Rauswurf aus Wohnung wegen beendeter Beziehung (Vermieter + Ex), rechtens?

6 Antworten

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Entweder die beiden sind gleichberechtigte Hauptmieter im Mietvertrag oder der Typ ist alleiniger Mieter oder sie wurde lediglich als Untermieterin und/oder Lebensgefährtin gemeldet oder es gibt überhaupt keine vertragliche Regelung.

Im ersten Fall können die beiden nur gemeinschaftlich kündigen, im 2.Fall gibt es hoffentlich einen Untermietvertrag, der üblicherweise eine 3-monatige Kündigungsfrist vorsieht und im 3.Fall gibt es für den Typ einige Möglichkeiten, sie innerhalb von 2 Wochen rauszuschmeißen. In der Regel wird er dann versuchen, ein möbliertes Untermietverhältnis zu konstruieren, das bis zum 15. jeden Monats zum Monatsende gekündigt werden kann.

Und ja, wenn sie sich entsprechend den Empfehlungen zum Verhalten bei häuslicher Gewalt verhält, wird dem Typ Platzverbot erteilt.

http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/tipps.html

Zuletzt: ganz wichtig! Die Nummer des Hilfetelefons bei Gewalt gegen Frauen.

http://www.hilfetelefon.de/aktuelles.html

Sie ist neben ihrem Freund gemäß Deiner Aussage als 2. Person im Mietvertrag eingetragen. Weder der Freund noch der Vermieter haben rechtlich die Möglichkeit sie der Wohnung zu verweisen.

Sollte es aber zur Eskalation kommen, kann sie mit Hilfe der Polizei - zeitlich befristet - den Freund der Wohnung verweisen lassen.

Andererseits kann sie nur aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn der Vermieter dem auch zustimmt. Selbst wenn sie jetzt einfach ausziehen würde müsste sie weiterhin, für aus dem Vertrag entstehende Kosten aufkommen.

Taliyah27615 
Fragesteller
 30.08.2016, 18:04

Danke!

Drizzt1977  30.08.2016, 18:05

Warum sollte die Polizei jetzt den Freund der Wohnung verweisen? Weil sie als Frau eher "Recht" bekommt? Beide stehen im Vertrag und müssen soweit ihre Pflichten erfüllen, haben aber natürlich auch Rechte.

Hier haben zwei erwachsene Personen eine Beziehung beendet, nun muss man versuchen, dass alles sauber zu trennen, um eine Schlammschlacht zu verhindern. Das sollte auch ohne Behörden funktionieren, zum Zusammenfinden hats ja auch so gereicht.

Taliyah27615 
Fragesteller
 30.08.2016, 18:09
@Drizzt1977

Das mit der Polizei bezog sich darauf, dass er handgreiflich wird und das nicht grad harmlos, habe es schon sehr oft miterlebt bis Sie sich nun endlich getrennt hat.  Sie braucht aber die Wohnung um ihre Arbeitsstelle nicht zu verlieren, deswegen die Frage 

wilees  30.08.2016, 18:12
@Drizzt1977

Inhalt der Frage und Schilderung ist -
.......das ihr Ex Freund sehr schnell aggressiv werden kann und auch handgreiflich

..........Kann sie wenn es eskaliert und er sie rauswirft und droht die Polizei zur Hilfe rufen und entfernen die ihren Ex dann? ........

Wird er handgreiflich kann sie auch versuchen ihn, durch die Polizei, der Wohnung verweisen zu lassen.

der Vermieter hat gar nichts damit zu schaffen....

Taliyah27615 
Fragesteller
 30.08.2016, 18:03

Ja das dachten wir uns auch.. aber waren uns unsicher. Danke!

Absolut nicht rechtens, weil sie Vertragspartner ist.

Es kann von den Mietern auch nur gemeinsam gekündigt werden oder falls ein Grund vorhanden ist kann der Vermieter nur der Partei Mieter kündigen aber nicht einem Vertragspartner einzeln.

Möglich wäre auch ein Mietaufhebungsvertragm wenn beide Mieter und der Vermieter einverstanden sind.

Die Mieter haften gesamtschuldnerisch und auch ein Auszug eines Vertragspartners beendet nicht das Mietverhältnis.

Bei Handgreiflichkeiten kann die Polizei einen vorübergehenden Platzverweis erteilen.

Will einer der Beiden kündigen aber der Andere nicht, muss man auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

So das ist die rechtliche Lage bzw. die Möglichkeiten.

LG

johnnymcmuff

Nein, wegen sowas darf sie natürlich nicht aus der Wohnung geworfen werden.