Illegale Untervermietung
Hallo zusammen,
folgende Situation: ich habe mich schon seit längerem auf eine Wohnung beworben, die derselben Baugenossenschaft gehört, wie die Wohnung in der ich derzeit lebe. Im Prinzip habe ich nur darauf gewartet, dass meine Nachbarn ihr Kind auf die Welt bringen und dann in eine größere Wohnung ziehen, was mittlerweile auch eingetroffen ist. Gestern habe ich durch dritte erfahren, dass die beiden schon seit zwei Monaten weg sind und enge Freunde von ihnen in der Wohnung leben. Das Ganze jedoch auf den Namen meines Ex-Nachbarns. Dieser weiß auch ganz genau, dass er die Wohnung nicht einfach untervermieten darf! Was droht ihm denn wenn das rauskommt? Ich will mich selbst nicht strafbar machen indem ich das verheimliche und außerdem warte ich schon seit einem halben Jahr darauf, dass die Wohnung frei wird, damit ich einziehen darf! Das war nämlich schon sicher und jetzt sowas.
3 Antworten
generell solltest du das mit der Baugesellschaft absprechen da du wahrscheinlich nur vermutest das die sich unerlaubt dort aufhalten.. Und es ist nicht ganz verboten einen Untermieter zu haben.. Weiter kommt das ich meine WG bis zu 3monaten dritten überlassen kann .. in Notfällen auch länger.
Und wieso bist Du dir sicher das der vorherige Mieter tatsächlich gekündigt hat.Velleicht leben zZt nur Leute in der Wg , aber der letzte Mieter könnte immernoch der offizielle Mieter sein... auch ohne Untermietvertrag..noch ist es in Deutschland erlaubt 2 und mehr Wohnungen zu haben..
Also in den Verträgen der Baugenossenschaft steht ausdrücklich drin, dass Untervermietungen verboten sind, deshalb weiß ich, dass man das nicht darf. Und bei der Baugenossenschaft habe ich nachfragt, ob schon gekündigt worden ist und es wurde verneint. Über eine dritte Person (die beim Umzug geholfen hat) habe ich dann erfahren, dass er seinen neuen festen Wohnsitz ca 20 km weiter entfernt hat und in der Wohnung enge Freunde von ihm unter seinem Namen leben. Habe die neuen Nachbarn auch schon gesehen. Also es lebt definitiv jemand neues dort, eine Kündigung liegt aber nicht vor.
Dann melde das der Wohnungsgesellschaft, dass du den Eindruck hast, dass der Vormieter die Wohnung jetzt `anderen Personen überlassen´ hat! In welcher Weise diese `Überlassung´ erfolgt, muss die Wohnungsgesellschaft dann mit dem Vormieter und den jetzigen Bewohnern klären!
Wenn du einen Vorvertrag auf die andere Wohnung hast, sollte dein Ansinnen ja klar sein. Du willst niemanden anschwärzen, sondern nur dein Recht!
Gestern habe ich durch dritte erfahren, dass die beiden schon seit zwei Monaten weg sind und enge Freunde von ihnen in der Wohnung leben.
Aha, durch Dritte erfahren.
Wie sicher ist die Aussage?
Vielleicht ist die Wohnung einfach schon vermietet.
Was droht ihm denn wenn das rauskommt?
Frsitlose Kündigung könnte die Folge sein.
Frag doch einfach mal bei der Gesellschaft an, was es mit der Wohnung auf sich hat.
MfG
Johnny