Unüberwindbare Differenzen!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mir wird ganz schwummerig bei vielen der Antworten, die Du bekommen hast.

Geh zum nächsten Gespräch im Jobcenter auf jeden Fall mit einem erfahrenen Beistand (dazu gleich mehr), auf keinen Fall alleine !!!

Mach eine Liste mit den Gesetzesverstößen Deines Arbeitgebers, möglichst mit Datum und Zeugen (die das im Falle eines Falles hoffentlich auch bezeugen, anstatt an heftigen Erinnerungslücken zu leiden).

Falls Du durch die Vorkommnisse an Deinem Arbeitsplatz gesundheitlich schwer angeschlagen bist, geh zum Arzt, erzähle ihm, was Dir am Arbietsplatz passiert und lass Dich krankschreiben. Frage den Arzt, ob er es befürwortet, dass Du das Arbeitsverhältnis kündigst und Dir dies für das Jobcenter bescheinigt.

Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten behördenunabhängigen Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444. Dort ist man zu Fragen rund um Hartz IV sehr erfahren.

Für Hamburger gibt es auch die Öffentlichen Beratungs- und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Dort beraten ehrenamtlich Rechtsanwälte, Richter, Sachbearbeiter von Behörden, die sich genauso an die Schweigepflicht halten wie niedergelassene Anwälte. - Um hierzu mehr zu erfahren, google mit öra dammtorstraße. (Sei dann möglichst um 8 Uhr dort (allerspätestens um 9 Uhr), damit Du garantiert ein Beratungsgespräch bekommst.) - (Hole Dir in dem Fall trotzdem auf jeden Fall Rat bei der Arbeitslosen Telefonhilfe.)

Wohnst Du in Bremen, klick Dich hier rein:

http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1668.de

Aus anderen Städten sind mir ähnliche Beratungsstellen nicht bekannt.

cyracus  26.07.2014, 09:49

Willst Du Dich an den Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters / Sachbearbeiterin wenden, sei in dem Schreiben, das Du dazu fertigst, klar und sachlich. Schildere wie Dein Arbeitgeber zu Deinen Ungunsten gegen Gesetze verstößt und in welcher Art Du darunter so sehr leidest, dass Du - ohne einen neuen Arbeitsplatz zu haben - dort kündigen willst.

So als Tipp für Dich:

In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist es allgemein leichter, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Der Vorteil ist dann zudem: Du brauchst dann Deinen aktuellen Arbeitsplatz nicht anzugeben, nur die Branche und Dein Tätigkeitsfeld. Jeder faire neue Arbeitgeber wird Verständnis dafür haben, dass Du Deinen aktuellen Arbeitgeber nicht nennst. Denn es ist ja wahrscheinlich, dass sonst bei Deinem jetzigen Arbeitgeber Erkundigen über Dich eingezogen werden, wodurch der wiederum erfährt, dass Du auf "Brautschau" = Arbeitssuche bist, was sich sehr negativ für Dich auswirken kann.

Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

undwasjetzt 
Fragesteller
 26.07.2014, 17:58
@cyracus

Hi,

so einiges weiss ich bereits.

Ich habe alles gelesen und gesehen. ;) Na mir wurde erstmal schwummerig!

Mein Sachbearbeiter weiss über die unrechten Dinge seitens des AG voll und ganz Bescheid, er hat mir selbst zu Notizen (monatelang) geraten, aber anscheinend reicht es auf einmal nicht (für ihn schon, aber nicht fürs Amt), da muss/sollte man Wege einhalten, damit man keine Sanktionen bekommt. Aber wer sagt mir, wenn ich alle Wege gehe, daß ich letztendlich keine Sanktionen bekomme? Niemand!

Ich soll auch eine Beratung in Anspruch nehmen, damit alles mit dem AG geklärt wird, aber ehrlich gesagt, ich habe da keinen Bock drauf, denn der AG macht schon seit 2013 immerzu Probleme und er wird nicht aufhören!

Bei uns gibts das Bürgertelefon, daß ich schon öfter in Anspruch nahm und mir wirklich half.

Vielen Dank!

cyracus  26.07.2014, 20:36
@undwasjetzt

Du fragst: " Aber wer sagt mir, wenn ich alle Wege gehe, daß ich letztendlich keine Sanktionen bekomme?"

Sobald Du Schriftliches vom Jobcenter in Händen hast, kannst Du Dich darauf verlassen. So wie man sagt "nur Bares ist Wahres", so gilt fürs Jobcenter: Nur Schriftliches ist Wahres (reimt sich nur nicht so schön).

