Euro Parkin Collection (EPC)

13 Antworten

Hallo, ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diesbezüglich helfen kann.

Ich habe ein ( mehr aber gleiche ) Email von EPC bekommen, indem es behauptet wird, dass ich administrativen Gebühren von HUF 9000 samt HUF 1470 für den Tippfehler pro Buchstabe zahlen müsse. Ich habe ungarische Vignette zwar gekauft, aber irrtumerweise die letzte Buchstabe falsch eingegeben. Ich habe schon den Beweis meines Kaufes ( original Auszug aus Tankstelle, wo ich die Vignette kaufte ) vorgelegt aber EPC erkennt das nicht und gib nicht auf. Ich habe auch mit ungarischer Behörde diesbezüglich gesprochen und die verzichtet sich darauf, weiter den Betrag geltend zu machen, da Ihnen wichtig ist, dass ich Vignette gekauft habe und somit ist die Verpflichtung für die Autobahnbenutzung erfüllt. Sie haben auch gesagt, dass mein Fall sehr oft passiert und dass es nicht so große Sünde ist. Ich habe auch diese Ansage von ungarischer Behörde ( Email Verkehr ) dem EPC weitergeleitet, aber die wollen unbeding den obigen Betrag in der Höhe von 35.05€ , was ich übrigens sehr hoch finde, in dem Sinne, dass der administrative Gebühr dreifach die Benutzung der Autobahn überschreitet ! Wäre das eine Straffe gewesen, hätte ich dafür Verständnis.

Jetzt was soll ich tun?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.

Ich erlebe gerade genau das Gleiche! Ungarn Knöllchen nicht bezahlt dann EPC aus London! Bei mir beläuft sich der Betrag derzeit auf 91,15€.

Hat sich seit einem Jahr irgendwas geändert? Irgendwelche neuen EU Abkommen, die ein neues Licht auf diese Angelegenheit werfen?

Habe das Ganze auch schon über ein Jahr mitgemacht. Die Mahnungen werden immer frecher, immer höher. Plötzlich wird nach einem Jahr angeboten den halben Preis zu zahlen sonst folgt Klage. Ich habe mich überall (ADAC, Rechtsanwalt, Literatur usw.) schlau gemacht. Wieso soll man zahlen, obwohl man keinen offiziellen Bescheid von der Behörde aus Ungarn hat. Nur mit einem solchen kann vollstreckt werden. Und auch nur wenn die Einspruchsfrist herum ist. Aber dieser kommt nicht. Wieso kommen die Briefe aus der Schweiz? Wieso soll man nach London bezahlen und nicht an den ungarischen Staat, wo doch dort angeblich das Vergehen geschehen sein soll. Alles Abzocke. Die Dummen sind die, die bezahlen und von den Einschüchterungen sich beeindrucken lassen. An diesen Einschüchterungen ist nichts aber auch gar nichts daran. Keines der Schreiben kann bei Gericht als Grund einer Klage oder Zwangseintreibung anerkannt werden. Von diesen Dummen leben diese Gauner. Nichts machen!!! Nicht Schreiben! Es kommt jeden Monat ein Jahr lang ein Brief. Zum Schluß noch ein Inkassobüro aus Deutschland. Nichts machen. Sie haben nichts in der Hand gegen dich. Nach ca. 15 Monaten geben diese Gauner auf. Nach meinen Recherchen gibt es nicht einen einzigen Fall, daß wegen eines nichtbezahlen Bußgeldzettels in Ungarn bei Wiedereinreise (selbst nach ein paar Wochen) jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Man kann dieser Organisation nur das Handwerk legen wenn Niemand bezahlt. Dann lohnt sich die Sache nicht. Also nicht so Dumm sein und bezahlen!!!! Sollte dennoch ein Mahnbescheid oder Klage eingehen nur an das Gericht schreiben "hiermit lege ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein". Spätestens dann geben diese Gauner auf. Denn sie haben keinen Nachweise der Rechtmäßigkeit in der Hand!!!! Imre Deutschland

Nichts zahlen!

EPC ist eine Täuschungsgeshcichte, insbesondere in Parkstrafangelegenheiten. Die ungarischen Parkgesellschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und als solche, müssen Sie im Falle eines Parkregelverstoßes ein offizielles Strafverfahren einleiten. Das fängt damit an, dass der Zahlungsbefehl innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt des Parkverstoßes durch einen öffentlichen Notar eingeschrieben an den Fahrzeughalter geschickt wird. Das ist aber schon eine Unmöglichkeit, da ungarische öffentliche Notare dürfen nur an inländische Adressen Zahlungsbefehle erlassen. Damit endet das Strafverfahren schon am Anfang.

Um das Ganze umzugehen, haben sich einige ungarischen Parkgeselllschaften auf ein Geschäft mit EPC eingelassen, indem die Forderungen in der Tat an EPC verkauft oder auf Provisionsbasis überlassen werden, aber um den Schein des offiziellen Strafverfahrens zu bewahren, tritt EPC so auf, als würde sie die ungarische Parkgesellschaft im offiziellen Verfahren vertreten. EPC erstellt ihre Zahlungsaufforderungen mit dem Logo der Ungarischen Parkgesellschaft, bzw. ihrer Muttergesellschaft, bietet Einspruchsmöglichkeit an, usw. In der Tat ist das alles eine Täuschung, da ein behördliches Verfahren nie in eine Privatfirma ausgelagert werden darf. Das alles ist eine Reihe von Gesetzesverstößen. Es ist kein Zufall, dass EPC auf den Einspruch nie antwortet (woher hätten sie schon in London die ungarischen Rechtsexperten?), bzw. nie zum Gericht gegangen ist. Besser gesagt, sie haben es einmal probiert aber sie sind durchgefallen. gerade wegen der Tatsache, dass sie kein rechtmäßiges Urteil in ihrer Hand haben, also sie können nichts fordern, wörüber ein Zivilgericht entscheiden könnte. Alles in allem, wer reinfällt, und trotzdem zahlt ist selber schuld, er füttert eine Täuschungsorganisation die auf eigene Tasche mit hoher Provosion arbeitet.

