Grundsicherung verwirkt - gibt es eine Ersatzleistung?
Es gibt da so Formulierungen, wenn man in den letzten 10 Jahren seine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt oder nicht genügend auf sein Geld geachtet hat, dass man dann keine Grundsicherung erhält. Gibt es in dem Fall eine Ersatzleistung um nicht obdachlos zu werden und zu hungern?
Es geht speziell um die Grundsicherung zur EU-Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit.
2 Antworten
Wenn du dich tatsächlich in eine Lage manövriert hast, dass du keinerlei Geldleistung erhältst, kann man dich natürlich nicht einfach verhungern lasse. Du bekommst Lebensmittelgutscheine und auch die Unterkunft wird erhalten werden, WENN du dich rechtzeitig darum gekümmert hast. Andererseits gibt es 100.000 obdachlose Personen. Bei manchen von ihnen hat das sicher genau so angefangen.
Ich selber nicht, es geht um einen nahen Verwandten und ich will meine Unterhaltspflicht ihm ggü. prüfen lassen.
Die von dir genannte Formulierung gibt es nicht im SGB XII, dessen Kapitel 4 für die Grusi zuständig ist. Zunächst greift § 93 Übergang von Ansprüchen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html
Der Leistungsträger kann hier also vom Beschenkten das Geschenk zurückfordern, soweit dies nach BGB möglich ist - aber nur bedingt bei Leistungen nach Kapitel 4!
Zudem ist es möglich, die Grusi zu kürzen, wenn dies greift:
SGB XII § 26 Einschränkung, Aufrechnung
"(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden
1. bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen,"
Gruß aus Berlin, Gerd