Wenn per Bürgertelefon für Dich was in Deinem Sinne geregelt wird, dann bestehe darauf, dass das Jobcenter Dir das schriftlich gibt.

Beistand:

Deine Erfahrung mit dem Jobcenter, erst sollst Du "schön brav" die Unzumutbarkeiten dokumentieren, und kaum legst Du das vor ... - schwubs - gilt das nicht mehr, zeigt Dir auch: Geh zum Jobcenter mit einem erfahrenen Beistand.

  • Damit hast Du einen Zeugen (den Du aber nicht "Zeuge" nennen darfst !!, sondern "Beistand" - Zeugen muss das Jobcenter nicht dulden, aber Beistände), und

  • es zeigt die Erfahrung: Kommt ein "Kunde" mit einem erfahrenen Beistand, sind die Mitarbeiter allgemein freundlicher und arbeiten korrekter. Auch werden so z.B. Anträge zügiger bearbeitet.

Weil vieles in vielen Jobcentern schräg läuft, gibt es ja die ehrenamtlichen Beistände. - Und deshalb habe ich auch so sorgfältig meine Hinweise für den Umgang mit Sozialbehörden erstellt.

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Du schreibst in Deiner Frage: "... will mir das Jobcenter trotzdem Sanktionen aufdrücken. Ja klar, sie wollen Geld sparen!"

Wenn's "nur" das wäre! Ist Dir bekannt, dass es eine Rankingliste innerhalb der Jobcenter gibt bezüglich Sanktionen? - Lies dies, da kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln:

Jobcenter-Chefs: Prämien für Hartz IV Sanktionen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-chefs-praemien-fuer-hartz-iv-sanktionen-9001579.php

Das ist durchgesickertes Insider-Wissen. Selbstverständlich darfst Du das im Jobcenter nicht ansprechen, und schon gar nicht in Deiner jetzigen Situation, in der Du doch auf Wohlwollen des Jobcenters angewiesen bist.

.

Auf Jobsuche bist Du sicherlich schon seit längerer Zeit, und in der Begründung, warum Du den Job wechseln möchtest, bist Du sicherlich auch geschickt. Denn sobald ein eventuell neuer Chef "riecht", der Bewerber könnte als Arbeitnehmer Schwierigkeiten bereiten, hast du ja keine Chance.

Ich drück Dir die Daumen für eine möglichst freudvolle Arbeit mit fairem Lohn, so dass Du raus bist aus dem Hartz IV-Dschungel.

undwasjetzt 
Fragesteller
 26.07.2014, 21:29
@cyracus

Vielen Dank!!! :)

undwasjetzt 
Fragesteller
 19.09.2014, 00:33
@undwasjetzt

Ich kann jetzt kündigen, ohne Sanktionen zu erwarten!

DANKE! :)

cyracus  19.09.2014, 01:40
@undwasjetzt

W u n d e r b a r !!

Dank für Deine Rückmeldung.

Und Dank auch fürs Sternchen - ҉ ✿ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ✿ ҉

Ungewöhnlich aber meist erfolgreich:

schreibe Deinem Arbeitgeber eine Abmahnung, dies ist rechtens.

Sehr geehrter Arbeitgeber,

Sie haben am _______ und am ________ zum wiederholten Male gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Am _______ haben sie erneut kein Krankengeld an mich gezahlt und am _______ haben Sie keinen Lohn für meinen Urlaubstag gezahlt.

Ich billige dieses Vehalten nicht weiter und mache Sie darauf aufmerksam dass ich bei einem weiteren Verstoß von meinem Recht der außerordentlichen Kündiung gebrauchen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverständlich behälst Du eine Kopie auf der Du den Emfamg vom Arbeitgeber bestätigen lässt. Der nächste Verstoß kommt sicherlich und Du hast nun etwas schriftliches in der Hand, welches Du dem Arbeitsamt zukommen lassen kannst. Auch die Sozial- und Arbeitsgerichte interssieren sich dafür. In aller Regel dann zu Deinen Gunsten.

undwasjetzt 
Fragesteller
 23.07.2014, 16:43

Wird er mir mit Sicherheit nicht bestätigen.

Wenn ich alle Verstöße aufliste, wird es ein Din A4 Blatt voll.

Nö, es reicht aus, wenn Du Deinen Chef beim nächsten Verstoß vors Arbeitsgericht ziehst um Dein Recht zu bekommen, danach kündigt er Dir sowieso und dagegen kann das Jobcenter nichts machen.

undwasjetzt 
Fragesteller
 23.07.2014, 22:03

Was wird dann, wenn er mich kündigt, als Grund zu lesen sein?

