Euronorm 3 Sondergenehmigung?

4 Antworten

da hast du  jetzt wirklich pech-  ds könnte ein langer kampf werden mit einem ungewissen ausgang.

du hast nicht nur die euro 4 zu erfüllen sondern noch 7 andere punkte. 

zum beispiel: 

-ABS oder Kombi-Bremse für Leichtkrafträder, ABS für Motorräder:
-OBD-Schnittstelle
-Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungsanlage

du brauchst eine sondergenemigung- diese stellt der Hersteller oder der Importeur.

Auslaufende Serien“ 

Das motorisierte Zweirad zählt zu einer „auslaufenden Serie“ und verfügt über eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung des KBA. Die maximale Anzahl der Fahrzeuge, für
die diese Ausnahmen ermöglicht werden, entspricht ca. 10% der in den letzten zwei Jahren
verkauften/zugelassen Fahrzeuge. Die Anträge für diese Ausnahmen stellt der Hersteller
bzw. Importeur beim KBA:

wenn du die nicht bekommst, bleibt dir nur übrig es als ersatzteilspender zu verkaufen oder du stellst es deinem vater als schmuckstück ins wohnzimmer

Wen werde ich ein rahmen kaufen der schon mal zugelassen wahr Dan sohlte es gehen, aber wer verkauft ein Gv Rammen :/   Mal sehen was ich kaufe das gesparte ist wohl jetzt weg, mal sehen ROMET hat sehr billige Fahrzeuge die Nichtmals 15 ps haben und keine 100 schaffen aber was soll man machen. Das die Leute nicht nachdenken was mit den Fahrzeugen passiert die die Euronorm 3 haben schade.

@mikeauental

die leute die 2016 eine euro3 fahrzeug gekauft haben, wurden drauf hingewiesen.  und diese leute haben dann einfach die fahrzeuge zugelassen und dürfen sie auch weiterhin fahren. das dein vater die maschine nicht zugelassen hat, ist jetzt pech und wird ein teurer spass. 

das hat nix mit anderen leute zu tun oder gesetzen, es war schon jahrelang bekannt - wer darauf nicht achtet ist selber schuld

@mikeauental

Das die Leute nicht nachdenken was mit den Fahrzeugen passiert die die Euronorm 3 haben schade.

Darüber wurde sehr wohl nachgedacht. Hättet ihr die 125er bis einschließlich 31.12.2016 zugelassen, wäre das alles kein Problem gewesen und man darf diese Fahrzeuge dann auch weiterhin fahren.

Ein solches Fahrzeug kann dann auch problemlos gebraucht gekauft und erneut auf jemand anderen zugelassen werden.

Nur ERSTZULASSUNGEN sind seit 01.01.2017 nicht mehr möglich.

Gruß Michael

Hallo Mike,

das Thema "Euro-4-Norm" für Motorräder ist ja nun wirklich nicht mehr neu.

Hast du das Motorrad von privat oder von einem Händler gekauft?

War es ein Händler, dann hätte dieser wissen müssen, dass du es seit 01.01.2017 nicht mehr zulassen kannst. Dann würde ich hingehen und dem das Ding um die Ohren hauen.

Von privat hast du allerdings schlicht und ergreifend Pech gehabt.

Was hast du denn dem Straßenverkehrsamt geschrieben? Wieso und warum sollte man denn gerade dir und deinem Motorrad eine Sondergenehmigung erteilen?

Da könnte dann jeder kommen und dann wäre die Euro-4-Norm eine Farce.

Allerdings gab es soweit ich weiß ein paar Ausnahmen, dass die Hersteller eine gewisse Anzahl an Euro-3-Motorrädern noch in den Verkehr bringen durften.

Dafür müsstest du dich mal mit einem Vertragshändler deiner Marke in Verbindung setzen.

Viele Grüße

Michael

Das Motorrad ist eine 125er. mein Vater wahr der Meinung das das auch später angemeldet werden könnte und wollte nicht auf mich hören. Ich weis auch nicht was fuhr kosten kommen wen es umgebaut wird wen es soweit kommen sohlte sonst werde ich eine neue Gv 125 Classic wohl oder übel als Ersatzteilspender verkaufen müssen, der Händler meine aber das das kein ding währe mit der Sondergenehmigung, was ich jetzt nicht glaube. das Fahrzeug würde am 13.9.2016 gekauft Und ich glaube das der Händler damit nicht gerechnet hatte das das Fahrzeug rumstehen würde bis jetzt. Ich Warte jetzt nur noch auf den Brief wo drin steht, Das Fahrzeug gv 125  Kann nicht zugelassen werden solange die Emissionen ihres Fahrzeuges nicht ausreichen  gedämmt werden.

@mikeauental

Gehe zum Händler bei der du die 125er gekauft hast und hoffe, dass er noch irgendetwas "über die Ausnahmereglung" für dich tun kann.

Kann er das nicht, dann hast du jetzt leider eine "tote 125er".

Du selbst wirst ziemlich sicher keine Ausnahmegenehmigung bekommen und alles den aktuellen Richtlinien entsprechend zu ändern, dürfte zum einen fast unmöglich sein und zum anderen mehr kosten, als eine neue zu kaufen.

Gruß Michael

Für neue Typgenehmigungen von motorisierten Zweirädern gelten die EU-Verordnungen 168/20131) und 134/20142) seit Anfang 2016. 

Ab dem 1.1.2017 müssen diese Fahrzeuge die Anforderungen der neuen
EU-Verordnungen erfüllen, um erstmalig zugelassen werden zu können. 

Wer also noch ein Euro 3-Motorrad besitzt, das noch nie zugelassen
wurde, sollte dies bis zum Jahresende 2016 unbedingt nachholen.

In dem umfangreichen EU-Regelwerk wird eine Vielzahl von Anforderungen an die motorisierten Zweiräder neu definiert. Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den bisher geltenden Vorschrift zählen unter anderen: 

 https://www.adac.de/_mmm/pdf/Zulassungsvorschriften_Motorr%C3%A4der_282188.pdf

Und was ist daraus jetzt geworden? Hast du sie noch zugelassen bekommen oder nicht ?