Erpressung wegen Affäre - Strafbar?

4 Antworten

Sieht stark nach einer strafbaren Nötigung aus. Das Offenlegen der Affäre ist definitiv ein empfindliches Übel und zum Zwecke der Fortführung einer persönlichen Beziehung wohl auch verwerflich. Da bereits der Versuch der Nötigung strafbar ist, ist es auch egal, dass sie noch nicht darauf reagiert hat.

Sie sollte ihn damit konfrontieren und mitteilen, dass sie von einer Strafanzeige absehen würde, wenn er das unterlässt und den Kontakt abbricht.

Ja, das ist ganz einfach. Deine "Freundin" muss es drauf ankommen lassen. Wenn er sie mag unternimmt er nämlich nichts.

Wenn sie ne Anzeige oder so macht, erfährt ihr Freund es dagagen schon.

Das hätte sie sich vorher überlegen sollen

entweder dem Freund Beichten, oder Schluss machen .

die Affäre beenden, man lässt sprich doch nicht erpressen

Gibt es Beweise? Wenn nein, dann soll das Mädchen mit ihm auf Whatsapp schreiben und ihn dazu bringe, dass er sie auf Whatsapp erpresst, dann hat sie beweise