Inkasso Büro obwohl keine Mahnungen eingegangen sind?

9 Antworten

Erst mal das. Ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer, gilt als zugestellt.

Bestimmt stand die weitere vorgehensweise auch auf dem Strafzettel. Einmal Deine, bezahlen und was die Firma macht, wenn sie das Geld nicht bekommt.

Du kannst froh sein nich noch weiter Gebühren zahlen zu müssen, da Du ja jetzt ein anderes Auto hast. Mehr als Deine Autonummer hatte die Firma ja nicht.

Beispiel: Nach 3 Wochen oder so wollten sie Dir was schreiben, haben also die Autonummer zur Polizei geschickt mit Bitte die Adresse mit Namen zu bekommen.

Was haben sie bekommen, alles nur war es der Neue Besitzer. Also haben sie ihm geschrieben und von ihm zurück bekommen das er es gar nicht war.

Mir würde es auch zu dumm werden jetzt weiter Geld auszugeben um die Daten von Dir zu bekommen. Also gebe ich meine Forderung an ein Inkasso Unternehmen ab, was ich laut Strafzettel gleich hätte machen dürfen...;)

Das Inkasso Unternehmen hat sich dann um alles weiteres gekümmert.

Erst mal das. Ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer, gilt als zugestellt.

Quatsch. Jeder Otto kann den dort wegnehmen, er kann bei Regen unlesbar beschädigt werden.

Zugestellt heißt im Briefkasten eingeworfen, nachweislich.

Mal davon ab, dass sich über das Kennzeichen nur der Halter ermitteln lässt. Haftbar gemacht werden kann aber nur der Fahrer, da die Forderung privatrechtlicher Natur ist.

Das Inkasso Unternehmen hat sich dann um alles weiteres gekümmert.

Joa, aber das ist dein Bier. Denn du hast das Inkassobüro beaufragt und du musst es bezahlen. Du hast dann nur ggf. einen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner, dafür müssen die Kosten aber auch notwendig und angemessen sein.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe verlangt das Inkassobüro hier eine 1,3 Gebühr.

Damit ein Rechtsanwalt eine 1,3 Gebühr abrechnen darf muss er

  • Die Rechtslage prüfen
  • Den Mandaten individuell beraten und über Erfolgsaussichten aufklären
  • Die Angelenheit muss komplexerer Natur sein
  • Auf den Fall abgepasste Korrespondenz mit dem Schuldner erstellen.
  • Dem Mandanten ein Honorar berechnen.

Im Masseninkasso tut ein Inkassobüro exakt nichts davon, arbeitet für den Gläubiger auf Flatrate oder Erfolgsbasis, will aber vom Schuldner (!) die gleichen Kosten abgerechnet verlangen.

Klappt nicht.

@kevin1905

Ist ok so denkt ihr vielleicht. Ich brauche keinen Strafzettel den ich für falsches Parken oder so bekomme bezahlen, denn er ist ja nur hinter meinem Wischerblatt.

Wo ist bitte der Sessel auf den ich mich vor lachen werfen kann.

@ch62718ris

"Strafzettel" von Behörden werden auch nicht hinter den Scheibenwischer geklemmt, dort wird höchstens eine Benachrichtigungskarte hinterlegt.

Der Anhörungsbogen geht dem Halter mit der Post zu, ein evtl. Bußgeldbescheid wird förmlich zugestellt.

Auch gibt es im bei Parkverstößen im öffentlichen Parkraum die Halterhaftung, die enfällt aber wenn der Gläubiger nicht die öffentliche Hand ist, weil dann BGB greift und nicht StVO/OWiG.

@kevin1905

Jedenfalls in allen Städten die ich in Deutschland besucht habe und Strafzettel bekommen habe war es nicht so. Bei Blitzern ist es was anderes.

Erst mal das. Ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer, gilt als zugestellt.

So ein Quatsch.

Wenn ein Auto ungeschützt vor fremden Eingriff und Witterungsverhältnissen abgestellt ist, kann man die Windschutzscheibe ganz sicher nicht für irgendwelche Forderungen nutzen.

