Wie werde ich asoziale Nachbarn los?

16 Antworten

Führt ein Lärmprotokoll - jeder Mieter - 4 Wochen lang, dann per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter schicken damit der die Mieterin abmahnt. Wenn er das nicht macht - dann Mietminderung androhen.

Außerdem jedesmal die Polizei rufen, wenn der Lärm die Grenze überschreitet. Kann sein, dass sich die Mieterin und ihre Besucher versuchen, an euch zu rächen. Passt auf euch auf und helft euch gegenseitig.

Suche hier mal nach "Lärm - Probleme mit Lärm im Haus". http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php Die Mieterin verletzt ihre aus dem Mietvertrag entstandenen Pflichten und kann auch deshalb, wenn sie diese Lärmbelästigung nicht unterlässt, gekündigt werden. Und mit Petzen hat das nichts zu tun. Da ist auch ein Musteranschreiben an den Vermieter zu finden, den ich ganz gut finde.

Danke!!!!! Werde ich mir ansehen!

@maddi941

gern geschehen.

Führt ein Lärmprotokoll

Muss man nicht machen, grobe Beschreibung reicht aus.

jedes mal nach 22 uhr die polizei rufen wegen ruhestörung. und am nächsten tag immer eine nachricht an den vermieter. und auch mal beim mieterverein nachfragen was es sonst noch für möglichkeiten gibt.

Bei Ruhestörung nach 22 Uhr einfach die Polizei alarmieren. Die wird zunächst Ruhe herstellen. Wie lange das wirkt... naja. Aber wenn die Cops zum dritten mal kommen müssen, werden die auch ungemütlich.

Wenn es keine gemeinschaftlichen Mülltonnen gibt kannst Du dagegen nicht viel machen. Außer es entsteht dadurch Ungeziefer und andere "Mitbewohner" wie Ratten. Dann ist der Vermieter die Ansprechadresse.

Ob sie ihre Wohnung sauber macht ist ganz alleine ihr Problem. Wenn sie den Flur nicht putzt und der Vermieter eine ganz klare Regel aufgehangen hat, wer wann zu putzen hat, ist auch der Vermieter der Ansprechpartner. Wenn irgendwann genug Beschwerden kommen wird er reagieren, schlicht weil er genervt ist.

Als letztes Mittel bleibt Dir wegen der dauernden Ruhestörung die Miete zu kürzen. Da solltest Du Dich aber vorher mit dem Mieterschutzbund oder einem Rechtsanwalt unterhalten, welche Regeln hier zu beachten sind und was möglich ist.

Mit den meisten anderen "Empfehlungen" wäre ich vorsichtig. Das ist Gefasel. Vor die Tür kacken und ähnliches ist Schwachsinn. DANN hast DU die Anzeige, mit etwas Pech...

Es gibt immer für eine Etage eine Mülltonne. Ob sie ihre Wohnung putzt ist mir wurscht. Es geht um's Gemeinschaftliche. Nachdem nun der dritte Mieter beim Vermieter angerufen hat, sagte sie sie kümmere sich darum. Es ist in meinen Augen Bequemlichkeit des Vermieters. Er möchte sich einfach nicht mit ihr auseinandersetzen. Ich weiß, dass er gerne unkomplizierte Leute im Haus hat...soweit dazu. Bin mal gespannt..Natürlich werde ich ihr nicht "vor die Tür kacken" Vor allem, Asoziales Verhalten mit asozialem Verhalten beantworten, das bringt erstens nix und zweitens eskaliert es dann erst recht.

@maddi941

Eben, so etwas bringt nichts.

Und jepp, natürlich hat jeder Vermieter gerne bequeme Menschen in seinem Haus. Aber diese "Bequemlichkeit" ändert Ihr am einfachsten in dem Ihr selber unbequem werdet. Und glaub mir, wenns dem Vermieter ans Geld geht, ist der Wunsch nach Ruhe in 0,nichts weg. Aber bevor Du dies machst informiere Dich bitte beim Mieterschutzbund welche Verfahrensregeln Ihr einhalten müsst. Das kostet, wie irgendwo hier schon erwähnt, wirklich nur ein paar Euro.

Eigentlich liegt es am hausbesitzer das zu regeln. Wenn der nichts tut einen Anwalt einschalten.

Erst mal für alle die es noch nicht wissen:

Man muss kein Lärmprotokoll führen

Karlsruhe (jur). Mieter, die wegen ständigen Lärms in der Nachbarschaft ihre Miete kürzen wollen, müssen dafür kein „Lärmtagebuch“ führen. Eine grobe Beschreibung des Zustands reicht zur Begründung aus, urteilte am Mittwoch, 29. Februar 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 155/11). Danach ist eine Mietminderung allerdings nicht schon automatisch gerechtfertigt, wenn eine Nachbarwohnung regelmäßig an Touristen vermietet wird.


Sie sollten bei jeder Ruhestörung die Polizei rufen,

Auch das Ordnungsamt kann man einschalten, da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt.

Man muss kein Protokoll führen, aber hilfreich dürfte es in jedem Fall sein, wenn es zum gerichtlichen Streit kommen sollte.

@bwhoch2

aber hilfreich dürfte es in jedem Fall sein, wenn es zum gerichtlichen Streit kommen sollte.

kann hilfreich sein, kann aber auch nicht. Auf jeden Fall ist es mit Arbeit verbunden.

Der BGH schreibt, das es nicht nötig ist und das ist nun mal die höchste Instanz.