escort dame trotz vollzeit arbeiterin, gewerbe oder freiberufler?

6 Antworten

Ist gewerblich.

und wo tu ich das?

Ordnungs- bzw. Gewerbeamt.

ändert sich dann zwecks krankenversicherung etc was?

So lange deine Vollzeittätigkeit zeitlich und finanziell den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet nicht. Du bleibst versicherungspflichtig (gehe von Bruttoverdienst < 56.250,- € im Jahr aus) und damit sind Nebeneinkünfte nicht relevant.

Ich würde dir nahe legen einen Steuerberater zu bemühen.

also Wikipedia meint dazu...

Notwendig für die Ausübung des Berufs in Deutschland ist eine Anmeldung beim Finanzamt unter der Bezeichnung „Erotik Modell“, „Escort“ oder „Prostituierte“, eine Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben.

Inwiefern welches Modell nun auf dich zutrifft mußt du natürlich selbst entscheiden.

Mehr Info:

https://de.wikipedia.org/wiki/Begleitagentur

Antworten bieten ist schwer. Immerhin spricht man nicht grundlos vom ältesten Gewerbe.

Ob eine Verpflichtung zur Anmeldung beim Gesundheitsamt besteht kann ich Dir nicht sagen. Die Aufgaben sind meines Wissens nach auch (je nach Bundesland) bei den Veterinärämtern angesiedelt.

Also einfach Telefonbuch und Gesundheitsamt suchen, gibts das nicht... logisch.

Gewerbeamt ebenso. Dabei kann es sein, dass eine Gewerbeanmeldung reicht und von dort die entsprechende Meldung weiter geleitet wird. Kläre das Vorgehen besser selber, nicht das es da einen auf die Nase gibt.

Mit der Befürchtung hast Du ja vollkommen Recht.

Krankenkasse kannst Du auch telefonisch erfragen. Da kommt dann ein Fragebogen. Die gruppieren Dich dann entsprechend ein.

Mit der Gewerbeanmeldung geht eine Mitteilung an das Finanzamt. Die stellen dann in einem (nicht erschrecken lassen) sechsseitigen Vordruck ihre Fragen.

Finanzamt und Krankenkasse wollen dann solche Dinge wie Schätzung der Einnahmen haben. Wichtig ist, dass man da nicht zu geringe Zahlen nennt. Weil wenn die Zahlen zu niedrig sind, dann ist mit Nachzahlungen zu rechnen.

Nachzahlungen beim Finanzamt können zu Überlegungen führen, die mit Steuerhinterziehung bezeichnet werden. Also wenn die Zahlen überschritten werden sollte man dieses im Blick haben und soweit notwendig auch melden.

Es gibt bei Prostituierten einige Sonderregelungen, die in der Praxis entstanden sind. Die alle zu kennen ist schwierig. Ich selber habe in der Branche noch keine Kunden betreut. Eine Steuerberaterin für die ich gearbeitet habe, hat da immer mal wieder erzählt.

Weil für Leute aus der Steuerberatungsbranche ist einiges, was da im Bereich Schätzung so gelaufen ist oder wohl auch noch so gemacht wird ziemlich ungewöhnlich und für uns einfach spannend.

Mit dem Vorgehen solltest Du aber auf der staatlichen Seite relativ sicher sein, dass da keine weiteren Probleme auftreten. Weil ich auch davon ausgehe, die dürften weitere Informationen geben. Also was man so zu beachten hat.

Ich selber habe im Bereich Telefonsex Frauen beraten, dass läuft natürlich alles viel einfacher. Allerdings haben die meisten Frauen aus dem Bereich nach ganz kurzer Zeit bereits erste Veränderungen an sich bemerkt.

Das Du von solchen und anderen negativen Auswirkungen verschont bleibst, dafür wünsche ich Dir alles Gute.

Zu aller erst musst du deinen Arbeitgeber fragen ob du nebenbei arbeiten gehen darfst ... und dann kommt es darauf an ob du bei einem escortunternehmem angestellt bist oder dir alleine was aufbaust ..frag da am besten beim amt nach :)

Zu aller erst musst du deinen Arbeitgeber fragen ob du nebenbei arbeiten gehen darfst ...

Nein, sie muss nur dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie nebenberuflich tätig wird. Arbeitgeber sind prinzipiell zustimmungspflichtig, wenn keine betrieblichen Interessen dagegen stehen (Konkurrenz, Höchstarbeitszeit, verminderte Arbeitsleistung).

Das ist immer eine Einzelfallabwägung.

Stimmt, du benötigst eine Gewerbeanmeldung wenn du im Escortbereich anfangen möchtest. Durch die Gewerbeanmeldung wird automatisch eine Mitteilung von deinem Ordnungs- bzw Gewerbeamt an das Finanzamt erstellt.

In einigen Bundesländern musst du dich sogar noch extra bei deiner zuständigen Polizeiinspektion melden wenn du im Escort oder in der Prostitution arbeiten möchtest. Darüber hinaus benötigst du einen Termin bei deinem Gesundheitsamt.