Bestimmt stand die weitere vorgehensweise auch auf dem Strafzettel.
Einmal Deine, bezahlen und was die Firma macht, wenn sie das Geld nicht bekommt.

Und wenn ich keinen Zettel mit irgendwelchen Forderungen an meiner Windschutzscheibe vorgefunden habe?
Das würde ich dann mal frech behaupten. Wie soll mir das Gegenteil bewiesen werden?

Du kannst froh sein nich noch weiter Gebühren zahlen zu müssen, da Du ja jetzt ein anderes Auto hast. Mehr als Deine Autonummer hatte die Firma ja nicht.

Das ist ein Problem der Firma und nich die des Fragestellers.

Beispiel: Nach 3 Wochen oder so wollten sie Dir was schreiben, haben

also die Autonummer zur Polizei geschickt mit Bitte die Adresse mit
Namen zu bekommen.


Was haben sie bekommen, alles nur war es der Neue Besitzer. Also
haben sie ihm geschrieben und von ihm zurück bekommen das er es gar nicht war.

Das selbe Auto mit dem alten Kennzeichen bei einem anderen Besitzer bzw. Eigentümer? Sehr unrealistisch!

@sumi79

Also Strafzettel z.B. fürs falsche Parken braucht man auch nicht zu bezahlen, da ja nicht zugestellt. Im normalfall sind sie immer hinter den Scheibenwischer geklemmt;))))

Wo ist bitte? Ich muß mal lachen.

@sumi79

Woher weißt Du das die Polizei nicht zu derm Kennzeichen die Fahrgestellnummer kennt und der Beamte die Adresse so rausbekommt. Keine Ahnung was die Software der Polizei macht wenn ein Auto ab und wieder angemeldet wird. Das mit dem gleichen Kennzeichen ist immerhin möglich.

@ch62718ris

Aus dem Kenzeichen kann die Polizei die Halterdaten problemlos erfragen, du raffst nur nicht, dass

  1. Der Parkverstoß auf einem privaten Parkplatz passiert ist und daher ohnehin nicht Sache der Polizei (bzw. der Ordnungsamts, was zuständig ist ruhenden Verkehr) wäre, sondern eine rein privatrechtliche Angelegenheit darstellt.
  2. Bei Parkverstößen auf öffentichem Raum eine Halterhaftung in Frage kommt, auf einem Privatparkplatz nicht. Niemand haftet für die Taten Dritter.
@kevin1905

Darum gehts doch gar nicht. Das kennzeichen, erfährt er nur von der Polizei, selbst wenn es eine Private Firma die den Strafzettel geschrieben hat. Klar Privatparkplatz, wird also nicht von der Polizei überwacht. Da aber öffendlicher Verkehrsraum wäre sie auch Zuständig. ;)

Das Dusslige daran ist, du hast dem Inkassounternehmen verraten, daß du involviert bist, indem du 25€ Zahlung angeboten hast.

Den Strafzettel hat nicht die Polizei ausgestellt, sondern sonstwer. Ein privates Unternehmen, welches die Parkplätze von Poco kontrolliert. Na und? Doof stellen ist manchmal recht wirksam. Bekommt dein altes Kennzeichen halt Hausverbot auf diesem Parkplatz.

Jetzt wirst du die 62€ bezahlen müssen, bevor es noch mehr wird.



Du musst bezahlen, auch wenn das nervt.

Würde ich auch tun an deiner Stelle um die Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.

Aber beide Unternehmen haben ja nichts in der Hand das ich jemals ne Mahnung bzw Forderung erhalten habe.

@maci05

Die Ausstellung des Strafzettels und die Mahnung genügen um dich zahlungspflichtig zu machen.

Du könntest damit vor Gericht gehen, würdest aber mit ziemlicher Sicherheit unterliegen und hättest dann noch mehr Kosten.

Wie ich schon sagte, ich würde, sicher zähneknirschend, bezahlen.

