Es geht um die Erstausstattung für die Wohnung. Wie oft kann man diese bantragen?

11 Antworten

Möbelersatz ist zwar aus der Regelleistung anzusparen, alerdings gibt es eine ganze Reihe von Sonderfällen, die eine Wohnungsausstattung als echten Sonderbedarf und damit als Beihilfe auch dann notwendig machen, wenn es sich um keine Erstausstattung handelt. Normaler Verschleiß fällt allerdings nicht unter diese Sonderfälle.
Zudem darf die ARGE nicht pauschal auf die Verpflichtung verweisen, dass Ersatz aus der Regelleistung anzusparen ist, denn es gibt hier auch objektive Gründe, die das unmöglich machen; z.B. kurzer Leistungsbezug oder kürzlich vorgenommene andere Ersatzbeschaffung ...

es hat sich in der zwischenzeit nix an den gesetzen geaendert! es gibt immer noch nix vom amt! und wenn du nach dieser langen zeit immer noch hartz4 bekommst, wuerde ich empfehlen, mehr energie in die jobsuche zu stecken, dann brauchst du dich nicht mit dem amt "rumzuschlagen"

dann haste wohl Pech gehabt. Es sei Du bist ausgebrannt/Überschwemmnung oder etwas in der Art, aber ansonsten haste ja Möbel. Wo käm das Amt denn hin, wenn die wem alle Nase lang ne neue Einrichtung zahlen würde.

DH!

Den fiesen Ton kann sich wirklich sparen. Das waren ja vermutlich billigste Möbel und keine die unbedingt für die Ewigkeit und vier Umzüge ausgelegt waren (die man bei ALG II schnell mal hinter sich hat und das sicher net aus Vergügen)...

Beim ersten mal ist es eine Erstausstattung.

Beim zweiten mal ist es eine Zweitausstattung.

Beim dritten mal ist es eine Drittausstattung.

...

...

...

Die Frage ist gleichzusetzen mit "Wie oft kann man einen Berg erstbesteigen?"

Man kann nur eine Erstausstattung beantragen. Wenn man da nicht drauf aufgepasst hat, hat man Pech gehabt. Man kann höchstens defekte Teile der Erstatsstattung ersetzt bekommen.

defekte teile der erstausstattung werden von der arge nicht ersetzt... das soll aus dem regelsatz angespart werden.

Zweit- und Drittausstattungen gibt es nicht. Du kannst es ja beantragen, aber es wird abgelehnt und Du wirst gefragt, wo die andere Erstausstattung geblieben ist. Für den Austausch von Gegenständen, die kaputt gegangen sind, soll man ja Rücklagen bilden.

Der Sinn von Harz-IV ist nicht Rücklagen zu bilden oder Schulden zu bezahlen. Wenn das Amt spitzkriegt dass da Geld über ist, dann bekommt man das gekürzt.

Kleinere Anschaffungen sind im Budget was einem zusteht drin, größere Anschaffungen (neuer Herd, neue Waschmaschine, ...) nicht und die werden vom Amt ersetzt.

trotzdem DH!

@Commodore64

@commodore64 1.es gibt von der arge keinen ersatz. wenn etwas kaputt geht, muss man das aus dem regelsatz zahlen. 2. im regelsatz ist ein gewisser betrag enthalten den man für so einen fall sparen soll, tut man das nicht hat man im ernstfall pech. wen man glück hat, hat man einen gnädigen sachbearbeiter der ein darlehn gewährt... aber das ist eine kann- und keine muss entscheidung. 3. die arge kann kein geld kürzen nur weil etwas übrig bleibt. dies wäre nur der fall wenn man den vermögensfreibetrag überschreitet.