Wie ist das als Werkstudent der Nachts und am Wochenende arbeitet (mehr als 20Std/Woche) + Bafög (Private Uni) und Werkstudent?
Hallo ihr Lieben!
Ich habe 2 Anliegen. Hier die Sachlage
1) studiere privat (700€/ Monat durch Kredit finanziert)
2) beziehe Höchstsatz Bafög (circa 600€/ Monat)
3) fange jetzt eine neue Stelle an (wahrscheinlich Werkstudent, mind. 30Std/ Woche, hauptsächlich aber Nachtwache, 8.50 Mindestlohn/ Stunde)
4) habe in meinem Bewilligungszeitraum seit Juli 2015 ungefähr 1000€ woanders verdient.
Googlen hat mir noch keine Antwort verschafft, denn es gibt viele unterschiedliche Informationen...
Meine Frage:
1) als Werkstudent gehen ja nicht mehr als 20€/ Woche, außer man macht Nachtarbeit oder Wochenende. Wie und wo weise ich denn nach, das das bei mir der Fall ist?
2) Wie viel kann ich als Werkstudent im Monat bzw im Jahr verdienen steuerfrei?
3) Wie viel kann ich bei Bafög ohne Abzug noch dazu verdienen und außerdem studiere ich privat, kann ich das eventuell beantragen, dass ich mehr verdienen kann?
3 Antworten
Zu 1) kann ich leider nichts sagen.
2) Das hat nichts mit einem Status als Werkstudent zu tun. Steuerlich wird jeder gleich behandelt, es kommt nur auf die Höhe des gesamten zu versteuernden Einkommens an. Der Grundfreibetrag für 2016 liegt bei 8652 Euro. Verdienen darf man brutto aufgrund der anrechenbaren Pauschalen für Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge noch etwas mehr, ohne Steuern zu bezahlen.
3) Man darf aktuell 4880 Euro im Jahr dazuverdienen (die Pauschale erhöht sich in Kürze), ohne das dies dem BAföG angerechnet wird. Dein BAföG-Anspruch wird also bei den gegebenen Daten massiv abnehmen, vermutlich auf weniger als ein Viertel deiner jetzigen Bezüge. Hier kannst du das für deine Situation unverbindlich ausrechnen:
Über Ausnahmeregelungen ist mir da leider nichts bekannt. Ich kann nur vermuten (!), dass ein Studium an einer privaten Hochschule tatsächlich als "Privatvergnügen" gilt und nicht staatlich zusätzlich durch Anhebung der Verdienstgrenzen gefördert wird. Der erste Ansprechpartner sollte da aber dein Bearbeiter im BAföG-Amt sein, der zweite die Sozialberatungsstelle deiner Hochschule bzw. des Studierendenrates.
Ausnahmen wird es dafür nicht geben. Das BaföG-Amt kann verlangen, dass du einen Kredit aufnimmst um die Studiengebühren zu zahlen.
Damals, als ich studiert hatte, wurden die Studiengebühren von 500 Euro/Semester eingeführt. Das hat dem BaföG-Amt auch recht herzlich interessiert.
Hallo,
also zu deinen Fragen:
1) Das muss dein Arbeitgeber bei Nachfrage nachweisen. Der führt ja auch ab wie lange du wie gearbeitet hast und muss Nachtarbeit/Wochenendearbeit extra angeben. Du musst für dich drauf achten, dass du nicht über die 20 Stunden (eben ohne die Ausnahmen) kommst.
2) Sind ca, 8500€ im Jahr.
3) Aktuell ist die normale Freigrenze bei 4880€. Aber, da du ja Studiengebühren bezahlen muss, gilt das hier:
Zahlt ihr an privaten Einrichtungen Schulgeld bzw. Studiengebühren, so
könnt ihr darüber hinaus auf Antrag einen bis zu 205 Euro erhöhten
monatlichen Härtefreibetrag erhalten (ab dem 1. August bzw. 1. Oktober
2016 sind es 260 Euro)
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php
Also du musst einen Antrag stellen und bekommst 205€ Freibetrag oben drauf (2460€ pro Bewilligungszeitraum mehr).
Also nur um das klarzustellen... arbeitest du 30 Stunden die WOCHE? Oder im Monat als Werkstudent
Geplant sind 30 Std / Woche, dh. im Monat wären das 120
Also wenn du 120 Stunden im Monat arbeitest, dann sind es beim Mindestlohn 1020 Euro im Monat.
- Du darfst derzeit noch 4880 Euro dazuverdienen pro Jahr - du würdest aber 12240 Euro verdienen. Deine BaföG-Leistungen werden höchstwahrscheinlich komplett gestrichen werden.
- Dem BaföG-Amt ist es eigentlich recht egal, ob du Werkstudent bist oder normal irgendwo angestellt bist. Die wollen nur wissen, wie viel du verdienst. Und das wird irgendwo im Gehaltszettel oder im Arbeitsvertrag stehen.
- Du bist auch ganz normal steuerpflichtig wie jeder anderer Arbeitnehmer auch
Danke schonmal!
Das mit dem Bafög weiß ich, die Frage für mich ist jetzt eben, ob (und in wie weit) die Verdienstgrenze höher gesetzt werden kann, dadurch, dass ich Studiengebühren geltend mache. Ich habe dazu schon einiges gelesen und auch gehört, bis jetzt war es trotzdem nicht ganz klar