Die Sache auszusitzen wird höchstwahrscheinlich keinen Erfolg bringen. Viele Unternehmen haben die Überwachung ihrer privaten (!) Parkplätze diesen Unternehmen überlassen um die Zahl der "unberechtigten" Parker, was für viele Betriebe, z.B. in der Nähe von Bahnhöfen oder Orten wo kaum oder keine öffentlichen Parkplätze vorhanden sind, zu reduzieren. Das ist ihr Recht und da diese Unternehmen quasi auf eigene Rechnung arbeiten, sie erhalten von den Supermärkten etc. meist keine Bezahlung für ihre Dienste sondern "leben" von den Strafzetteln, kann man da auch nicht auf Kulanz hoffen (was manchmal bei staatlichen Strafzettelschreibern funktioniert).

@Dunkerjinn

Die Ausstellung des Strafzettels und die Mahnung genügen um dich zahlungspflichtig zu machen.

Nein.

Die Parkraumüberwachung muss den Fahrer ermitteln und die Forderung bei diesem geltend machen.

Der Zugang der Forderung und evtl. Mahnungen muss vom Gläubiger bewiesen werden. Es gibt KEINE Zugangsfiktion im Zivilrecht!

@kevin1905

Da wird das Gericht, wenn man es auf eine Auseinandersetzung ankommen lässt, ganz sicher anderer Auffassung sein, Kevin!

@Dunkerjinn

Nein wird es nicht.

Es ist elementarer Bestandteil eines Rechtsstaats, dass der Steller einer Forderung für diese beweislastig ist.

Nur hat der Fragesteller mit dem Inkassobüro in Korrespondenz eigeräumt den Verstoß begangen zu haben, also auch dass irgendeine Post ihn mal erreicht hat.

Jetzt hinzugehen und zu sagen er habe nichts bekommen, lässt sich daher leicht widerlegen und bringt nichts.

Er schuldet die Vertragsstrafe dem Grunde nach (warum Inkassokosten nicht erstattungspflichtig sind hab ich ja schon erörtert).

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Ich weiß auch nicht warum du meinen Kommenar weiterhin kommentiert hast. Du liegst falsch und es wird dadurch nicht richtiger.

Du hast den Fehler gemacht, in dem du eingeräumt hast den Zettel an deiner Windschutzscheibe vorgefunden zu haben.

Hättest du das nicht gemacht, so hättest du jetzt nur noch 20€ zu zahlen.

Alles andere wäre ungültig.

Jetzt musst du wohl die Forderungen begleichen.

da an der Windschutzscheibe ja nicht als zugestellt gilt

Korrekt.

Daraufhin habe ich geschrieben das ich bereit bin 25€ zu zahlen da ich ja Flasch geparkt habe.

Du warst der Fahrer des Fahrzeugs? Dann schuldest du dem Grunde nach die Vertragsstrafe, allerdings halte ich die 25,- € für zu hoch. Es gibt hierbei aber keine Halterhaftung.

Für private Parkvergehen dürfen nur maximal der doppelte Betrag gefordert werden, der für ein gleiches Vergehen gem. Bußgeldkatalog der StVO / OWiG fällig würden und das sind, wenn ich es richtig im Kopf habe 10,- €.

Meine Frage ist jetzt ob die ganzen angeblichen Mahnungen von der Firma
und von Inkasso Büro per Einschreiben hätten kommen müssen um als
zugestellt zu gelten und somit alle Inkasso Gebühren hinfällig sind oder
wie da jetzt die rechtliche Lage aussieht. 

Du hast ja auch einen Brief geantwortet, ergo damit eingeräumt den bekommen zu haben, also funktioniert die Argumenatation nicht.

Wenn du zahlen willst, solltest du bei der Zahlung angeben, dass diese mit der Hauptforderung zu verrechnen ist, sonst wird der Geldeingang erst auf die Inkassokosten, dann die Mahngebühren, dann die Zinsen und erst zuletzt die Hauptforderung angerechnet.

Davon ab, dass der geforderte Gebührensatz des Inkassobüros hahnebüchen ist. Poco oder der Parkplatzbetreiber sollten geschäftserfahren genug sein für ihr Mahnwesen kein Inkasso zu gebrauchen