Ex-Freundin will Schmerzensgeld wegen Beziehung mit 15-16 Jahren?

10 Antworten

Lass es erst einmal auf Dich zukommen und bleib entspannt.

Willensaussagen oder geplante Dinge kommen meistens doch anders, als man meint.

Und das "Vorhaben" ist so grotesk wie bescheuert.

Dazu- Unterschrift fälschen ...ist ein Strafbestand. Du solltest daran sehen, dass sie nicht ganz dicht ist.

Eine rechtliche Würdigung -insbesondere in derartigen Fällen- kann nur schwer getroffen werden, wenn man nur eine Sichtweise kennt. Sollte tatsächlich Anzeige erstattet werden (was bei vielen Taten gerade im Sexualstrafrecht ausreichend ist) wird die Beurteilung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit letztlich dem Richter bzw. dem Staatsanwalt obliegen. Wenn du nichts verbotenes getan hast, brauchst du auch keine Angst zu haben.

Mach dir mal keinen Kopf, dir schießen 1000 Gedanken durch den Kopf für etwas was es nicht wert ist. An deiner Stelle würde mich das überhaupt nicht interessieren, du hast keine Straftat begangen, die einzige Person die eine Straftat begeht ist die Freundin deiner Ex wenn sie die Unterschrift fälscht (was sie warscheinlich nicht machen wird, wenn sie was im Kopf hat). Eine Haftstrafe wegen Dokumentenfälschung kommt bei keinem Arbeitgeber gut an

Eine Anzeige erstellen geht immer, was daraus wird ist eine andere Frage, die Geschichte sieht so aus, als wird daraus einfach nichts

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sollte da etwas kommen, solltest du zunächst der Polizei mitteilen, was du zu der angeblichen Unterschrift der Anzeige weißt. Dann werden sie deine Ex befragen- und die wird hoffentlich die Wahrheit sagen. Bei einem Unterschriftenvergleich wird dieses schon einmal schnell festgestellt werden.

Und wegen der Anzeige: ihr wart beide in einem Alter, in dem ihr untereinander machen konntest, was ihr wolltet, solange beide damit einverstanden waren. Ob ihr nur gefummelt, habt oder Sex hattet, es war nicht mehr verboten.

Hi, ich weiß zu wenig um eine detaillierte Einschätzung wagen zu können, daher halte ich mich an die Fakten.

Wenn Du Deiner Ex Gewalt angetan hast, könnte das strafrechtlich verfolgt werden - selbstverständlich nach Jugendstrafrecht, Du warst ja zum fraglichen Zeitpunkt Jugendlicher.

Prinzipiell kann auch Schmerzensgeld erwirkt werden, wobei das aber bei einem fahrlässig hervorgerufenen Schaden eher schwierig wird.

Das müsste schon eher was körperliches sein und auch dann stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit nach einem so langen Zeitraum.

Ich glaube, da kommt nicht viel bei rum.