Muss die Kaution auch übernommen werden wenni ch Wohngeld beziehe?

5 Antworten

<...Jetzt die Frage wer zahlt und an wenn muss ich mich wenden um einen Antrag zu stellen und muss auch die Kaution übernommen werden ? ...>

Was meinst du: wer zahlt den Umzug und die Kaution oder übernimmt die Kaution ??? Wie kommst du denn darauf, dass es jemand überhaupt übernimmt?

Die (auch nur darlehensweise) Übernahme der Kosten kannst du eigentlich nur dort beantragen, wo du Leistungen herbekommst.

Da hast du schlechte Karten, leider ...

Die hier gemachte Empfehlung, dich an das JobCenter zu wenden, bringt nix - du bist wohl auch zukünftig kein Kunde bei denen und Darlehen gehen vom JC bloß an Leute, die auch vom JC Leistungen beziehen.

Da bleibt bloß das Sozialamt.

Die werden allerdings wieder erst mal überprüfen, ob ein Umzug nötig war oder ob du dich da einfach finanziell übernommen hast.

Nur weil du Rente beziehst und dazu Wohngeld, gibt es nicht automatisch jemanden, der deinen Umzug bezahlt.

Wäre es so gewesen, dass du umziehen musst aus zwingenden Gründen welcher Art auch immer, dann hättest du vielleicht vorher beim Sozialamt einen Antrag auf ein Darlehen stellen können - da bekommt man aber rückwirkend und ohne eine vorrherige Angemessenheitsprüfung definitiv keinen Cent. Das mit dem "Nicht ungeprüft und rückwirkend" gilt im übrigen auch beim JobCenter.

Jetzt die Frage wer zahlt und an wenn muss ich mich wenden um einen Antrag zu stellen und muss auch die Kaution übernommen werden ?

An das Jobcenter wenden und nach euinem Darlehen fragen.

Ansonsten, sich an eine Mietkautionskasse wenden.

Oder Freunde, Verwandte und Bekantte um Hilfe bitten.

Als letztes Mittel, mit dem Vermieter reden ob er sich auf längere Ratenzahlung einlässt.

MisterGeo  12.11.2013, 21:31

Das Jobcenter ist nur für Erwerbsfähige zuständig. Wir sind uns doch wohl einig, dass der Fragesteller das nicht ist.

IHINN94 
Fragesteller
 12.11.2013, 21:47
@MisterGeo

genau, der einzigste der es glaube ich verstanden hat

johnnymcmuff  13.11.2013, 16:54
@IHINN94

Ja , schon gut, natürlich meinte ich die Stelle, wo man Grundsicherung beantragt, alsö beim Sozialamt.

Hast du denn nicht vor dem Umzug mit deinem Vemieter darüber gesprochen? Sowas sollte man immer vorher abklären. Wenn du bei der Bank gut angesehen bist, wird sie dir sicher die Kaution als Darlehen zur Verfügung stellen. Meine Bank würde das machen, auch mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente, denn der Betrag wäre überschaubar.

Ansonsten mit deinem Vermieter eine Einigung erzielen.

Für Grundsicherung (Grusi) nach dem 4. Kapitel SGB XII (ebenso wie für Hilfe zum Lebensunterhalt, vulgo Sozialhilfe) schreibt § 35 Unterkunft und Heizung in Absatz 2:

Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Nötig ist also zunächst eine "vorherige Zustimmung". Diese hängt - neben dem oben geschriebenen - auch davon ab, wie hoch Einkommen und Vermögen sind.

Mein Tipp: Wenn in dem Monat, in dem die Kaution fällig ist

(lassen wir die Möglichkeit der Ratenzahlung an den Vermieter einmal beiseite - manche unterschreiben ja gar keinen MIetvertrag ohne sofortige Zahlung),

durch die Höhe der Kaution ein Bedarf an aufstockender Grusi entsteht, kann zumindest dieser Teil der Kaution vom Sozialamt übernommen werden - in der Regel als Darlehen.

All dies findet man nur heraus, wenn man die Übernahme der Kaution nachweislich schriftlich beantragt beim Sozialamt - und im Falle einer Ablehnung den Rechtsweg beschreitet, also Widerspruch beim Amt und danach evtl. Klage beim Sozialgericht - oder im Eilfall sofort ein Antrag auf eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

zunächst kannst du die Kaution in drei Raten an den Vermieter zahlen, dass dürfte im Regelfall doch möglich sein.

Zum weiteren kannst du einmal beim Sozialamt nachfragen, aber ob die dir ein Darlehen aufgrund deiner Rente geben bleibt fraglich