Erstausstattung vom Jobcenter aber ausgeliehene Möbel?

7 Antworten

selbstverständlich musst Du sagen, wer die Möbel geliehen hat und die Person wird auch gefragt oder muss es bescheinigen

vielleicht sind es aber auch geschenkte Möbel - dann brauchst Du nichts

sei ehrlich mit dem jobcenter, benenne die Person, von der die Möbel ausgeliehen sind, vllt. kann diese Person beim Termin dabei sein

Ja lasse es dir am besten schriftlich geben das die Möbel nur geliehen sind, am besten noch mit Zeitangabe.

... und belege die Rückqabe, sobald die neuen Möbel eingetroffen sind.

Vielleicht können sie ja noch ein 2. Mal ausgeliehen werden.

:o)

Schreib doch bitte mal mit Satzzeichen, das ist ekelhaft zu lesen!

Zur Sachlage: Du sagst dem Inspekteur vom JobCenter, das die Möbel gebraucht sind.

Wenn die Möbel in ausreichend gutem zustand sind, dann kann dich höchstens eine Ablehnung erwarten.

Den Rest wird dir der Inspekteur sagen.

Einfach so eine neue Erstaustattung, obwohl du alles nötige hast das in recht gutem zustand ist, wird es nicht geben.

Nochmal: Mach dir keine sorgen, im schlimmsten Fall droht dir einfach nur eine Ablehnung.

Sicher musst du dann nachweisen das die Möbel und Geräte nur ausgeliehen sind und wieder zurückgegeben werden müssen, wie du das machst ist dann deine Sache.

Man wird dir wohl keine Erstausstattung bewilligen, wenn diese Sachen schon vorhanden sind und du nicht nachweisen kannst das es nicht deine sind.