Kann mein leiblicher Vater mich als Tochter enterben?

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Dass dir ein Pflichtteil zusteht wurde ja schon reichlich geschrieben.

Aber wenn die (andere) Tochter während der Ehe geboren wurde und er sie anerkannt hat, dann ist auch sie nach dem Gesetz seine Tochter und erbberechtigt, egal, ob er eventuell doch nicht der Vater ist.

Mit dem Kind seiner (Ex-)Frau sieht das unter Umständen wieder ganz anders aus, auch wenn es bei ihm lebt. Dafür müsste er ein Testament machen.

Danke für den Stern!

Hallo,

für dein gesetzliches Erbrecht ist es vollkommen egal, ob Du bei Deinem Vater lebst oder er sich um Dich kümmert.

Dein gesetzliches Erbrecht steht Dir in jedem Fall zu.

Jetzt kann Dein Vater natürlich hergehen und in einem Testament festlegen, dass Du nichts erben sollst. Eine solche Regelung bezeichnet man gemeinhin als "Enterben".

das heißt aber nicht, dass Du nichts bekommst. Auch in diesem Fall steht Dir der so genannte Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Wie hoch Dein gesetzlicher Erbteil ist, hängt davon ab, wieviele andere gesetzliche Erben noch existieren.

Den Pflichtteil kann Dir Dein Vater wiederum nur unter ganz engen, nur in seltenen Fällen vorliegenden Gründen entziehen.

Schau mal hier: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html

Dort sind alle Pflichtteilsentziehungsgründe, die Anfang 2010 geändert wurden, aufgeführt.

Gruß

A.

natürlich kann dein vater dich enterben, aber dir steht laut gesetz ein pflichtteil , geld, zu.

ich finde dieses erbrecht unmöglich. wenn jemand seine nächsten angehörigen völlig enterben will, dann darf er das letztendlich doch nicht.

das ganze erbrecht gehört auf den müll und ein erblasser soll den einsetzen können, der ihm lieb und teuer ist und nicht gezwungen sein, seine ( undankbaren kinder) zu beglücken.

Wenn er ein Testament macht, bekommst nichts weiter als Deinen Pflichtteil. Aber Du solltest mal über Dein Deutsch nachdenken, als darüber, ob Dein Vater bald stirbt und Dir was hinterlässt. Ausserdem kann er vorher alles schon verschenken und überschreiben, so dass so gut wie nichts mehr übrig bleibt, als ein paar Peanuts für Dich.

Für eine Enterbung reicht es bereits aus, wenn man in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Die Entscheidung jemanden zu enterben bedarf keiner Begründung und erstreckt sich im Zweifel auch auf die Abkömmlinge der enterbten Person. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Enterbte gar nichts erhält - grundsätzlich erhält er nämlich immer seinen Pflichtteil. Wem steht ein Pflichtteil zu?

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm