Fehler im Fahrzeugbrief

6 Antworten

Ich gehe mal davon aus, daß die Kosten für eine Umschreibung zunächst einmal Du zu tragen hast. Denn andernfalls müßtest Du dem Straßenverkehrsamt ja einen Fehler bei der Ausstellunge nachweisen (können).

Inwieweit sich hier aus einem Tippfehler rechtliche Konsequenzen ergeben können, möchte ich an dieser Stelle nicht abschätzen. Mögllicherweise kann es hier aber zu Problemen beim Verkauf des Fahrzeugs (u.U. für der Export ins Ausland) kommen.

als mirarbeiter einer fkz-zulassungsbehörde:da es ein offens. schreibfehler ist, wird die zulassungsbehörde das kostenlos ändern. geh mit der zulassungsbescheinigung teil I und II zu deiner zulassungsbehörde.

Die Typenbezeichnungen werden von den Herstellern festgelegt. Für D. erhalten diese ein Kontingent an Blanko-Briefen, die sie penibel in der Verwendung nachweisen müssen. Der Ausdruck des Erst-Briefes erfolgt normalerweise also auch beim Hersteller. Erst wenn ein Zweitbrief erforderlich wird, kommt dieser vom KBA. Ist also der Fehler ursächlich von Hersteller eingetragen, wird die Zulassungsstelle keine Änderung vornehmen, ohne vom Hersteller hierzu eine Bescheinigung zu erhalten. Diese kann man mit der Bitte anfordern, dass der Hersteller wiederum bei der Zulassungsstelle um kostenfreie Änderung bittet. Den Änderungsauftrag kann man beim Hersteller direkt an die für Dich zuständige Zulassungsstelle erbitten, abschriftlich geht diese dann auch ans KBA und an Dich. Wurde der Fehler bei Erstellung eines Folgebriefes gemacht, kann die Ursache von der letzt bescheinigenden Zulassungsstelle erfolgt sein. Diese kann die Daten mit dem "Ur-Brief" abgleichen.

Es ist allerdings auch möglich, dass bestimmte Fahrzeuge einer Importserie eine abweichende Typenbezeichnung erhalten, weil sie z.B. vom Kunden gewünschte, technische Spezifikationen haben, die von Serienmodellen abweichen. Dies hilft u.a. auch bei der korrekten Ersatzteilversorgung und anderer Orga-Merkmale. Also zunächst beim Hersteller vergewissern, dass die Typenbezeichnung tatsächlich fehlerhaft ist. Hierzu reicht i.d.R. die Fz.-Ident.-Nr. (früher Fahrgestellnummer).

RoBingi  21.11.2012, 06:42

PS; Eine Typenbezeichnung führt bei Versicherungsfragen normalerweise nicht zu Beanstandungen. Maßgeblich ist die Fz.-IIdent.-Nr. und dass die technischen Daten mit den eingetragenen übereinstimmen (Leistung, Kraftstoffart und Klasse...)

Die Leute aus meinem Kunden Kreis, die sowas schon hatten, das kommt gut 3 bis 4 Mal im Jahr vor, haben bisher ausnahmslos die Papiere kostenlos berichtigt bekommen.

Da die Hersteller die "Fahrzeugbriefe" ausfüllen, tippe ich eher auf Grauimport mit länderspezifisch korrekten Daten - Toyota fragen :-O

G imager761

RoBingi  21.11.2012, 07:02

"Grau-Importe" sind hierfür unwesentlich. Abweichungen haben meist technische Gründe. Beispiel: Ein Fz. wird für Europa mit 2 Liter Hubraum angeboten. Nur für den amerikanischen Markt wird das gleiche Mod. mit Turbolader angeboten. Es besteht aber eine Freigabe auch für den europ. Markt. einige dieser Mod. werden -aus welchen Gründen auch immer- nicht nach Amerika ausgeliefert oder zurückgenommen. Später werden sie als Neu-Fz. nach D. exportiert. Ist nur eines von mehreren möglichen Beispielen für variable Typenbez. "Grauimporte" sind etwas anderes. Toyota fragen passt, wie ich auch schon schrieb.