst nach diesem Semester stattfinden können...
Also soweit ich informiert bin, kann man auch tagesgenau exmatrikuliert werden. Sofern du dies bis zum 30.09. tust, sollte es kein Problem sein, eine Exmatrikulation fürs laufende Semester zu bekommen. Direkt im Studienbüro anrufen. Los! ;)
Leider ist da schon den ganzen Tag besetzt... Ich gehe morgen hin. Ich hatte geplant mich zum Semesterende zu Exmatrikulieren, wegen der Krankenversicherung, Arbeit und des Tickets...
Ich versuch dann also morgen mein Glück! Eigentlich ergibt es ja auch kein Sinn den Beitrag zu zahlen, wenn man nicht plant wieder zu kommen. Hoffe das die auch so logisch denken wie du!
Vielen Dank! Fristen zu verpassen macht mich extrem nervös...
Also in der Regel läuft die "Immatrikulationsfreist" Mitte Juli aus - aber Exma sollte jederzeit möglich sein. Was machen denn sonst Leute, die im laufenden Semester abbrechen und z.B. ALG beziehen wollen?
Stimmt... Eigentlich logisch. Leider ist die website meiner Uni ziemlich.... steinzeitlich. Bafög etc kriege ich sowieso nicht, hatte mir nur Sorgen gemacht wegen meiner Arbeit wiel ich ja Studentische Aushilfe bin. Aber du hast Recht, für dieses Semster habe ich ja gezahlt, das sollte doch möglich sein bis zum 30.9
Ich war etwas besorgt das sie mich zwangsexmatrikulieren und welche folgen das hat. Aber stimmt, wenn ich mich vor Semesterende selbst Exmatrikulire sollte das eigentlich gehen. Danke!
Sein Semesterticket darf man ja wahrscheinlich bis zum angegebenen Exmatrikulationsdatum behalten oder?