Urknall  24.07.2014, 09:34
@undwasjetzt

Wenn er schlau ist, gibt er garkeinen Grund an und kündigt ordentlich zum nächst möglichen Termin, weil alles andere könnte vielleicht nicht zulässig sein und damit seinem Vorhaben schaden und er dürfte dann noch ein bißl weiter zahlen nun sich auch noch weiterhin ärgern.

undwasjetzt 
Fragesteller
 24.07.2014, 21:23
@Urknall

Wenn er mich kündigt, muss er einen Grund angeben!

undwasjetzt 
Fragesteller
 25.07.2014, 16:05
@Urknall

...???

Urknall  25.07.2014, 19:43
@undwasjetzt

Naja Du sagtest, er müsse eine Begründung nennen wenn er Dir kündigt, daraufhin fragte ich, ob eine Behinderung bei Dir vorliegt und Du deshalb einen besonderen Kündigungsschutz hast, weil ansonsten verstehe ich Deinen Satz nicht. Weil es ist niemand verpflichtet einen Grund in eine Kündigung zu schreiben, es reicht wenn er schreibt:

Hiermit kündige ich Ihnen Herr/Frau "undwasjetzt" ordentlich zum.....

undwasjetzt 
Fragesteller
 25.07.2014, 21:44
@Urknall

Ach so! Nein, habe ich nicht.

Mein Job ist unbefristet, habe 1 Monat Kündigungsfrist. Also könnte er mich zum 30.08. kündigen, ohne Grund?

undwasjetzt 
Fragesteller
 25.07.2014, 22:04
@undwasjetzt

Bzw. ich könnte dies auch tun?

Wenn man aber fristlos kündigt, muss man einen Grund reinschreiben...also AN und auch AG.

Urknall  26.07.2014, 17:11
@undwasjetzt

Jup, mit Kündigungsfrist ohne Grund ist kein Thema, bei ner fristlosen Kündigung kommt er um den Grund nicht herum, muss ja prüfbar sein, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und nicht nur ausgesprochen wurde, weil dem Chef die Nase nicht mehr gefällt.

undwasjetzt 
Fragesteller
 26.07.2014, 17:34
@Urknall

Meine Nase hat ihm noch nie gefallen, weil sie zuviel Unrechtes/Gesetzwidriges erschnüffelte! ;) Und ich natürlich immer was dagegen tue...

Vielen Dank!

Welche Saktionen will dir das Jobcenter denn aufdrücken?

Wenn es um ALG geht,dann hast du m.E. keinen Anspruch darauf,da geringfügig entlohnt beschäftigte Personen nicht der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung unterliegen.Wer keine Beiträge zahlt,kann auch keine Leistungen erwarten.(Unter Vorbehalt)

undwasjetzt 
Fragesteller
 23.07.2014, 22:01

ALG II für 3 Monate jeweils um 30% kürzen.

Doch, ein Schreiben an die Leitung des Jobcenters wirkt schon mal Wunder. Diverse Sachbearbeiter tun gerne mal so, als wäre es ihr Geld, um das es geht.

Wenn du also ein Schreiben an die Leitung aufsetzt, nimm dir Zeit und die nötige Ruhe. Liste die für dich arbeitsrechtlichen Sachverhalte bitte detailliert auf, erwähne möglich Zeugen, füge Schriftstücke bei, sofern vorhanden. Abschließend bittest du um Prüfung, warum dir Sanktionen drohen, wenn dir dein Arbeitgeber gesetzliche Leistungen vorenthalten will und du nicht mehr bereit bist, dir diesen Zustand gefallen zu lassen.

Bleibe freundlich, höflich, vermeide Anschuldigungen, bleibe sachlich.

Wenn das nicht fruchtet, steht dir der Weg vors Sozialgericht frei, der dich auch nichts kostet.

undwasjetzt 
Fragesteller
 22.07.2014, 23:34

Danke schön!

Ein Schreiben an den Amtsleiter oder wen?

michi57319  23.07.2014, 00:14
@undwasjetzt

Ja, wenn du schon schreibst, dann an den Amtsleiter. Wenn dir der Name nicht bekannt ist, frage aber bitte nicht deinen Sachbearbeiter danach, der Schuß geht nach hinten los.

undwasjetzt 
Fragesteller
 23.07.2014, 16:34
@michi57319

Schon klar. :)