Eröffnungsbilanz /Gründungsbilanz GmbH

4 Antworten

Der Begriff "Gründungsbilanz" ist im GmbH- Gesetz nicht vorgesehen.

Bei der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister muss lediglich bestätigt werden, ob und in welcher Höhe die Stammeinlagen erbracht wurden.

Für die Buchhaltung wird dann eine Eröffnungsbilanz erstellt, die Grundlage für die laufende Buchhaltung ist.

Ist Dir aber bekannt, dass die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb gewisser Fristen per EDV dem eBundesanzeiger übermittelt werden müssen?

Die Zeiten der Abgabe einer "Papierbilanz" beim zuständigen Amtsgericht geht seit Jahren nämlich nicht mehr.

Die einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite der Gründungsbilanz sind als Anfangsbestände auf die Hauptbuchkonten zu übernehmen. Die Buchung erfolgt über das Bilanzkonto, auf dem die Aktivposten der Eröffnungsbilanz im Haben, die Passivposten der Eröffnungsbilanz im Soll wiedergegeben werden; dadurch ist der Grundsatz der doppelten Verbuchung gewahrt.


Buchungssätze


(1) für Übernahme der Aktivposten auf die Hauptbuchkonten:

verschiedene Hauptbuchkonten an Bilanzkonto


(2) für Übernahme der Passivposten auf die Hauptbuchkonten:

Bilanzkonto an verschiedene Hauptbuchkonten.

Es braucht keine weitere zusätzliche Bilanz erstellt zu werden.

Helmuthk  23.04.2015, 15:30

Das GmbH- Gesetz kennt keine Gründungsbilanz.

DerSchopenhauer  23.04.2015, 17:56
@Helmuthk

Dann nenne es meinetwegen Eröffnungsbilanz.

Wenn Module für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (von Beck über Gabler bis IDW-Handbuch für Wirtschaftsprüfer) von Gründungsbilanz sprechen, wird das sicherlich völlig falsch sein...

Es ist auch für die Beantwortung der Frage völlig unerheblich, wie man es beliebt zu benennen...

Helmuthk  23.04.2015, 22:36
@DerSchopenhauer

Ich habe eben bei Gabler nachgelesen.

Dort gibt es zwar das Stichwort "Gründungsbilanz", aber im Text wird dann auf den Begriff "Eröffnungsbilanz" verwiesen.

Und es gibt eine Legaldefinition in § 242 HGB, und dort steht, dass der Kaufmann bei Beginn der Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellen muss.

Ich bin nicht rechthaberisch, aber wenn Begriffe in Gesetzen vorkommen, sollte man die auch verwenden.

DerSchopenhauer  24.04.2015, 07:06
@Helmuthk

Ist schon in Ordnung...

Verständnis für etwas haben ist immer schön! Die Aufstellung einer Bilanz geht weit über das im Rahmen einer normalen Ausbildung vermittelte Wissen zum Thema Bilanz hinaus.

Wenn überhaupt könnte man für einen Nicht-Kaufmann eine Steuerbilanz aufstellen. Da können dann auch je nach Komplexität aber auch schon Fehler enthalten sein.

Die GmbH braucht aber die Steuerbilanz nicht zwingend. Man kann sie natürlich aufstellen und tut das nach Möglichkeit in Form der Einheitsbilanz. Ich will Dich gar nicht ärgern. In der Handelsbilanz wird die Höhe des ausschüttbaren Kapitals ermittelt. Daher sind beispielsweise die nichtabzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen in der Handelsbilanz enthalten. Die Steuerbilanz darf davon aber nicht betroffen werden. Kennst Du Dich damit so aus, dass dieses jährliche "Problem" für Dich so kein Problem ist?

Dazu kommen die Steuererklärungen und die Abstimmung der Bilanz mit den Bescheiden. Auch in meiner aktiven Zeit als Steuerfachgehilfe in Steuerberatungsbüros und -gesellschaften habe ich erst nach zwei oder drei Jahren die erste GmbH betreuen dürfen. Und die war steuerrechtlich ein Leichtgewicht. Trotzdem habe ich mit meinem Chef vereinbart, dass wenn ich an der Körperschaft-Steuererklärung verzweifele er die übernimmt.

Ich will Dir nicht zu nahe treten. Was allerdings Bilanzierungsvorschriften angeht, da wird naturgemäß in keinem Ausbildungsberuf so viel ausgebildet. Dazu kommt die Aufstellung des Bilanzberichtes. Das ist gar kein Gegenstand einer beruflichen Ausbildung.

Besondere Probleme entstehen bei der GmbH an vielen Stellen. Auch weil Du augenscheinlich Gesellschafter-Geschäftsführer bist. Bereits deshalb solltest Du die Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle nicht selber machen. Die Manipulationsmöglichkeiten bei einer selbst erstellten Buchhaltung sind viel zu groß und damit die Glaubwürdigkeit nicht so gut.

Es sprengt jeden Rahmen hier. Alle Argumente für die Beauftragung eines Steuerberaters zu nennen oder gar in ihren Einzelheiten darzustellen. Ich möchte Dir lediglich den Rat geben: Beauftrage einen Steuerberater. Mindestens mit den Bilanzen und Steuererklärungen. Danach kannst Du immer noch verhandeln was die Buchführung kosten soll.

Sicher kannst Du für die ersten Monate bereits eine Anzahl von Belegen und oder Geschäftsvorfällen schätzen. Da kann man sicher in Verbindung mit Deinem Rechnungsausgang für die ersten Monate schon eine vernünftige Gebühr für die Buchhaltung aushandeln.

Die Führung der GmbH ist aufwendiger als ein Einzelunternehmen. Dazu kommt immer noch das Kerngeschäft und die Vermarktung.

Übrigens findet man im Internet auch das Einkommensteuergesetz im Volltext. Mache Dir bitte mal den Spaß die wichtigsten §§ die für die GmbH von Interesse sein könnten zu lesen. Beginnt mit § 4 und endet mit § 7 EStG. Sämtliche Vorschriften solltest Du vollständig verstehen.

Eine weitere Geschichte ist die Beobachtung von Rechtsänderungen. Dabei geht es nicht nur um Änderungen in den jeweiligen Paragraphen. Es geht ebenso um Änderungen der Rechtsauffassung bei den Gerichten und in der Finanzverwaltung. Dafür braucht man ein gutes Abo eines Fachverlages. Empfehlenswert der NWB-Verlag. Seriös, aber vom Niveau eher auf Sachbearbeiterebene angesiedelt. Wird auch von Beratern gern zur Auffrischung gelesen, was da so kommt.

Gucke Dir die Sachen ordentlich an und überlege Dir genau die Gefahren für die GmbH. Bereits in der Fragestellung hattest Du Probleme. Das erklärt weitere Probleme beim Finden der Lösung. Lösungen zu solchen Bilanzthemen findest Du für Schulprobleme in ganz großen Mengen. Nur nicht praxistauglich. Ich möchte unterstreichen: Finger weg.

      zu der ersten Eröffnungsbilanz (zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung einer GmbH).

erste Eröffnungsbilanz ist gut, es gibt nur eine.

Die erstellst Du nicht auf den Zeitpunkt der Beurkundung, sondern auf den Zeitpunkt wo die Einlagen auf der Bank gebucht ist. 

Die Eröffnungsbilanz hat nicht das gleiche Datum wie die Gründung.