versicherung zieht einfach Restwert ab?

4 Antworten

Ja, beliebter Trick, aber egal. Du kannst mit dem Wagen machen, was Du willst. Der Wert war ermittelt.

Da hilft nur der Anwalt, darauf spekulieren die Versicherungen, dass die Leute den Weg scheuen.

Also ab zum Anwalt ....

  • Restsumme einfordern
  • Abschleppkosten einfordern
  • Nutzungsausfall (steht im Gutachten, wie lange man braucht um ein gleichwertiges Auto zu bekommen)
  • Unkostenpauschale (Telfon und Portokosten) einfordern

Ein Anwalt für Verkehrsrecht hift Dir, den bezahlt dann übrigends auch die Versicherung ebenso wie Deinen Gutachter.

 könnte ich die Differenz noch von der Versicherung bekommen mit einem Anwalt ??

Davon gehe ich aus.

Du solltest direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Welcher Wert des Fahrzeugs wurde denn ermittelt?

Wiederbeschaffungswert 3100€

Restwert-0€

@Freakky055

Und was wurde dir denn bisher ausgezahlt ?

Von diesem 3100€ wurden 600€ abgezogen also 2500€ nur !

Das Auto war Wirtschaftl.Totalschaden die abschlepp kosten habe ich auch selbst bezahlt und die Rechnung von 250€ an die Versicherung vom Gegner geschickt die würde mir auch nicht beglichen + die ausfallkosten oder so wie das heißt wurde auch nicht bezahlt, ich bin Student nächsten Monat fängt die Uni an und ich brauche jetzt das Geld damit ich mir ein neues Auto kaufen kann..

@Freakky055

@Freakky.

ich vermute, dass der Versicherer die MwSt abgezogen hat.  Diese würdest du dann noch erhalten, wenn du dein neues Fahrzeug in einem Autohaus kaufen würdest.

Rufe einfach mal bei der Versicherung an, die werden dir dies mit Sicherheit bestätigen.

Gruß N.U.

@Apolon

Welches Auto mit einem WBW von 3100 € wird noch hauptsächlich regelbesteuert angeboten?

@KfzSVnrw

Kann ich dir nicht sagen.

Aber beim Gebrauchtwagenhändler gibt es noch viele Fahrzeuge zu diesem Preis.

@Apolon

Die MwST wird nur bei fiktiver Abrechnung abgewogen, da dann mit Reparaturkosten (incl MwSt) gerechnet wird. Bei der Wertermittlung fällt keine MwST an, da die Angebote auch auf Privatmarkt beruhen und der ist Umsatzsteuerfrei.

@TransalpTom

hm... scheinbar kennst du TE persönlich, denn wie solltest du dann wissen wie hier abgerechnet wurde?

Nein im Brief steht -600€ Restwert des Wagens was abgezogen wurde

@Freakky055

In diesem Fall kann ich dir nur empfehlen, einen RA mit der Sache zu beauftragen.   Vielleicht hast du ja einen Verkehrs-RS.

Ja klar, gehe zum Anwalt