Pkw Fahrzeug zurück fordern herausgeben nach Trennung
Hallo, ich habe ein Auto (Wert ca. 1300€) den meine Ex noch fährt und den ich jetzt nach der Trennung zurück will. Sie aber will mir mein Auto nicht zurück geben. Ich habe den Brief, Ersatz Fahrzeugschlüsel, Kaufvertrag und eine email von ihr wo sie sagt, dass sie mir das Auto erst in 2 Jahren zurück geben will. Im Fahrzeugschein ist sie eingetragen und sie hat den Fahrzeugschein. Wenn ich das Auto einfach wegfahre, macht die sofort Diebstahlanzeige gegen mich, obwohl es mein Auto ist und abmelden kann ich das Auto nach Auskunft der Zulassungsstelle nur mit dem Fahrzeugschein, den sie mir nicht rausgeben will. Was kann ich den jetzt tun um an mein Eigentum zurückzukommen?
und ist es eigentlich Sachbeschädigung wenn ich an meinem Auto z.B. die Batterie ausbaue? Schlimm das es Menschen gibt, die nicht zwischen meins und deins unterscheiden können!!
8 Antworten
Wenn ich das Auto einfach wegfahre, macht die sofort Diebstahlanzeige gegen mich
Wenn Du der Eigentümer des Fahrzeuges bist, und das kannst Du anhand des Kaufvertrages nachweisen, dann lasse sie ruhig eine Anzeige wegen Diebstahls stellen.
Lehne Dich dann entspannt zurück, und lächle.
Was sagt denn der Scheidungsanwalt? Wenn sie das Fahrzeug nicht rausrückt, dann könnte man doch etwas anderes im Wert von 1300€ dem Mann zusprechen. Oder er zieht das Geld vom Unterhalt ab.
Wenn er den Brief hat, kann sie mit dem Auto nur fahren. Sie kann es nicht abmelden, nicht ummelden, nicht verkaufen. Nichts. Nur fahren und die Versicherung bezahlen. Weil sie ja VN ist. Ihr gehört dann auch der SFR (Schadenfreiheitsklasse) Im Schadenfall wird es spannend. Eigentlich müßte die Versicherung dann an den Halter zahlen.
Und wie verfährt die Zulassungsstelle eigentlich, wenn man seinen Fahrzeugschein verloren hat? dann wird doch ein neuer ausgestellt. Schon hast du einen.
Da hast du dir ein schlimmes Ei gelegt, wer im Fahrzeugschein steht, ist der Besitzer. Nur wenn du einen Kaufvertrag vorlegen kannst, ist vielleicht ein Gerichtsweg sinnvoll.
wenn du die Batterie ausbauen kannst, kannst du auch wegfahren mit ihm.....
ist das gleiche, wäre Sachbeschädigung dann
aber es ist gar nichts
es ist dein Eigentum das Auto, fahre es einfach weg, erwarte die diebstahlanzeige
es läuft so
die Polizei geht davon aus, dass es ihr Auto ist, weil sie Besitzer ist
aber du kannst ja nachweisen, dass du Eigentümer bist, durch Kaufvertrag, Fahrzeugbrief etc
fahr es weg und warte alles ganz locker ab, danach frage die Polizei, wesswegen man sie jetzt anzeigen kann
da gibt es dann möglichkeiten
Wenn im Fahrzeugbrief ihr Name steht, ist es ihr Auto und du hast keine Rechte an dem Fahrzeug. Selbst wenn du den Kaufvertrag hast, kann sie behaupten das Auto wäre ein Geschenk gewesen. Warum hast du dein Auto nicht auf deinen Namen angemeldet nachdem du es gekauft hast?