EU feld auf nummernschild?

2 Antworten

Das ist nicht wirklich eindeutig geregelt. Was haben die Polizisten denn gesagt, weswegen sie da Ärger machten? Bzw. wollten sie Geld?

Eigentlich gilt laut § 22 Abs. 3 StVG: "Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Es wurden aber schon einige Verfahren eingestellt, weil es keinen Rechtsverstoß gegen den §10 Abs. 2 FZV in Verbindung mit dem §48 FZV (Ordnungswidrig) gibt.

Ob ich mich darauf verlassen würde, dass der nächste Richter das auch so sieht ...

Es ist verboten etwas mit dem Nummernschild zu machen. Ob anmalen oder bekleben. Aber das lernt man doch in der Fahrschule...