Eu Rente + ausgleichende Grundsicherung mit Freund zusammen ziehen ( voll Verdiener )

3 Antworten

Von deiner Rente wird dir mit Sicherheit nichts abgezogen,aber bei der aufstockenden Grundsicherung wird spätestens nach einem Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens eine Unterhaltsvermutung erfolgen,die ihr dann ggf.widerlegen müsst !

Im ersten Jahr des Zusammenzuges,liegt die Beweispflicht beim Amt,wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt.

Dann würde das Einkommen deines Freundes,nach Abzug von Freibeträgen nach dem § 11 b SGB - ll,auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Hallo SvenjaNRW,

Sie schreiben:

Eu Rente + ausgleichende Grundsicherung mit Freund zusammen ziehen ( voll Verdiener )

Antwort:

Sie gefährden durch das geplante Zusammenziehen Ihre Sozialleistungen, welche Sie in Form von Grundsicherung erhalten, wenn das gemeinsame Haushaltseinkommen die zulässigen Freibeträge übersteigt!

Die Erwerbsminderungsrente wird jedoch nicht tangiert.

Die einzige Möglichkeit, hier vorzubeugen, das wäre ggf. der glaubhafte Nachweis einer getrennten Haushaltsführung per Untermietvertrag, (Von Anfang an) sofern dies die örtlichen Gegebenheiten zulassen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

google>>

wikipedia.org/wiki/Haushaltsgemeinschaft

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nach einem Jahr Zusammenleben wechselst du in das Jobcenter, weil dann gesetzlich vermutet wird, dass ihr eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bildet. Ihr werdet dann gemeinsam berechnet und natürlich wirkt sich auf die Höhe der Leistung aus, dass ein Freund Vollzeit arbeitet.