Rechtsform Yogastudio mit Shop
Ich würde gerne in absehbarer Zeit ein Yogastudio eröffnen. An diesem sollte auch ein kleiner Shop (Yogakleidung, Matten, Bücher, etc.) und eventuell ein kleines Cafe (Bio, Fairtrade, kein Alkohol, kein Essen) mit etwa 10 Sitzplätzen anghängt sein. Das Yogastudio alleine könnte man ja relativ einfach als Freiberufler im Einzelunternehmen führen. Wenn ich allerdings einen Shop und ein Cafe anhängen möchte wäre das ja ein Gewerbe. Ist es nun ratsam Studio, Shop, Cafe jeweils separat anzumelden oder sollte man die gesamte Einrichtung als Gewerbe anmelden? An wen könnte man sich diesbezüglich noch wenden? Steuerberater? Finanzamt? Der Businessplan ist noch nicht ganz fertig, da ich zuerst die Rechtsform etc. abklären möchte...
Vielen Dank!
1 Antwort
Wenn Du den Betrieb allein beginnst, dann ist die einzig mögliche Rechtsform das Einzelunternehmen, außer Du willst eine GmbH oder UG gründen, was ich aber momentan für unsinnig halte.
Wenn das Yogastudio wirklich nur Yogastunden gibt, dann liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor. Das Cafe wäre jedoch eindeutig ein Gewerbebetrieb, ebenso der Shop. Wenn alles als ein Betrieb geführt wird, dann infizieren die beiden anderen Betriebe die Yogatätigkeit und alles ist ein Gewerbebetrieb.
Cafe und Yoga kann man jedensfalls gut trennen, es sind dann aber auch zwei getrennte Buchführungen zu führen, damit es zu keiner Infektion kommt.
Beim Shop wird es schwieriger. Wenn da Yogazubehör verkauft wird, liegt die Vermutung nahe, dass es zum Yogaunterricht gehört, selbst wenn eine getrennte Buchführung vorhanden ist. Dort ist dann die Frage wie viel Umsatz mit dem Yoga und wie viel mit dem Shop erzielt wird. Solange der Shop nur die kleine Nebentätigkeit bleibt, dürfte es zu keiner Infektion kommen.
Vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen.