EU Rente und Wohngeld

5 Antworten

Du hast das mit den 80 % bestimmt falsch verstanden !

Das ist das Mindesteinkommen,was du haben musst,um Wohngeld beziehen zu können.

Es sind also derzeit von 391 € Regelsatz + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,Warmmiete,wie sie dir nach dem SGB - Xll vom Sozialamt zustehen würde,min.80 % erforderlich,die hast du erreicht,deshalb hast du auch keine Ablehnung bekommen.

Es hätte aber zumindest ein Hinweis auf deinen Bescheid stehen müssen,das du auch Grundsicherung beantragen kannst.

Dann stellst du jetzt deinen Antrag,das hättest du von Anfang an machen können,denn dein Grundbedarf nach dem SGB - ll bzw.SGB - Xll,ist ja nicht gedeckt und diesen Anspruch hast du aber,wenn du nicht freiwillig darauf verzichtest.

Ralkana  16.08.2014, 21:20

Das hat er oder sie richtige verstanden, es reichen tatsächliche eine 80%ige Deckung des Lebensunterhalts um Wohngeld zu erhalten und aus den Bezug von SGB II oder SGB XII Leistungen herauszufallen. Solchen Hinweise in den Bescheiden existieren nicht, da Wohngeld immer vorangig zu anderen Sozialleistungen ist.

isomatte  16.08.2014, 22:00
@Ralkana

Das ist mir schon klar,das Wohngeld eine vorrangige Leistung ist,aber nur,wenn diese den Bedarf nach dem SGB - ll bzw.SGB - Xll deckt und das ist hier aber nicht der Fall,weil er / sie,min.31 € mehr Anspruch hat,dazu käme ja noch,das man beim Wohngeld die Rundfunkbeiträge selber zahlen muss und dann ist man im Monat schon bei 50 € weniger,gegenüber eines ALG - 2 bzw. SGB - Xll Empfängers !

Sollte das so sein,wie du es hier darstellst,dann würden sehr viele Geringverdiener vom Jobcenter ans Wohngeld abgeschoben und das kann nicht sein,nur wenn sie mit dem Wohngeld ihren Bedarf nach dem SGB - ll decken,müssen sie auch Wohngeld beantragen bzw.sie können,müssen muss keiner.

Die 80 % Mindesteinkommen,berechtigen ja nur zum Bezug,deckt dieser aber den Bedarf nach dem SGB - ll nicht ab,muss kein Wohngeld bezogen werden,dann steht einem eine ALG - 2 Aufstockung zu.

Ganz einfache Rechnung :

Geringverdiener bekommt 850 € Brutto und 670 € Netto,zahlt 230 € Kaltmiete + 50 € Nebenkosten + ( 50 € Heizung,welche beim Wohngeld ja nicht mit eingerechnet werden ) dann würde er ggf.140 € oder 150 € Wohngeld bekommen.

Dann hätte er 670 € Netto + ca.150 € Wohngeld,zusammen also ca.820 € im Monat.

Im ALG - 2 Bezug,hätte er aber auf sein Bruttoeinkommen min.250 € an Freibeträgen + seine 670 € Netto,würden das ca.920 € machen,also satte 100 € mehr im Monat und dazu noch die Beiträge für die Rundfunkgebühr,da ist man bald bei 120 € mehr pro Monat.

Dann würde es sehr viel mehr Wohngeldempfänger geben,weil die dann alle bzw.viele abgeschoben würden und das kann nicht sein,weil es gesetzliche Regelungen gibt,die Freibeträge auf Erwerbseinkommen garantieren und da kann man nicht einfach mal so zum Wohngeld abgeschoben werden,wenn man da im Monat über 100 € weniger hat,als einem zusteht.

isomatte  16.08.2014, 22:10
@isomatte

Es sind sogar noch mehr,als die ca.120 € !

Denn der Bedarf läge ja bei 391 € Regelsatz + 330 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,gesamt also 721 € pro Monat.

Anrechenbares Einkommen würden nur ca.420 € bleiben,also läge die Aufstockung bei ca.300 € im Monat + die 670 € Netto,ergebe ca.970 € Netto pro Monat.

