Erstausstattung. Jobcenter ,.,?

3 Antworten

wenn du eine erstausstattung bekommen hast, dann musst du nachweisen, dass du gekauft hast, was dir bewilligt wurde. entweder genügt dies in vorlage von quittungen und rechnungen oder der sb kommt nach hause um das zu prüfen. letzteres ist ehr selten der fall. meist genügt es wenn du  vorlegst, was die sehen wollen.

Also bei mir war es damals so, dass du eine bestimtme Summe vom Jobcenter erhältst mit denen du deine Einrichtung finanzieren musst (d.h. alles) Die Quittungen und Belege musst du natürlich aufbewahren und einreichen. Du kannst natürlich auch gebrauchte Sachen kaufen, allerdings musst du dann auch irgendeine Form von Belegt vorweisen. Wenn du auf ebay kaufst, wird denke ich ein Ausdruck der Angebotsseite plus Daten nach Abschluss des Angebots ausreichen. Kontoauszüge musst du ja sowieso regelmäßig einreichen. Wieso fragst du da nicht einfach mal direkt bei deinem Sachbearbeiter nach wie das in deinem Fall funktioniert.
Das wirklich jemand rauskommt und kontrolliert habe ich noch nicht erlebt. Aber wenn ja, werden die sicherlich vorher einen Termin machen. Die haben auch besseres zu tun als zu irgendwelchen Leuten hinzufahren und Wohnungsbesichtigungen zu machen. Wenn du einen Termin bekommst zur Besichtigung sollest du natürlich auch zu hause sein.

Kommt drauf an, wo Du wohnst.

Ich weiß von 2 Städten in Sachsen, dass da niemand in die Wohnung kommt - weder vor der Antragstellung noch nach dem Kauf. Man bekommt eine bestimmte Summe (bei meinem Kind waren es 1050 Euro) und kann kaufen, wo man will. Man muss auch keine Quittungen vorlegen.