Wie kann ich privat, über meine Eltern, versichert bleiben bei einem Studentenjob?

6 Antworten

Du bringst da einiges durcheinander. Einen Sozialversicherungsausweis bekommt jeder -egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert. In der Regel wird dieser automatisch durch den Rentenversicherungstrager zugeschickt. Diese Nummer benötigt ein AG immer, um dich bei den Sozialversicherung anmelden zu können, denn er muss auch Rentenversicherung zahlen.

Die Krankenversicherung ist davon in der Regel nicht betroffen. Wenn du noch bei deinen Eltern mitversichert bist, bleibst du dort versichert. Hier kann dir deine Krankenversicherung Auskunft geben.

kevin1905  09.08.2017, 20:20

Du bringst da einiges durcheinander. Einen Sozialversicherungsausweis bekommt jeder -egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert

Nicht zwingend.

Jemand der sein Leben lang Beamter oder selbständig war, nie zumindest einen Minijob ausgeübt hat, hat keinen.

Hab so einen Kunden.

Wenn du dich bereits im Studium befindest, musstest du ja zu Beginn einen Befreiungsantrag für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht eines Studenten stellen.  Bedeutet du kannst erst wieder in der GKV versichert werden wenn du einen GKV-pflichten Job beginnst.

Dies wäre nur dann so, wenn du als Werksstudent eine Tätigkeit verrichtest die über die 20 Stunden in der Woche hinausgeht.

Bedeutet du wirst weiterhin privat versichert bleiben.

Der Sozialversicherungsausweis, den du benötigst ist nicht für die Krankenversicherung, sondern für die Rentenversicherungsbeiträge die du zahlen musst. 

Ab einem bestimmten Mindesteinkommen, das wirklich niedrig ist - ich kenne die Grenze nicht - musst du dich selbst versichern, z. B. über den Arbeitgeber.

Du kannst hinterher auch wieder in die Familienversicherung zurückkehren, bis zu 25 wirst. Besprich das mit deiner Krankenkasse.

kevin1905  09.08.2017, 20:08

Korrekt, aber am Thema vorbei.

Studenten werden nicht über den Arbeitgeber krankenversichert, sondern über die KVdS.

Davon kann man sich befreien lassen am Anfang des Studiums, ist an diese Entscheidung gebunden bis man eine versicherungspflichtige Arbeit aufnimmt.

DerHans  09.08.2017, 22:11

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine "Familienversicherung" jede Person ist selbst versichert und muss auch Beiträge zahlen.

Wenn du nicht in die GKV willst musst du einen Befreiungsantrag stellen (§ 8 Abs. 1, Nr. 5 SGB V). Dies ist spätestens nach 3 Monaten nach Beginn der Studiums zu tun, sonst kann wird dem Antrag nicht entsprochen.

Den SV-Ausweis forderst du bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an.

Sollte es sich um einen Beihilfe-Tarif handeln schau bitte nochmal in die Beihilfe-Bestimmungen bis wann dir diese zusteht.

Apolon  10.08.2017, 09:31

Beihilfetarife im Normalfall bis zum 25. Lebensjahr. 

Hey BerlinerStudent,

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in studis-online.de in Geld+BAföG -> Studienfinanzierung ->Jobben, 450 €

bzw. hier in dem Link: www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Gruß siola55