Inkasso kommt mit einer Forderung aus dem Jahr 2007. Ist die schon verjährt?
Ein Inkasso-Büro will eine Forderung von einer Bestellung aus dem Jahr 2007 eintreiben. Zuletzt wurde ich 2008 angemahnt. Ist die Forderung nicht schon verjährt? Wenn die Forderung verjährt ist, wie gehe am besten vor?
6 Antworten
Es schadet auf jeden Fall nicht bei einer derart alten Forderung die Einrede der Verjährung zu erheben, unabhängig davon, um was es sich handelt.
Zwar gilt die dreijährige Verjährungsfrist nicht für alle Arten von Forderungen. Zudem kann es sein, dass es einen gerichtlichen Titel gegen dich gibt. Allerdings ist die Verjährung erst einmal die einfachste Möglichkeit um aus der Sache raus zu kommen.
Antworte also am besten einfach „ich erhebe die einrede der Verjährung“. Wenn die der Ansicht sind, dass die Forderung nicht verjährt ist, werden die sich schon noch melden.
Wenn es keinen Vollstreckungsbescheid, von dem Du wissen müsstest, gibt, ist die Forderung längst verjährt.
Das teilst der Inkassobude einmali, per Einschreiben mit. Die nachfolgenden Bettelbriefe mit finsteren Drohongen schmeiss in den Papierkorb. Wchtig: Nicht dort anrufen, und auch nichts per Email zu regeln versuchen.
Dann ist es verjährt, darauf solltest Du dich in dem Schreiben an die Inkassobude berufen.
Widersprich der Forderung. Stelle die einrede der Verjährung und weise darauf hin, dass sie unter keinen Umständen einen Eintrag in der Schufa oder einer anderen Auskunftei vorzunehmen darf.
Einschreiben mit Rückantwort - Belege und Schreiben gut abheften. folgende "Drohbriefe" ignorieren und abheften.
Erst bei einem gerichtlichen Mahnverfahren gilt: Widerspruch innerhalb von 14 Tagen.
Falls nicht tituliert : am 1.1.2011 verjährt.
War´s ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist der 30 Jahre vollstreckbar.
Und generell.. die werden wohl nicht locker lassen, da kommt dann einiges zusammen.
VB !! MB reicht nicht
Nein, eine ganz normale Mahnung. 9 Jahre haben die sich nicht gemeldet.