Was kann ich als Escort Dame steuerlich absetzen?

8 Antworten

§ 4 Abs. 4 EStG.

> ich habe vor kurzem ein Gewerbe gegründet und arbeite für eine Escort Agentur.

Was jetzt? Gewerbe, also selbständig? Oder "arbeite für", also Arbeitnehmer? Selbständige, die nur für einen Auftraggeber arbeiten, sind Scheinselbständige, das gibt Ärger - allerdings mehr für den Auftraggeber. Wenn Dir dieser Bereich nicht absolut klar ist, solltest Du zwingend einen Steuerberater aufsuchen.

Unabhängig von der Art Deines Arbeitsverhältnisses kannst Du im Prinzip alles als Werbungskosten resp. Betriebsausgaben geltend machen, bei dem Du glaubhaft machen kannst, dass Du es ausschließlich beruflich nutzst.

Der Laptop ist das einzige, bei dem eine private Mitnutzung nicht schädlich ist - 50% berufliche Nutzung und damit 50% der AfA als Werbungskosten glaubt Dir das Finanzamt in der Regel ohne besondere Nachweise.

"Kosmetik, Parfum, Schuhe, Anziehsachen," sind alles Sachen, die Du auch privat nutzen kannst - und damit genauso irrelevant fürs Finanzamt wie der Anzug, den der Bankangestellte auch nur des Berufes wegen kauft, aber rein theoretisch auch privat nutzen könnte. Bei den Klamotten, die Du trägst, wenn Du mit Deinen Kunden ausgehst, dürfte das kaum zu widerlegen sein:

http://www.stb-web.de/news/article.php/id/1797

Bei spezieller Kleidung fürs Bett könnte das anders sein - wenn die einen relevanten Betrag ausmacht, ist auch dies ein guter Grund, einen Steuerberater aufzusuchen.

Ich tippe darauf, daß sie nicht "für eine Agentur" arbeitet, sondern sich durch eine Agentur Vermittlungsangebote unterbreiten läßt. Ob die dann erfolgreich sind und wie es im Erfolgsfall/Nichterfolgsfall mit Provisionen aussieht weiß ich nicht, ein Angestelltenverhältnis würde ich, sofern das Vermittlungsmodell ähnlich ebay aufgebaut ist, aber verneinen.

@cg1967

Klingt plausibel. Bekäme sie ihre Angebote von zwei Agenturen, wäre die Sachlage klar. Bei nur einer könnte - muss aber nicht - Scheinselbständigkeit vorliegen. Oder auch arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit und dadurch Rentenversicherungspflicht.

Hallo

das ist in Deinem Fall nicht so einfach, arbeitest Du in einem Haus? Arbeitest Du zu Hause? Hast Du ein Zimmer oder eine Wohnung? Die Angaben sind einfach zu dürftig.

Wende Dich doch an einen Steuerberater in Deiner Nähe.

Gruß


Für sowas gibts dann Steuerberater

Also, ich bin mir ziemlich sicher, dass du die Kleidung und Kosmetik nicht steuerlich geltend machen kannst. Deine Kleidung ist ja keine Arbeitskleidung im klassischen Sinn. Ebenso verhält es sich mit Kosmetikprodukten.

Laptop z.B. gilt als Büroausstattung. Aber in deinem Fall erstreckt sich deine Tätigkeit ja nicht auf das Büro in der Hauptsache, eher schwierig.

Letztlich ist es aber so, du kannst bei der Steuererklärung im Prinzip alles angeben, von dem du glaubst, dass es relevant ist. Das Finanzamt streicht eh die Positionen, die es nicht akzeptiert.

Aber vielleicht hilft dir auch eine guet Steuersoftware weiter.

Schau mal hier https://www.buhl.de/produkte/alle/wiso-steuer-sparbuch/product.html

Nutze ich seit Jahren, funktioniert sehr gut. Deine persönliche Daten brauchst du dann auch nicht jedes Jahr neu einzugeben.

Du findest darin auch Steuertipps zur Optimierung und Gerichtsurteile zu Steuersachen.


Gruß


Steuersoftware in allen Ehrern, aber diese gibt nur das aus, was eingegen wird .....

ich bin mir ziemlich sicher, dass der Escort-Service innerhalb kurzer Zeit eine Prüfung durch das Finanzamt zu "befürchten" hat

@wurzlsepp668

Stimmt, ist kein Allheilmittel, wollte ich auch damit nicht andeuten. Sehe das auch nur als Unterstützung, wenn man nicht zum Steuerberater gehen will.

ich habe gleich einen Termin beim Steuerberater bin gespannt