Ab wann kontrolliert das Jobcenter meine Verkäufe auf Ebay?
Hallo ich habe heute in den Nachrichten gelesen das, dass Jobcenter schauen will was die Hartz4 empfänger da so verkaufen und Wieviel sie verkaufen ( also Gesamt wert ) nun war da die rede von 100€ aber was ist wenn ich was im Wert von über 100€ verkaufe wie z.b. meine Eisenbahn Sammlung wo teils schon eine Lokomotive im wieder verkauf mehr als 100€ bringt ziehen diese das dann vom Hartz4 ab also was über den 100€ liegt ? Und außerdem wollte ich wissen ob das schon fest steht das die das machen dürfen usw. ?
Danke schonmal :)
10 Antworten
Also: Ja, daß JobCenter kontrolliert auch E-Bay, aber ohne Anhaltspunkt ist es nicht immer einfach, Dich aus der Masse herauszufiltern.
- Wenn Deine Eisenbahnsammlung Dich nicht zu einem vermögendem Menschen über dem Freibetrag macht, was Du hättest angeben müssen, kannst Du sie Stück für Stück verkaufen. Das ist nichts weiter als eine Vermögensumwandlung. Du könntest Dir von diesem Geld dann wieder einen Kühlschrank kaufen. Du hättest damit nichts dazu verdient. Das ist erlaubt. Dennoch: "Keine schlafenden Hunde wecken." Falls sie es dennoch mitbekommen, verweise auf Deine legale Vermögensumwandlung und schalte einen Anwalt ein.
- Wenn Du günstig einkaufst, um es teurer zu verkaufen, sind es Einnahmen. Einnahmen mußt Du leider immer angeben, selbst, wenn sie unter dem Freibetrag von 100,- Euro pro Monat liegen. Dazu bist Du verpflichtet. Wenn Du unter 100,- Euro liegst und sie dennoch illegal Kürzungen vornehmen, schalte einen Anwalt ein. Siehe zu, 100,- Euro nicht zu überschreiten.
Die Diskussion, die zur Zeit in der Öffentlichkeit bzw. den Medien geführt wird, zeugt überwiegend von vollkommener Unkenntnis der Materie.
Im Grundsatz gibt es zwei Fallkonstellationen:
a) du agierst nicht gewerblich und wandelst geschütztes/privilegiertes Vermögen um: In dem Fall sind die Einnahmen im Grundsatz nicht anrechenbar, egal wie hoch sie sind, wobei allerdings zu beachten ist, dass durch den Verkauf die Privilegierung des Vermögens fortfällt und dadurch der Vermögensfreibetrag überschritten werden könnte.
b) du agierst gewerblich: um vom Jobcenter als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt zu werden, kommt es weniger auf den Wert der Gegenstände an, als vielmehr auf ihre Art und die Häufigkeit der Transaktionen. Ist eine Einzelfallentscheidung.
Trittst du also gewerblich auf, hast du in der Tat einen Freibetrag von 100€ auf den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben (Transaktionsgebühren bspw.).
Im gewerblichen Fall hast du allerdings noch ganz andere Probleme als die Einkommensanrechnung, denn hier gibt es echt fiese Regelungen zur Rechnungslegung und Dokumentation.
Sowohl im Fall a), als auch b) hast du die Geldzuflüsse mitzuteilen.
Fazit: Du kannst Probleme bekommen, wenn du entweder bei einer Vermögensumwandlung über deinen Freibetrag rutscht (mindestens 3850€) oder wenn du als gewerblicher Verkäufer eingestuft wirst. Ein immer problematischer Fall wäre natürlich, du verscherbelst ungeschütztes Vermögen - bspw. den von Oma geerbten Picasso -, das du beim JC nicht angegeben hast; hier spielt es letztlich keine Rolle, ob du das Ganze privat oder gewerblich auftrittst.
generell wollen sie ja z.B. bnei Antragstellung Konto-Auszüge 3 Monate zurück. Lückenlos. Denke mir, so ähnlich wird es dabei auch sein.
Als Hartz IV-Empfänger bist du verpflichtet, Ebay-Einnahmen angeben. Tust du das nicht, könnte das im äußersten Fall sogar eine Anzeige wegen Sozialbetrugs nach sie ziehen.
SIe dürfen deine Kontoauszüge ja schon immer überprüfen; auch ein evlt. papyal-Konto darf einer Prüfung unterzogen werden.
Von daher ist es auch schon immer möglich, dass deine Ebay-Tätigkeiten kontrolliert werden.
Du musst jederzeit damit rechnen.
Das beste wird sein du gehst zum Jobcenter und erkundigst dich mal.Nicht das du hinterher noch eine böse Überraschung erlebst.Ist der sicherste Weg. Lg