Essengeldabzug auf Gehaltsabrechnung
Meine Frau arbeitet seit über 20 Jahre als Küchenhilfe in einer Gaststätte.Seit Januar diesen Jahres ist 8.50€ Mindestlohn und just in diesem Monat erscheint auf der Abrechnung beim Nettobetrag 48.00€ Essengeld Abzug. Ist doch merkwürdig das das auf einmal mit dem Mindestlohn auftaucht! Was vorher die ganzen 20 Jahre nicht der Fall war. Meine Frau ist dort auch nicht und ich sehe nicht ein das für etwas gezahlt wird, was überhaupt nicht in Anspruch genommen wird! Ist das überhaupt Rechtens und kann man sich dagegen wehren? Gruß. C. V.
2 Antworten
Das ist wirklich nicht die feine englische Art. Damit würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, denn ich vermute, dass durch die Mindestlohndebatte genau solche Fälle nun gehäuft auftreten. Wenn es allerdings keine Chance gibt den Essensbeitrag nicht zu bezahlen, dann würde ich das Essen auch in Anspruch nehmen. Außerdem sollte deine Frau sich mal mit den Mitarbeitern austauschen, vielleicht haben sie ja auch schon etwas versucht.
war doch zu erwarten, dass die arbeitgeber trickreich versuchen werden, den mindestlohn zu unterlaufen.
klar kann sich deine frau dagegen wehren, ist halt die frage, ob sie dann ihren job behält und ob sie bei anderen nicht auch gezwungen wird essensgeld zu akzeptieren.
annokrat