Gewerbe anmelden ja oder sein?!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kleinunternehmer meinst du - JA das ist ideal für Dich.

Du hast wenig Anschaffungskosten, Mußt nicht noch MWST ausrechnen, abführen. 1. Also Gewerbe beim örtlichen Gemeindeamt anmelden. 2. FA schreibt dich an und in deren Fornmularen mußt du das suchen: nach § 19 Befreiung von MWST kleinunternehmer, fertig.

Viel Glück

Sonst Google noch unter kleinunternehmer, Existenzgründer

Wenn du viel geld hast und zeit dann lass es.

Bedenke folgende Strafen: Schwarzarbeit führt zu: - bis zu 5 Jahren Haft, kann bis zu 25.000€ strafe kosten!

Wenn du das verantworten willst, dann lass es so wie es ist!

Du hast folgende Ausgaben bei der anmeldung: Gewerbeanmeldung (30€ rund) das wars! Du musst zum Gewerbeamt holst dir die Formulare füllst sie aus, bringst die hin zahlst deine anmeldung und kannst loslegen. Und dann der brief vom Finanzamt kommt füllst du diesen aus, schlau ist hierbei auf die mwst zu verzichten damit musst du auch keine stuern zahlen bis 17.500€ im jahr einnamen mit abgezogenen ausgaben! Bekommst aber auch nix wieder, bestehst du darauf steuern abrechnen zu können musst du vorsteuer zahlen, viel zu viel heckmeck!

Wenn du den brief weggeschickt hast bekommat du deine steuernummer! Einmal jährlich machst du eine einnahme überschuß liste und schickst es zum finanzamt mit der vereinfachten steuererklärung, total simpel!

Einen steuerberater benötigst du erst ab dem 2. jahr und die kosten auch net die welt habe eine für 50€ im jahr!

Und du bekommst 10% rabatt mit der anmeldung auf die ware bei vielen nageldesign online shops damit sparst du wenn du auf masse einkaufst sehr viel.

du hast damit kaum ausgaben kannst aber öffentlich werbung etc machen, ich rate eine schulung vorher! wenn du dich absicherst mach auch eine haftpflicht vrsicherung und rechtschutz für 8 € im monat!

Also, ein Kleingewerbe gibt es nicht, Du meldest erst mal ein Gewerbe an, meinetwegen im Nebenerwerb - ist aber völlig egal, dann bekommst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt

Da kannst Du dann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragen, die macht dann Sinn, wenn Du unter 17.500 EUR UMSATZ im Jahr machst, da Du keine Umsatzsteuer berechnen und abführen mußt

Das kann dir ein Steuerberater oder auch Finanzbuchhalter sagen. Gewerbeanmeldung auf jeden Fall und Info an deinen Arbeitgeber. Außerdem würdest du ja ein Kassenbuch führen.

Fasse deine Tätigkeiten bei der Gewerbeanmeldung nicht zu eng denn solltest du später das Feld erweitern wollen müßtest du eine neue Gewerbeanmeldung bezahlen. Den Fehler habe ich auch mal gemacht.

@Seehase

Genau - So ziemlich alle zukünftigen Möglichkeiten mit angeben.

Kostet nichts extra!!

Also wenn es kein Kleingewerbe gibt, was habe ich dann?! xD

Ja es gibt kleingewerbe!