Darf Ordnungsamt Grundstück ohne Erlaubnis betreten?

5 Antworten

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hallo, dass oa hat die möglichkeit zu überprüfen ob dein hund ausbruchssicher gehalten wird.

mal ein beispiel aus dem landeshundegesetz nrw:

§ 18 (LHundG NRW)

Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden 1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),

2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),

  1. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).

das heißt, die poliezi und das oa darf bei dir ohne durchsuchungsbefehl rein. es geht sich hier um die gefahrenabwehr.

ein anderer punkt den du angesprochen hast:

  • "er hat den Hund geärgert und jetzt ist dieser vom Grundstück gelaufen"

du musst sicherstellen dass dein hund bzw der halter hat sicherzustellen, dass der hund das grundstück nicht verlassen kann! in diesem fall ist der halter schuld und belangbar!

zum punkt:

  • "der Nachbar hat gleich auf ihn eingetreten und der Hund hat in dieser Situation nun wohl geschnappt"

der nachbar behauptet: der hund hat nach mir geschnappt und ich habe aus notwehr auf ihn eingetreten. im zweifelsfall wirds schlecht für den hund ausgehen!

folgendes kann nun passieren:

ich weiß zwar nicht aus welchem bundesland du kommst, aber im grunde legen alle landeshundegesetze/hundeverordnungen/kampfhundegesetze fest, dass ein hund, der auffällig wurde (z.b. durch beißen - wie eurer jetzt (falls der nachbar eine verletzung davongetragen hat)) als gefährlich eingestuft werden kann/wird! falls das passiert hat der halter des hundes neue/andere auflagen (siehe landeshundegesetz deines bundeslandes) zu erfüllen. besteht für den halter keine möglichkeit sie zu erfüllen oder besteht keine möglichkeit dazu, wird der hund beschlagnahmt!

man hat jedoch die möglichkeit die vermutete gefährlichkeit durch einen wesenstest zu wiederlegen! fällt der hund durch, müssen die auflagen zum halten eines gefährlichen hundes erfüllt werden!

Hallo ich komme aus NRW, danke für die Antwort..

Ich habe eh Post vom Rechtsanwalt des Nachbarn bekommen.. die Hunde sind versichert, für Schäden komme ich auf wenn welche vorhanden sind, ein Attest rückt der Mensch nicht raus.. ich habe die Sache auch meinem Anwalt übergeben, auch dieser hat auf Anfrage bisher kein Attest bekommen.. ich werde schauen wie es weitergeht.. LG und schöne Ostern

Natürlich dürfen sie das, wenn eine Anzeige vorlag und es darum geht andere Menschen zu schützen. Wenn Du es nicht für richtig hältst, kannst Du eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen das Ordnungsamt + Tierarzt einreichen.

Ja das dürfen die. Schließlich ist eine Anzeige vorausgegangen.....

Aufs Grundstück nur mit Polizei und nur wenn Gefahr im Verzug ist.

@Jorgfried

§ 18 (LHundG NRW)

Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden

  1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),

  2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),

das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

Dann war das wohl ein Überraschungsbesuch ..... um sich schonmal ein Urteil über das Tier/Umgebung/Sauberkeit zu bilden. Kann ja sein das Gefahr im Verzug ist. Schliesslich liegt eine Anzeige vor.

Die Tiere haben sie ja nicht gesehen, waren ja im Haus.. draussen im Garten war nichts auffälliges, Tor abgeschlossen, Schilder mit Privatgrundstück und Warnung vor dem Hunde sind vorhanden.. Aber ist das rechtens ?? Hatte sowas noch nie

@LadySunshine

Ich würde da jetzt keine rechtlichen Spitzfindigkeiten suchen. Stell dir vor, ein Nachbar schafft sich einen aggressiven Kampfhund an, lässt den frei laufen und du hast kleine Kinder im Garten .... dann willst du auch ne schnelle Reaktion vom Amt.

