Geblitzt worden, nicht auf Fahrerermittlung reagieren

8 Antworten

Reagierst Du nicht darauf, kann es sein, dass die Behörden eigene Ermittlungen anstellen. Ist die auf dem Beweisfoto abgebildete Person männlich, gibt es noch eine weitere im Haushalt lebende männliche Person, die dies hätte sein können, dann bekommt diese eventuell einen Anhörungsbogen. Weiterhin kann es sein, dass Du für die Zukunft behördliche Auflagen bekommst, zum Beispiel das Führen eines Fahrtenbuches.

aber essteht doch da, das es mir frei steht ob ich mich dazu äußere:)? ich will das ja garnich abstreiten... bin zu schnell gefahren und hab pech gehabt. ging nur darum ob ich darauf antworten muss oder nicht

Du MUSST Dich nicht äußern, korrekt.

Wenn Du Dich äußerst, kannst Du aber Argumente vorbringen, die Dich entlasten.

Beispielsweise habe ich als Kind mit 14 Jahren meinen schwer verletzten Vater mal mir seinem Auto ins Krankenhaus gefahren, um ihm das Leben zu retten.

Das ist straflos ausgegangen, weil ich mich geäußert und meine Argumente vorgebracht habe.

Sagst Du nichts, wird die Bußgeldstelle eine Strafe gegen Dich fest setzen.

Natürlich wirst Du nicht darum herum kommen, die Folgen zu tragen.

Schau mal:

http://www.bussgeldkataloge.de/

Wenn das Bild halbwegs brauchbar ist und nicht noch irgendein verdeckter technischer Fehler besteht, hast Du kaum Chancen aus der Nummer herauszukommen. Bei 30 zu viel (zumindest nach Abzug der Toleranz) ist m. E. ein Fahrverbot drin.

1 Monat Fahrverbot außerorts erst ab 41 km/h zu schnell.

nein kein fahrverbot.. 80 euro und drei punkte.. hab schon nachgesehen.. na so wirklich erkennt man mich auf dem bilkd nich.. hab was vor dem gesicht zu hängen. und ich will aus der sache auch garnicht irgendwie mit faulen tricks rauskommen.. wollt nur wissen ob ich darauf antworten muss oder nicht.. weil es mir ja "frei gestellt" wurde

Eigentlich sollte die Strafe dabei stehen. Wenn nicht wirst Du dazu noch eine Mitteilung bekommen. Die musst Du natürlich dann bezahlen.

nein keine strafe, keine bankverbindung.. nur ein anhörungsbogen.. ja alles klar:) danke

Dieser Fragebogen hat zwei Funktionen: Wenn du selbst gefahren bist, bist du der Beschuldigte, und du kannst dich zur Sache äußern. Musst du aber nicht, als Beschuldigter hast du das Recht, die Aussage zu verweigern.

Bist du selbst nicht gefahren, wirst du als Fahrzeughalter als Zeuge gehört, und musst aussagen, also angeben, wer gefahren ist.

Wenn du überhaupt nicht antwortest, geht die Behörde davon aus, dass du gefahren bist (das wird auch irgendwo in dem Schreiben stehen), und du wirst dann einen Bußgeldbescheid und eine "Punktegutschrift" in Flensburg erhalten.

das wollte ich wissen!!!:) vielen dank