Wie versteuere ich das Honorar von der klinischen Studie(Proband)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Honorare eines Probanden für wissenschaftliche Untersuchungen sind "sonstige Einkünfte" im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz).

Da Du sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, würden keine Steuern anfallen, da das zu versteuernde Einkommen (Einnahmen ./. aller berücksichtigungsfähigen Ausgaben) unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von z. Zt. 9.000 € liegt.

Grundsätzlich müsstest Du eine Steuererklärung abgeben - dann würdest Du einen Bescheid mit 0 € Steuern erhalten.

Der Gesetzgeber läßt aber zu, daß auf eine Steuererklärung verzichtet werden kann, wenn die Einnahmen aus sonstigen Einkünften 9.000 € nicht überschreiten, sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen und man sonst nicht aus anderen Gründen zur Abgabe verpflichtet wäre - daher brauchst Du hier keine Steuererklärung abgeben.

Sofern Du im Jahr des Zuflusses der Honorareinnahmen eine Ausbildungsstelle finden solltest, dann mußt Du eine Einkommensteuererklärung abgeben; dann kann es sein, daß etwas an Steuern zu zahlen ist.

Und sozialabgaben ?

@Sisley99

Die sind auch nicht zu zahlen; Du bist familienversichert; das ist eine einmalige Einnahme und unschädlich.

@DerSchopenhauer

Danke dir für die Antworten :-)

@DerSchopenhauer

Hallo nochmal :-) die Aufwandsentschädigung (3550€) wird als Teilbetrag gezahlt im Dezember 950€ Januar 1.100 Februar oder März 1.500 so ich würde, aber gerne noch im diesem Monat eine Teilzeitbeschäftigung beginnen, dann bin ich ja nicht mehr Familienversichert.. müsste ich von dieser Aufwandsentschädigung die sozialbeiträge zahlen? Und müsste ich ab Januar also nach dem zweiten Betrag das dem Finanzamt angeben & versteuern lassen? da ich wahrscheinlich Teilzeit arbeiten werde und mein Jahreseinkommen (wahrscheinlich) über den Grundfreibetrag beträgt

@Sisley99

Wenn es sich tatsächlich um die steuerfreie Aufwandsentschädigung handelt, dann ist sie auch sozialversicherungsfrei.

Wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist, solltest du deine Arbeit als Probandin bei der Agentur für Arbeit anmelden, dort werden sie dir sicher auch Hinweise zur Versteuerung usw. geben :)

Was genau ist das für eine Studie? Hast du mal überlegt, dass sowas auch Risiken für dich haben kann?

Schließlich wird hier was getestet.

Ansonsten würde ich sagen, Alles was mit Steuern zu tun hat,Finanzamt.

Ja, das weiß ich.. es wird ein Medikament gegen fettleibigkeit getestet mein BMI liegt bei 28 also dürfte ich dabeisein

@Sisley99

Kann auch schlecht für deine Gesundheit sein, Aber na gut ist deine Entscheidung

@AliKemal

Alle Risiken kenne ich, keine Sorge..sie sind nicht schlimm

@Sisley99

Ok dann wie gesagt , Finanzamt

@AliKemal

Und was soll ich da sagen? Das ist (denke ich) eine einmalige Tätigkeit was ich machen werde.. ich glaube so etwas heißt Steuererklärung oder? Und was muss ich machen?

@Sisley99

Einfach hin und kurz die Situation erklären die werden den Rest dir sagen. Die haben Experten die sich in verschiedenen Fachgebieten auskennen.

@AliKemal

kann man also ohne Termin hingehen?

@Sisley99

Ja in der Regel schon. Aber im schlimmsten Fall sagen die komm Morgen erneut.

@AliKemal

Alles klar, danke.

@Sisley99

Also ich hatte die Frage auf Finanzfrage.net gestellt und da sagt einer „Grundfreibetrag“ da ich unter der 9000 € im Jahr bin muss ich keine Abgaben zahlen.. hmm ich frag trotzdem dann mal nach