Als Freelancer Umsatzsteuer-ID beantragen?

2 Antworten

Bin seit 30 Jahren in diesem Beruf. Du musst als Freiberufler kein Gewerbe anmelden und brauchst keine zweite Steuernummer. Bei mir hat ein Anruf im Finanzamt genügt, um die Umsatzsteuer-ID zu bekommen (kostenlos). Die brauchst du nur für Rechnungen an Auftraggeber im EU-Ausland. Innerhalb Deutschlands reicht deine normale Steuernummer, Leistungen an die Schweiz und für supranationale Institutionen sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Du musst als Freiberufler kein Gewerbe anmelden

wie bist du denn drauf???? erst einmal hat Anmeldung Gewerbe mit Finanzamt nix zu tun. Selbstverständlich muss man zum Ordnungsamt laufen und das Gewerbe anmelden. Wenn dir einer dahinter kommt machst du dich strafbar.!!!!

@Tabaluga1961

Tabaluga ab heim ins Reich der Märchen!!! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Klappe halten!!! Freiberufler melden sich sehr wohl beim Finanzamt an, erhalten dort eine eigene Steuernummer für Ihre freiberufl. Tätigkeit und können sich, sofern Ihre Jahresumsätze € 17.500,-- im ersten und € 50.000,-- im Folgejahr nicht übersteigen von der Umsatz / Mehrwertsteuer befreien lassen! Also: Vor in Betriebnahme des Mundwerks, erst Hirn zuschalten!!!

Hallo,

selbst als freiberufliche Texterin tätig, kann ich Dir folgende Info geben: Ich habe bei meinem Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit als Kleingewerbe ohne Umsatzsteuerausweisung beantragt und daraufhin eine separate Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit erhalten. Die kostet nichts und Du kannst es auch so machen, wenn Du nicht mehr als 17.000 Euro Einnahmen pro Jahr durch die freiberufliche Tätigkeit als Texter / Autor hast.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

VG und einen sonnigen Tag

eine freiberufliche Tätigkeit als Kleingewerbe ohne Umsatzsteuerausweisung beantragt und daraufhin eine separate Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit erhalten

Eine freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe. Ich nehme an, du meinst die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, die man aber nicht beantragen muss. Normalerweise bekommt man als Steuerpflichtiger auch nur eine Steuernummer und nicht eine separate Steuernummer für eine freiberufliche Tätigkeit.

Guter Kommentar von PatrickLassan und Frage80! Wichtig ist nur noch der zwingend erforderliche Hinweis auf den Rechnungen zum § 19 UstG.