Haus überschreiben oder vererben?

6 Antworten

Was denn nun, verkaufen, verschenken, vererben?

Verkauft E ihr/sein Immobilienbesitz, kann er von dem Erlös seinen Lebensabend im Pflegeheim geniessen und seinem Kind etwas zustecken.

Was spricht dagegen, wo weder E noch K das Haus nutzen oder später halten kann?

... so wie ich das hier herauslese, ist es das beste/günstigste, das Haus noch zu Lebzeiten des Elternteils zu verkaufen ...

IN dem Falle hast du verbögen und bekommt keine Leistungen vom Staat (Grundsicherung) mehr. Die geben dir auf Grund des Wertes nämlich vor, wie lange du davon leben müsstest ehe du wieder Geld bekommst. Also einfach verprassen und sagen "hups, kein Geld mehr" funktioniert normalerweise nicht... Ob du von der Rente alleine das Haus behalten kannst, musst du wissen. Wenn nicht musst du es verkaufen.

Dazu kommt, dass du im Falle der Überschreibung auch für die Pflege zahlen musst, du hast dann ja Vermögen, das angerechnet werden kann. Steuerlich macht es keinen Unterschied, da du unter der Freigrenze für Kinder von 400.000€ bleibst´, da werden im Übrigen alle Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod und das Erbe zusammen gerechnet. Sowas ist also oft für Reiche spannend (auch Landwirte, da die Felder oft viel wert sind), indem man den Kindern alle 10 Jahre einen Teil überschreibt und so Erbschaftssteuern umgeht (außer die Person stirbt außerplanmäßig zu früh und die 10 Jahre waren noch nicht um).

Offene Schulden werden im Erbe mit eingerechnet, aber wie gesagt, wenn du unter 400.000€ bleibst ist auch das nicht wichtig. Dann ist die Erbsumme eben nur 200.000  statt den 250.000, dafür hast du aber auch Schulden über 50.000€ am Hals. Und für die Grundsicherung sind auch 200.000€ Erbe noch zu hoch, du würdest nur minimal früher wieder Geld bekommen... Die 50.000€ Schulen werden erst richtig interessant, wenn du mehr als 400.000 Vermögen erbst.

In beiden Fällen fällt Grundsicherung weg, da die Immobilie Vermögen ist und das Vermögen aufgebraucht werden muss. Eventuell nicht, wenn man selbst drin wohnt.

Bei Schenkung innerhalb von 10 Jahren muss man mit in die Pflege der Eltern zahlen.

-> bin Laie, korrigiert mich bitte

Hast Recht mit den 10 Jahren.

Ok, danke schonmal :-)

Wäre ein Erbschein mit mehr Kosten verbunden, als die Überschreibung der Immobilie durch einen Notar?

Wie wäre es in beiden Fällen, wenn das Kind sich von dem Erlös aus dem Verkauf eine kleine Eigentumswohnung kauft?

Sowohl im Falle einer Schenkung, wie auch beim Erbe ist die Grundsicherung weg, da verwertbares Vermögen vorhanden ist.

In der Praxis sieht das noch ein wenig anders aus. Mit dem Verkauf werden vermutlich die Pflegeheimkosten bezahlt werden müssen. In diesem Fall entfällt eine Schenkung.