Ex droht mit Unterlassungsklage, muss aber noch was klären?
Hallo,
meine Ex hat mich vor ein paar Wochen überall blockiert, habe aber nichts weiter gemacht außer ein paar WhatsApp geschrieben und versucht ein normales Gespräch zu finden.
Jetzt gibt es noch eine wichtige Sache zu klären, deshalb rief mein Kumpel sie an und wollte vermitteln. Daraufhin droht sie mir mit Unterlassungsklage, wenn ich sie noch einmal kontaktiere. Aber mit bleibt im Prinzip nichts anderes übrig. Ich Stalke sie weder noch belästige ich sie. Wenn ich sie tagsüber nochmal versuche zu erreichen, kann mir da wirklich eine Anzeige drohen?
3 Antworten
Wenn es wirklich so wichtig ist, dann lass das über einen Anwalt regeln.
Und wieso hast du die Sache nicht direkt von deinem Kumpel klären lassen? Das wäre die Chance gewesen, das über jemand Dritten zu regeln, das dürfte nach der Aktion auch flachfallen.
Da er nur vermitteln sollte, anstatt zu klären, war das ja wohl auch die einzig richtige Reaktion.
Nene, er sprach schon das Thema an, dann legte sie einfach auf
Dann wie gesagt Anwalt. Oder du könntest jemanden darauf ansprechen, der auf ihrer Seite steht, ihre Mutter, ihre beste Freundin oder ähnlich, und einfach erklären, was du brauchst.
Zur besten Freundin Kontakt aufnehmen würde ich gerne lassen, denn durch sie ist die Trennung eig. erst entstanden.
Die Mutter könnte ich schon kontaktieren, aber weiß nicht, ob ich dann auch Ärger befürchten könnte
Für eine Unterlassungsklage müssen schon einige Kriterien erfüllt sein, das bekommt man nicht einfach nur, weil man vom Ex dezent genervt ist.
Ich kenne eure Situation ja nicht, ob ihr verheiratet seid, eine gemeinsame Wohnung hattet, Kinder habt (...)
Es war eine normale Beziehung ohne Kinder und ohne gemeinsame Wohnung. Ich erscheine weder bei ihr zuhause, terrorisiere sie nicht oder sonst was. Habe Nur am Tag der Trennung ein paar WhatsApp geschrieben, woraufhin sie mich blockiert hat. Dann rief einmal mal Kumpel bei ihr an, sprach das Thema an und sie legte auf. Dann bekam ich die Nachricht mit der Androhung von Unterlassungsklage etc.
Ich würde halt einfach gerne tagsüber nochmal telefonisch versuchen wollen es normal zu klären, habe aber Sorge, dass ich dann eine Anzeige am Hals habe
Wie gesagt, so einfach ist es nicht eine Unterlassungsklage zu erwirken. Zur Not klärst du dein Anliegen auf die altmodische Art mit einem Brief per Einschreiben mit Fristsetzung. Ich weiß ja nicht, was ihr noch zu klären habt. Wenn es um die Herausgabe deiner persönlichen Sachen geht, dann klappt das gut mit einem Brief, per Einschreiben hast du auch einen Nachweis. Ansonsten würde mir nichts einfallen, was es nach eurer Beziehung zu klären gibt. Ihr habt kein gemeinsames Konto, keine gemeinsame Wohnung und keine Kinder, ihr seid also wieder frei und ungebunden.
Früher machte man sowas, wenn nicht persönlich, schriftlich bei entsprechender Wichtigkeit. Per Einschreiben, Frist setzen, abwarten.
Weil sie direkt aufgelegt hat, als er sie angerufen hat.
Und ich finde es extrem unreif und kindisch sowas nicht normal klären zu können sondern direkt über einen Anwalt laufen zu lassen