Erstmaliges Honorar für Zeitungsbeitrag - Umsatzsteuerpflichtig?
Hallo allerseits,
ich habe kürzlich erstmalig die Gelegenheit bekommen, einen kleinen Meinungsartikel in einer Tageszeitung zu veröffentlichen. Nun schrieb man mir (zu meiner eigenen Überraschung), dass ich dafür wohl doch ein Honorar erhalten soll. Als ein bezüglich Steuerthemen völlig unerfahrener Student war ich aber mit der angehängten Frage, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin, überfordert. Nach einer Kurzrecherche im Internet ist die offenkundige Antwort 'nein', da ich natürlich den Mindestumsatz nicht berühre. Häufig ist aber davon die Rede, dass ich den Verdienst dennoch anmelden, bzw. überhaupt erst einmal einen Antrag auf Freistellung stellen muss? Da ich mich nirgendswo als Freiberufler oder Selbstständiger gemeldet habe, weiß ich aber nicht, wie das gehen soll und ob das für eine derartige "einmalige Sache" auch wirklich notwendig ist. Vielleicht kann mir ja jemand helfen!
Vielen Dank und bleibt alle gesund!
6 Antworten
damit das Umsatzsteuerbar sein könnte müsstest Du ersteinmal Unternehmer sein. Dafür müsstest du eine nachhaltige Tätigkeit selbständig ausüben. Einerseits schreibst du hier jetzt erstmalig, aber später und im Grunde scheint das ja eher einmalig zu sein? Oder planst du nachhaltig häufiger Artikel zu schreiben. Dann könnte man über eine unternehmerische Tätigkeit nachdenken die beim Finanzamt angezeigt werden müsste (Obenso für die Einkommensteuer) Du wärst aber Umsatzsteuerlich Kleinunternehmer. Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer Regelung könnte steuerlich zwar sinnvoll sein, der Arbeitsaufwand lohnt sich aber vermutlich eher nicht. Das kommt aber auf den Einzelfall an.
Bei der Einkommensteuer solltest die Einnahmen in der Anlage SO oder sonstige Einkünfte mit eintragen
Ich würde beim Finanzamt anrufen, die können Dir eine Hilfestellung geben; denn Einnahmen müssen m. E. versteuert werden. Vielleicht schmeckst du Blut und wirst richtig journalistisch tätig?
Wenn es wirklich nur einmalig ist würde ich gar nichts machen. Denn 200€ oder dergleichen sind sowieso Steuerfrei. Da weckst Du nur schlafende Hunde.
Ansonsten Fragebogen beim Finanzant ausfüllen.
Du musst KEIN Gewerbe anmelden und KEINE Umsatzsteuer bezahlen! Maximal Einkommenssteuer!
Als Journalist - und wenn dein Text in einer Zeitung erschienen ist, ist es ein journalistischer - bist du nicht umsatzsteuerpflichtig.
Das gehört zu den freien Berufen. Du musst nichts machen, also dich nirgendwo anmelden oder ähnliches. Von Gewerbesteuer wird das nicht berührt, weil es kein Gewerbe ist. ;)
Davon hab ich gar nix gesagt.
Diie Mühe kann man sich wegen eines einzelnen Textes aber wohl sparen. Das macht dem Finanzamt mehr Arbeit als es einbringt.
Nicht alle! Musiker können sich davon befreien lassen!
Nein.
Grundsätzlich ist JEDES Einkommen anmeldepflichtig. Ob du dann tatsächlich Steuern anfallen, kannst du vorher ja gar nicht wissen. Es könnten ja weitere Einkünfte aus dieser Einkunftsart fällig werden.
Die Leistungen von selbständigen Journalisten sind ganz normale steuerbare Umsätze. Auch freie Berufe unterliegen der Umsatzsteuer.