Zu viel Wechselgeld ausgegeben was nun?

7 Antworten

Wie auch schon kugel richtig sagte, scheint das ein klassischer Trickbetrugsfall zu sein. Das Geld wird solange hin und her geschoben bis der Kassierer den Überblick verliert und am Ende fehlt etwas. Wie aber mehr fehlen kann als der Betrag den sie hatten ist mir irgendwie schleierhaft.

Rechtlich ist die Sache schwer zu beurteilen. Um dich dafür haftbar machen zu können, muss dir erstmal Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. Um das zu tun, müsste man erst mal wissen wie lange arbeitest du in diesem Job (Erfahrung) und wie sah deine Einarbeitung aus. Das heißt, wurde mit dir dabei bei einer Schulung über solche Situationen gesprochen und wie du dich zu verhalten hast (z. B. zweiten Mitarbeiter hinzuziehen, Kassensturz oder ähnliches)? Die Frage ist also: Wurdest du von deinem Arbeitgeber auf solche Situationen vorbereitet und gibt es dafür Verhaltensregeln (dann müsstest du auch entsprechendes Unterschrieben haben) oder hat er dich einfach an die Kasse gesetzt nach dem Motto: "So, nun mach mal..."?

Es bleibt jedoch die offene Frage wie deutlich mehr fehlen kann als der Betrag um den es ging. Denn das geht nur, wenn es neben dem Geldgeschiebe noch einen anderen Vorfall oder Fehler gab.

Ob du es ersetzen musst, hängt, wie gesagt, einerseits davon ab ob es mindestens fahrlässig war oder ob es eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gibt. Eine Kündigung dürfte schwierig sein, aber eine Abmahnung kann durchaus drin sein.

Sehr unglaubwürdig. Aber sollte die Story wahr sein.... Wirst du den Job verlieren und den Betrag zahlen müssen. Möglichkeiten gibt es keine. Nur zahlen

Das ist per se kein Kündigungsgrund.

Uhrzeit und Verhalten der "Kunden" dazu dieser hohe Betrag bei der Ware bzw der Differenz ist b ein typisches Indiz für Trickbetrüger.

@kugel

Da ist der Verkäufer auch schuld. Natürlich kann er entlassen werden. Aber es ist eh ein Troll

mach schnellstens Anzeige gegen diese Personen wenn namentlich bekannt.

Es könnte sich um eine Masche von denen handeln sprich das Streitgespräch vorgetäuscht um dich zu verwirren. Eventuell gab es schon andere Fälle von denen.

Wenn Chef Glück hat bekommt er sein Geld von denen zurück

Das ist ganz schwierig. Du haftest bei grober Fahrlässigkeit, auch wenn nichts im Arbeitsvertrag vereinbart ist über Fehlbeträge.

Der Arbeitgeber nuß Dir kein Verschulden nachweisen, sondern den Fehlbestand nachweisen und Du solltest erklären können, warum Du keine Schuld hast.

Es geht darum, dass 2000,- Euro in der Kasse verbucht sind, aber nicht mehr vorhanden sind. Durch Deinen Vortrag kannst Du erklären, wie dieses GEld abhandengekommen ist.

Es fehlen aber 3500,- Euro, wo zusätzlich 1500,- Euro verschwunden sind. Du solltest auch über den Betrag eine Erklärung abgeben. Hat jemand in die Kasse gegeriffen?

Eine typische Trickbetrugnummer!

Zwei Kunden die durch irgendwas den Kassierer ablenken bzw aus der Fassung bringen. Dazu noch die Zeit kurz vor Ladenschluss (volle Kasse)

Der Filialleiter wird und soll bei der Polizei Anzeige erstatten!

Du musst für den Schaden aufkommen. Es ist deine Kasse und du trägst die Verantwortung dafür.

Kündigen können sie dir deswegen nicht.

so einfach ist die sache nicht, das glaubt keiner, dass das zufall war, dafür passt das alles nicht

die unterstellen ihm vorsatz und einen strohmann, der wird nicht nur gekündigt, da geht der staatsanwalt ran

@Bartzmann

Nein.

Was du hier schreibst ist sowas von Müll.

Mein Mann arbeitet seit Jahren im Einzelhandel - solche Ereignisse gibt es öfters als du denkst.

In derartigen Situationen hilft nur eins: Kasse sofort wieder zu und die Filialleitung dazu holen!

@kugel

er ist ein troll, hatte dein mann auch schon mal 3500€ fehlbetrag und nicht nur 23,67€

da würde der staatsanwalt rangehen

aber lasst euch n och etwas trollen, ich gucke mal nach anderen fragen

@Bartzmann

Oh mann! Der Einzelhandel besteht nicht nur aus Lebensmittel!

Geh mal in ein Elektrofachgeschäft!

Du hast echt keine Ahnung!

meinst du auch wenn es nicht mit vorsatz war? Ich kann mir das momentan nicht leisten :( Mist!

@Muellerbub

du bist ein troll, ist mir jetzt klar, hau rein

@Muellerbub

De Firma kann von dir den Schaden verlangen. Klar. Der Filialverantwortliche bzw dessen Bezirksleiter soll und muss allerdings auch Anzeige wegen Betrug und Diebstahl gegen Unbekannt stellen!

Du warst einfach nur dumm und naiv und bist auf das Spiel dieser beiden Kunden reingefallen.