Grundsicherung Heizkosten Gas?

2 Antworten

Es werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen,auch eine eventuelle Nachzahlung nach der Betriebskostenabrechnung wird auf Antrag übernommen !!! Aber auch ein Guthaben wirkt sich dann auf deine Leistungen aus,das wird nämlich spätestens im Folgemonat mit deinen ergänzenden Leistungen verrechnet.

Prima, dann kann ich ja ohne mir große Sorgen zu machen heizen.

@KuwePB

Aber nicht übertreiben :-)

@KaeteK

Das setzt man mal voraus,das man nur soviel Heizt,wie nötig ist !!!

Gruß Isomatte

Wie ist das bei mir, habe nach fast 1 Jahr ca.300 € Nachzahlung für meine alte Wohnung bekommen, wie soll ich das machen?!Bekomme Erwerbsfähigkeit und Grundsicherung, , Dankeschön für die Antworten

@edelstein254

Wenn du für deine alte Wohnung auch schon Grundsicherung bekommen hast,dann muss auch diese Nachforderung übernommen werden !

Dann machst du von der Jahresendabrechnung eine Kopie und schickst das ganze ans Amt. Schreibst 1 oder 2 Sätze dazu,also nur das du um Kostenübernahme bittest,dein Name und deine Nummer der BG - das reicht schon.

Solltest du noch keine Leistungen bekommen haben,als du noch in der alten Wohnung gelebt hast,aber jetzt bedürftig bist,dann wirst du diese Nachzahlung nur in Form eines zinslosen Darlehns bekommen.

Dazu schreibst du dann etwas ausführlicher,warum du dieses Darlehn benötigst und wie hoch dieses sein soll. Auch deinen Namen und die Nummer deiner BG - angeben und das ganze mit einer Kopie ans Amt schicken.

In der Regel wird dir das dann auch gezahlt und dir wird dann von deinen laufenden monatlichen Leistungen eine Rate abgezogen.

Die Grundsicherung beträgt 382,00 € plus die tatsächlichen Kosten der Warmmiete. Wenn die Wohnung zu groß sein sollte, wirst du aufgefordert, die Wohnkosten zu reduzieren. Wie du das dann machst, ist erst einmal dein Problem. Allerdings, wenn das Amt verlangt, dass du umziehst, müssen sämtliche Kosten in dem Zusammenhang übernommen werden.

Damit hat sich das dann meist erledigt.