Erstrentenbescheid

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Unter Angabe der Versicherungsnummer kann der Rentenempfänger eine Zweitschrift anfordern. Dritte Personen sind nicht auskunftsberechtigt.

Allenfalls kann der Versicherungsträger einen Bescheid kopieren oder nachdrucken lassen. Dies ist im Einzelfall aber nicht immer möglich... Zudem hat der Bescheidempfänger auch eigentlich dafür sorge zu tragen, dass der Rentenbescheid sorgfältig aufbewahrt wird.

Kommt auf die Rente an. Frührente, normale Rente, Witwerrent, Halbwaisenrente.