Erstausstattung, Hausbesuche?

6 Antworten

Nein, wenn dann kommt man in deine persönlich bezogene Wohnung!!! Es wird ja auch terminlich abgestimmt und dann musst du deine Adresse angeben!!!

Soweit ich es weiß,kommt er nur in Deine neue Wohnung und schaut,ob Du wirklich dass brauchst was Du beantragt hast.Mfg...

Kommt in Mitarbeiter auch in die elterliche Wohnung, um sich anzusehen, was denn aus dem Kinderzimmernoch brauchbar wäre?

Nein.
Machte ja auch überhaupt keinen Sinn, da Einrichtungsgegenstände, die in deinem Kinderzimmer stehen, ja nicht notwendigerweise dir gehören.
Meine Kinder haben auch Schränke in ihren Zimmern, die nicht ihnen, sondern mir gehören, die sie aber gnädigerweise nutzen dürfen. ^^

Wenn dein Antrag "Ich brauche ein Bett" glaubwürdig erscheint, müssen überhaupt keine weiteren Daten erhoben werden.

Wenn er unglaubwürdig erscheint, müssen weitere Daten zunächst beim Betroffenen erhoben werden: SGB X § 67a Datenerhebung ff.: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html

Das bist du. Du musst im Zweifel also zunächst befragt werden. Genügt das nicht, um Zweifel auszuräumen, sind viele weitere Ermittlungen möglich.

Ob dabei ein Anruf bei den Eltern verhältnismäßig ist oder ein Besuch, das ist eine Frage, die im konkreten Einzelfall abgewogen werden muss.

Gruß aus Berlin, Gerd

Die werden Hausbesuch machen, weil sie davon ausgehen das du in deinem alten Jugendzimmer wenigstens etwas an Möbel hast, wie Bett und Kleiderschrank. Somit würden die das bei der Erstausstattung nicht finanzieren.