hallo,

geht mir genau so. zuerst gleich zwei zahlungsaufforderungen der epc london, jetzt ein schreiben der media inkasso gmbh & co. kg aus verl mit einer frist zum 01.05.2010. gibt es bei ihnen schon neue erkenntnisse?

vg Thomas

Bachone 
Fragesteller
 26.04.2010, 09:13

Hallo Thomas, ich habe an das Inkasso Büro in Verl geschrieben. Seit diesem Schreiben habe ich nichts mehr von dem Büro mehr gehört. Ich lege einmal mein Schreiben bei:

Forderung der Szegedi Közlekedési Társaság wegen Bußgeld, erhoben durch Euro Parking Collection plc (EPC)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen Mitteilen, dass ich NICHT gewillt bin, den von Ihnen geforderten Betrag zu bezahlen.

Gründe:

  1. Ich habe nie einen Strafzettel der ungarischen Behörden wegen Falschparken erhalten, dadurch wurde mir auch mein Anspruch auf rechtliches Gehör genommen
  2. Ich habe die EPC angeschrieben, mir Beweise für mein ordnungswidriges Verhalten vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Stattdessen kamen immer nur neue Forderungen mit erhöhter Mahngebühr. Ich gehe deshalb davon aus, dass es keinerlei Nachweise über diese angeblich von mir begangene Tat gibt. Somit erfüllt diese Forderung den Tatbestands des Betrugs, strafbar gem. § 263 StGB.
  3. Selbst wenn diese Ordnungswidrigkeit von mir in Ungarn begangen worden wäre, hätte nach deutschem Recht die EPC keinerlei Zuständigkeit, diesen Betrag von mir einzufordern. Somit ist für mich dieser Verwaltungsakt gem. § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig.

Nachdem sie nun die näheren Hintergründe kennen, fordere ich Sie hiermit auf:

  1. Meine Daten, welche Sie gespeichert haben umgehend zu löschen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen den Datenschutzbeauftragten gem. § 21, 1. Halbsatz BDSG anzurufen und diese Datenspeicherung zu überprüfen.
  2. Da hier der Verdacht eines Betruges vorliegt, Sie diesen noch unterstützen, werde ich bei weiteren Briefen von Ihnen Strafanzeige wegen der Beihilfe zum Betrug, strafbar gem. § 27 StGB i.V.m. § 263 StGB Anzeige erstatten.

Ich scheue auch den Gang vor ein ordentliches Gericht nicht, um vor weiteren Fällen ähnlicher Art Rechtssicherheit für alle nachfolgenden Forderungen Ihrerseits zu erhalten.

Bachone 
Fragesteller
 26.04.2010, 09:15

Hallo Thomas, ich habe an das Inkasso Büro in Verl geschrieben. Seit diesem Schreiben habe ich nichts mehr von dem Büro mehr gehört. Ich lege einmal mein Schreiben bei:

Forderung der Szegedi Közlekedési Társaság wegen Bußgeld, erhoben durch Euro Parking Collection plc (EPC)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen Mitteilen, dass ich NICHT gewillt bin, den von Ihnen geforderten Betrag zu bezahlen.

Gründe:

  1. Ich habe nie einen Strafzettel der ungarischen Behörden wegen Falschparken erhalten, dadurch wurde mir auch mein Anspruch auf rechtliches Gehör genommen
  2. Ich habe die EPC angeschrieben, mir Beweise für mein ordnungswidriges Verhalten vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Stattdessen kamen immer nur neue Forderungen mit erhöhter Mahngebühr. Ich gehe deshalb davon aus, dass es keinerlei Nachweise über diese angeblich von mir begangene Tat gibt. Somit erfüllt diese Forderung den Tatbestands des Betrugs, strafbar gem. § 263 StGB.
  3. Selbst wenn diese Ordnungswidrigkeit von mir in Ungarn begangen worden wäre, hätte nach deutschem Recht die EPC keinerlei Zuständigkeit, diesen Betrag von mir einzufordern. Somit ist für mich dieser Verwaltungsakt gem. § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig.

Nachdem sie nun die näheren Hintergründe kennen, fordere ich Sie hiermit auf:

  1. Meine Daten, welche Sie gespeichert haben umgehend zu löschen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen den Datenschutzbeauftragten gem. § 21, 1. Halbsatz BDSG anzurufen und diese Datenspeicherung zu überprüfen.
  2. Da hier der Verdacht eines Betruges vorliegt, Sie diesen noch unterstützen, werde ich bei weiteren Briefen von Ihnen Strafanzeige wegen der Beihilfe zum Betrug, strafbar gem. § 27 StGB i.V.m. § 263 StGB Anzeige erstatten.

Ich scheue auch den Gang vor ein ordentliches Gericht nicht, um vor weiteren Fällen ähnlicher Art Rechtssicherheit für alle nachfolgenden Forderungen Ihrerseits zu erhalten.