Rücknahme der Immatrikulation Uni Magdeburg?
Hallo, ich habe eine Zulassung der Uni Magdeburg und muss mich dort einschreiben bevor ich die mitteilung von anderen Unis bekomme. Also würde ich mich gerne an der Uni Magdeburg einschreiben und wenn ich einen anderen Studienplatz bekomme, meinem Studienplatz zurückgeben.Kann man bei der Uni Magdeburg den Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation stellen und wenn ja, wo finde ich das Formular?Habe schon überall auf der Website gesucht.Danke :)
2 Antworten
Ich habe mich auch mal dort umgechaut und leider auch kein explizites Formular dazu gefunden, auch keine entsprechende Stelle im Exmatrikulationsantrag.
Es gibt aber in den FAQ folgende Aussage:
"Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich den Studienplatz zurückgebe?Bei Rückgabe des Studienplatzes vor Beginn des Semesters (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich. Zu beachten ist, dass Sie sich noch in keiner anderen Einrichtung der Universität mit dem Studierendenausweis angemeldet haben."
Leider steht da nicht, was man denn nun dafür tun muss, also wird es das Beste sein, dass du mal Kontakt mit der Uni aufnimmst und nach dem konkreten Ablauf fragst.
Beste Grüße!
PS: Lief die Bewerbung über Hochschulstart? Dann beachte, dass die Annahme eines Studienplatzes über Hochschulstart auch gleichzeitig das Ende der anderen über Hochschulstart laufenden Bewerbungen bedeutet.
Einen "Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation" wirst Du nicht finden,so etwas gibt es nämlich nicht. Du musst dich ganz regulär exmatrikulieren. Auch wenn die Leute im Sekretariat (verständlicherweise) Ärger machen, Du hast einen rechtlichen Anspruch darauf, dich wieder exmatrikulieren zu lassen. Ob Du denen die Wahrheit sagst oder einen verständlicheren Grund (er)findest, das ist deine Sache. Heb´ die Bescheinigung über die Exmatrikulation gut auf! Mit der Rückerstattung des vermutlich schon gezahlten Sozialbeitrags kann es dauern. Du wirst an der anderen Hochschule wohl noch einmal zahlen müssen.
Viele Unis bieten die Möglichkeit, vor Semesterstart von der Immatrikulation zurückzutreten. Die Immatrikulation gilt dann, anders als bei einer Exmatrikulation, als nie vorgenommen und man bekommt auch die Semestergebühren zurück.
Hier als Beispiel die Regelungen der Uni Frankfurt: