Euronorm 3 Sondergenehmigung?

4 Antworten

da hast du  jetzt wirklich pech-  ds könnte ein langer kampf werden mit einem ungewissen ausgang.

du hast nicht nur die euro 4 zu erfüllen sondern noch 7 andere punkte. 

zum beispiel: 

-ABS oder Kombi-Bremse für Leichtkrafträder, ABS für Motorräder:
-OBD-Schnittstelle
-Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungsanlage

du brauchst eine sondergenemigung- diese stellt der Hersteller oder der Importeur.

Auslaufende Serien“ 

Das motorisierte Zweirad zählt zu einer „auslaufenden Serie“ und verfügt über eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung des KBA. Die maximale Anzahl der Fahrzeuge, für
die diese Ausnahmen ermöglicht werden, entspricht ca. 10% der in den letzten zwei Jahren
verkauften/zugelassen Fahrzeuge. Die Anträge für diese Ausnahmen stellt der Hersteller
bzw. Importeur beim KBA:

wenn du die nicht bekommst, bleibt dir nur übrig es als ersatzteilspender zu verkaufen oder du stellst es deinem vater als schmuckstück ins wohnzimmer

Hallo Mike,

das Thema "Euro-4-Norm" für Motorräder ist ja nun wirklich nicht mehr neu.

Hast du das Motorrad von privat oder von einem Händler gekauft?

War es ein Händler, dann hätte dieser wissen müssen, dass du es seit 01.01.2017 nicht mehr zulassen kannst. Dann würde ich hingehen und dem das Ding um die Ohren hauen.

Von privat hast du allerdings schlicht und ergreifend Pech gehabt.

Was hast du denn dem Straßenverkehrsamt geschrieben? Wieso und warum sollte man denn gerade dir und deinem Motorrad eine Sondergenehmigung erteilen?

Da könnte dann jeder kommen und dann wäre die Euro-4-Norm eine Farce.

Allerdings gab es soweit ich weiß ein paar Ausnahmen, dass die Hersteller eine gewisse Anzahl an Euro-3-Motorrädern noch in den Verkehr bringen durften.

Dafür müsstest du dich mal mit einem Vertragshändler deiner Marke in Verbindung setzen.

Viele Grüße

Michael

Für neue Typgenehmigungen von motorisierten Zweirädern gelten die EU-Verordnungen 168/20131) und 134/20142) seit Anfang 2016. 

Ab dem 1.1.2017 müssen diese Fahrzeuge die Anforderungen der neuen
EU-Verordnungen erfüllen, um erstmalig zugelassen werden zu können. 

Wer also noch ein Euro 3-Motorrad besitzt, das noch nie zugelassen
wurde, sollte dies bis zum Jahresende 2016 unbedingt nachholen.

In dem umfangreichen EU-Regelwerk wird eine Vielzahl von Anforderungen an die motorisierten Zweiräder neu definiert. Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den bisher geltenden Vorschrift zählen unter anderen: 

 https://www.adac.de/_mmm/pdf/Zulassungsvorschriften_Motorr%C3%A4der_282188.pdf

Und was ist daraus jetzt geworden? Hast du sie noch zugelassen bekommen oder nicht ?