Das würden dann inkl.der wegfallenden Rundfunkbeiträge ca.170 € mehr als Wohngeld machen,aber auf jeden Fall bedeutend mehr,auch wenn das Wohngeld etwas höher ausfallen würde.

DerHans  17.08.2014, 09:50
@Ralkana

Dadurch ändert sich aber nicht der Anspruch auf die ausgleichende Grundsicherung

Ralkana  17.08.2014, 10:06
@isomatte

Was du oben aufgezeigt hast, das weiß ich auch. Ich arbeite in der Wohngeldstelle und in der Praxis sieht es leider aber so aus, dass die Bürger immer zu uns geschickt werden um Wohngeld zu beantragen und das Grundsicherungsamt oder Jobcenter sich quer stellt wenn wir darauf hinweisen, dass Ründfunkgebühren und z. B. Sozialtikett ja auch noch anfallen. Es oft so, dass in der Praxis leider anders aussieht, als die es Gesetzte vorschreiben. Klar kann der Bürger gegten solche Entscheidungen Widerspruch einlegen, bloß die Wenigsten tun es, weil sie Anggst haben nichts mehr zu bekommen, weil die Leistung bis zu entgültigen Entscheidung zurückgehalten wird. Und was dazu kommt, die wenigsten Leute lesen die Bescheide.

isomatte  17.08.2014, 11:14
@Ralkana

Es kann sich weder ein Jobcenter,noch ein Sozialamt über geltendes Recht hinweg setzten und ich glaube auch nicht,das diese Bedürftigen,die nach Zahlung des Wohngeldes, unter ihrem gesetzlich zustehenden Grundbedarf liegen,gezwungen werden können,weiter Wohngeld zu beziehen oder den ihnen zustehenden Bedarf in Anspruch zu nehmen !

Da spielt die Höhe des Anspruchs keinerlei Rolle und wenn es nur 1 € mehr ALG - 2 oder Grundsicherung ist.

Es kommt ja außerdem noch dazu,das evtl.Nachzahlungen von Neben / Betriebskosten vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden und darauf wird wohl keiner freiwillig verzichten,den es finanziell eh nicht so gut geht.

Also spielt es gar keine Rolle,wer was sagt,wenn Anspruch besteht,dann kann man jeder Zeit einen Antrag stellen und da wird auch nichts eingestellt,sondern das Jobcenter bzw.das Sozialamt,muss dann beim Amt für Wohngeld einen Erstattungsantrag stellen.

Sonst könnte man die Hartz - lV Gesetze, gleich in die Tonne klopfen bzw.das der Grundsicherung,wenn über den Mindestbedarf hinweg gesehen würde und man sagt,80 % des Grundbedarfes reichen völlig aus,so wie es in deinem Kommentar rüber kam.

Es ging hier ja auch nicht um Rundfunk oder andere Zusatzleistungen,sondern darum,das zum Regelsatz alleine,schon 31 € fehlen.

Ralkana  17.08.2014, 11:28
@isomatte

Du hast recht, aber wie schon gesagt die Realität sieht anders aus. Ich erlebe es jeden Tag! Es werden Leute hinund her geschickt, keiner fühlt sich zuständig und der Bürger wird verar....t. Ich weiß nicht woher du dein Wissen hast, aber jedes Behörde versucht (oft mit Erfolg) die Bürger zu einer anderen Behörde abzuschieben. Und oftmals ist es so das Familien, die eingentlich einen Anspruch auf SGB II hätten,aufgefordert werden Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragn, dann haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf GEZ-Befreiung und Fahrkarten für Erwachsene und sonstige Vergünstigungen. Ich habe es erst letzte Woche erlebt, dass eine Bürgerin wegen 1,20 Euro mehr Rente von der Grundsicherung zum Wohngeld abgeschoben wurde,weil sie nun über den Satz lag. Aber ich glaube in diesem Rahmen werden wir uns wohl nicht einigen,aber ich weiß wie es in den Behörden abläuft.Traurig aber wahr.

isomatte  17.08.2014, 12:05
@Ralkana

Das jedes Amt versucht,Kosten einzusparen,das ist ja nichts neues und wenn man sich das gefallen lässt und sein Recht nicht durchsetzt,kann man halt nur sagen,selber schuld,das klingt zwar hart,ist aber so !