@Jorgfried

ja das ist schon richig, aber jeder Hund würde sein Grundstück anders verteitigen wenn Herrchen/Frauchen nicht da ist.. somit reagieren doch Hunde ganz anders wenn Fremde an der Tür rütteln oder seh ich das verkehrt ? Somit gibt es doch falsches Bild ab.. muss ich diese in MEIN HAUS lassen ?? oder reicht auch DRAUSSEN ??

@LadySunshine

Reinlassen musst du niemanden, außer die Polizei mit Durchsuchungsbefehl. Stabile Hunde, die auf Revierverteidigung aus sind, sollten keine Möglichkeit haben, die Grundstücksgrenzen zu überwinden - auch nicht wenn sie provoziert werden.. Hoffentlich ist dein Zaun hoch genug.

@Jorgfried

Ja Zaun ist hoch, der Rest hat Mauern teilweise.. alles zu.. ausser das Tor zum rein- und rausgehen ist als "Loch im Zaun" vorhanden.. aber das Tor befindet sich oben im Grundstück somit hat niemand eigentl. die Chance einen Finger durchzustecken, vorausgesetzt er ist Meeeeeeter weit im Grundstück drinnen..

@Jorgfried

zitat jorgfried: - "Stell dir vor, ein Nachbar schafft sich einen aggressiven Kampfhund an"

??? bildzeitung läßt grüßen

Sicher haben sie nur kontrolliert, ob der gefährliche Hund ordentlich weggesperrt ist, oder akute Gefahr für die Nachbarn besteht. Jedenfalls werden sie das behaupten.

Vielleicht kannst du ja die Tage mal zum OA gehn und die Lage aus deiner Sicht erklären. Am besten ohne jede Aufregung und ohne auf diesen Besuch einzugehen.

Das OA hat.. ohne mich vorher zu befragen mir gleich eine Anordnung gegeben für Maulkorb und Leinenpflicht für beide Hunde.. aber einer ist nur runtergelaufen, riecht alles ziemlich nach Ärger.. ausserdem betiteln sie die Hunde als gefährlich und ich dürfte nicht mehr mit denen alleinen raus.. bin aber nicht immer in Begleitung.. wie soll das nur gehen ? Oh Man :-(

@LadySunshine

Wenn die Hunde wirklich ungefährlich sind, kannst du das ja nachweisen. Nimm sie mit zum Amtsbesuch - natürlich mit Maulkorb. Falls die Tierchen rassemäßig zu den Kampfhunden zählen, hast du allerdings wirklich ein Problem. Da wäre ich dann auch nicht auf deiner Seite.

@Jorgfried

nein sind keine Kampfhunde, 2 Mischlinge, Collie-Aussie-Mix und belg. Schäferhundmix.. naja werde ja eh die verhaltensteste wohl machen müssen.. kennt sich wer damit aus..

@Jorgfried

die vermutete gefärhlichkeit kann nur durch einen wesenstest wiederlegt werden. bis zum bestehen des wesenstestes

(bzw. bis man die urkunde des bestandenen wesenstestes zum oa schkickt, mit antrag auf maulkorb und/oder leinenbefreiung - und ein dokument vom oa erhält, wo drin steht dass der hund vom maulkorb und leine oder eines von beiden befreit ist)

ist es gesetzlich festgelegt, dass der hund maulkorb und leine tragen muss.

@LadySunshine

das hat nicht mit "kampfhunde" zu tun!

ja kenne mich mit dem wesenstest aus, mein pit bull hat ihn bestanden.

der wesenstest besteht aus 2 prüfungen, die erste "zur wiederlegung der gefährlichkeit" (maulkorb) und die zweite "gehorsam" (leine)

du kannst beide machen. musst du nicht. gesetzlich gibt es keine pflicht zur durchführung eines wesenstestes! -macht man ihn jedoch nicht, müssen die auflagen für einen "gefährlichen hund" erfüllt werden (sachkundenachweis, maulkorb, leine, mindesalter 18 zum ausführen-auch nur dann wenn derjenige den sachkundenachweis für gef. hunde hat, ausbruchssicher haltung, andere haftpflichversicherung, einwandfreies führungszeugnis und natürlich: die erlaubnis vom ordnungsamt!