Inkasso Büro schreibt meinen namen falsch, könn die mich zur zahlung heranziehen?

6 Antworten

Hallo, ich hab eine Forderung von einem Inkasso Unternehmen erhalten, die haben aber meinen Nahnamen falsch geschrieben (1) Buchstabe (anscheinend hatte ich mich bei der ebay anmeldung vertippt)

Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, nur weil Du anscheinend bei der ebay-Anmeldung vertippt hattest, gehst Du einfach davon aus, dass Du die Forderung nicht mehr begleichen musst? Kann Dir nur den Tipp geben, bezahle und verursache somit nicht noch mehr Kosten...

kommt drauf an, an welcher stelle im namen der buchstabe falsch ist. am anfang spricht das erheblich für eine panne, die dir von vorteil sein kann. aber wenn z.b. mitten im namen bei einem "tz" das t fehlen würde, wird kein gericht davon ausgehen, dass es sich um zwei verschiedene personen handelt.

eine garantie, dass du damit durch kommst, gibt es ohnehin nicht. lass dich lieber nicht auf solche spielchen ein, die nur am ende zu mehrfachen mahngebühren führen und bezahle deine schulden!

rne12 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:51

an der 3 stelle im nachnamen, haben se falsch geschrieben, anstatt ei steht eu

mepeisen  30.01.2015, 04:50
@rne12

Und die zwei Buchstaben liegen auf der Tastatur auch noch direkt nebeneinander...

Der Inkassobrief hat keine andere Bedeutung als eine Zahlungserinnerung. Die Gebühren brauchst du nicht bezahlen.

Die Hauptforderung musst du aber trotzdem schnellstens anweisen, da du sonst mit einem Mahnbescheid rechnen musst, der dich tatsächlich mehr kostet.

Die Schreibweise deines Namens wird spätestens bei einer Klage einfach korrigiert und fertig.

die forderung ist rechtens. die können ja nachweisen, das die artikel an deine adresse gegangen sind

rne12 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:47

ich hatte artikel verkauft, nicht geliefert bekommen! die forderung ist wohlrechtens gegen die perso, die im Briefkopf steht, so heisse ich aber nicht.

mepeisen  30.01.2015, 04:50
@rne12

Und trotzdem ist die Forderung rechtens und es ist auch eine Forderung gegen deine Person. Rechtschreibfeher hin oder her.

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann kann diese erfolgreich eingetrieben werden.

rne12 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:46

die machen die forerung geltend gegen jmd mit einem anderen namen, als ich ihn habe, wie kann ich dafür dann belangt werden?

freejack75  29.01.2015, 18:46
@rne12

wieso jemand anderes? Der Brief wurde doch zugestellt.

rne12 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:53
@freejack75

ja, weil ich dummerweise ihn aufgemacht ahbe, es stehta ber ein anderer nachname m briefkopf weil die 1 buchstaben falsch geschrieben haben, weil ich mich wohl bei ebay ausversehen im buchstaben vertippt ahbe, starsse und nummer stimmen

rne12 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:53
@freejack75

ja, weil ich dummerweise ihn aufgemacht ahbe, es stehta ber ein anderer nachname m briefkopf weil die 1 buchstaben falsch geschrieben haben, weil ich mich wohl bei ebay ausversehen im buchstaben vertippt ahbe, starsse und nummer stimmen

freejack75  29.01.2015, 19:28
@rne12

Wenn Du deinen Namen falsch angibst, dann kann doch der Gläubiger nichts dafür.

Du kannst dieses Spielchen gern spielen, aber aufpassen, dass man dir nicht noch vorsätzlichen Betrug anhängt...