Selbst in dem Fall,den du da ansprichst,wo wegen 1,20 € der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wurde,muss das Amt in ihre Entscheidung,die Zahlung des Rundfunkbeitrags einbeziehen.

Hat es das nicht,Widerspruch und ggf.Klage vor dem Sozialgericht.

KaiDz 
Fragesteller
 18.08.2014, 01:00

da steht kein hinweis auf dem bescheid wegen grundsicherung.

isomatte  18.08.2014, 09:03
@KaiDz

Das kann schon sein,ich habe auch nur angenommen,das da ein Hinweis erfolgt,weil bei den Wohngeld Rechnern,die ich bis jetzt getestet habe,immer ein Hinweis am Ende der Berechnung auf ALG - 2 Anspruch gestanden hat !

Aber das ändert nichts an der Tatsache,das dir eine Aufstockung durch die Grundsicherung zusteht,weil das Wohngeld deinen Bedarf nach dem SGB - ll bzw. SGB - Xll ,gar nicht abdeckt.

Du kannst zwar freiwillig darauf verzichten,musst du aber nicht !

Hallo KaiDz,

Sie schreiben:

EU Rente und Wohngeld.Wohngeld hat in Dresden vorrang vor der Grundsicherung.Ich glaube das ist doch nicht Rechtens.<

Antwort:

Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei verschiedene Seiten einer Medaille!

Im Dickicht der verschiedenen Sozialversicherungsträger mit Ihrem Paragraphendschungel ist der juristische Laie in der Regel total überfordert und sollte auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes verzichten!

Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, hat ggf. Anspruch auf Beratungs-und Prozesskostenhilfe und sollte beim zuständigen Amtsgericht einen entsprechenden Antrag stellen! Bei Bewilligung kann dann ein Fachanwalt in Anspruch genommen werden,d er sich um die rechtlichen Interessen kümmert!

google>>

gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Alternativ:

VDK!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Natürlich ist das nicht rechtens. Aber mit einem Anruf erreichst du gar nichts. Du musst gegen den Bescheid in den Widerspruch gehen. Eine Rechtsmittelbelehrung muss ja erfolgt sein.

Du kannst jetzt unabhängig davon Grundsicherung beim SOZIALAMT beantragen. Die Ansprüche werden dann gegeneinander verrechnet. Aber erst NACHDEM das geklärt ist. Unterhalb der Grundsicherung darfst du nur durch eine berechtigte Sanktion landen.

Hallo,

geht es um eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung?

Gruß

RHW

KaiDz 
Fragesteller
 18.08.2014, 00:57

wegen voller erwebsminderung

KaiDz 
Fragesteller
 18.08.2014, 01:15
@KaiDz

ausserdem hab ich noch eine betreuerin für -vertretung gegenüber ämter und behörden -wohnungsangelegenheiten

die meinte sie habe das nicht gewusst

wegen der gez da kann man auch ein härtefallantrag stellen

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html

unter härtefälle gucken

Härtefälle

Sie erhalten keine staatlichen Sozialleistungen, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze knapp übersteigt? Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist.

das hat sie auch nicht richtig gemacht da stehe ich jetzt bei 322 euro im minus

was soll ich tun wenn ein gerichtsvollzieher kommt.

KaiDz 
Fragesteller
 18.08.2014, 14:11
@KaiDz

Hat sich erledigt. Ich gehe Donnerstag zum Sozialamt. Da wird da dann abgeändert Mit der GEZ auch. Wenn da einer kommt den drück ich die ganzen befreiungsanträge in die hand da hat ja meine betreuerin jede menge geschrieben.

RHWWW  18.08.2014, 21:06
@KaiDz

Am besten beim Sozialamt schriftlichen Antrag auf Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung stellen. Gute Tipps gibt es oft auch bei Arbeitslosenberatungsstellen.

Wird der Krankenversicherungsbeitrag direkt von der Rente einbehalten?

Falls nicht, immer die Krankenkasse über Einnahmeänderungen informieren und Bescheide über geänderte Krankenversicherungsbeitragshöhe immer direkt ans Sozialamt weiterleiten. Das Sozialamt bezahlt keine Schulden (z.B. offene Beiträge für die Vergangenheit).

Beantrage Aufstockung im Jobcenter.

Ralkana  16.08.2014, 21:21

Als Rentner?????